
Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Auf dieser Seite finden Sie sowohl allgemeine als auch spartenspezifische Informationen rund um eine Beantragung einer Zuwendung im Bereich Bibliotheken und Literatur beim Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Aktuell erfolgt eine Überarbeitung der Förderrichtlinie inklusive der Spartenspezifischen Förderschwerpunkte. Die Beschlussfassung der neuen Fördergrundlagen erfolgt voraussichtlich am 09.12.2025 durch den Konvent des Kulturraumes. Die neuen Fördergrundlagen gelten für das Förderjahr 2027. Des Weiteren beabsichtigt der Kulturraum die Einführung eines Verfahrens zur Onlinebeantragung ab der Antragstellung für das Förderjahr 2027.
Aufgrund dessen sind aktuell keine Antragsformulare hinterlegt. Eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich.
Informationen
In der Sparte „Bibliotheken und Literatur“ erfolgt keine institutionelle Förderung.
Projektförderung
Bibliotheken
Literatur
- Sächsisches Kulturraumgesetz
- Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
- Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
- Anlagen zur Föderrichtlinie, insbesondere die Spartenspezifischen Förderschwerpunkte (Anlage 1 der FörderRL des Kulturraumes)
Gegenstand der Förderung
Bezuschussung der Ausgaben für eine bestimmte, zeitlich abgegrenzte Maßnahme zur Erfüllung eines sachbezogenen Zwecks
Projektschwerpunkte:
- Lese- und Sprachförderung
- Vernetzung und Leistungsaustausch der Bibliotheken im Bereich der E-Medien
- Vermittlung von Medienkompetenz
- Erweiterung des Angebots bezüglich neuer Medien / Technologien (keine Hardware-Ausstattung)
- Medienbeschaffung
- Maximalförderung von bis zu 2.000 Euro für Bibliotheken in Grundzentren und 5.000 Euro für Bibliotheken in Mittelzentren
Projektschwerpunkte:
- Lese-, Schreib- und Literaturwettbewerbe,
- Literaturwerkstätten sowie
- regionale Literaturtage
mit regionalem Bezug (Inhalt, Autor, u. a.)
Zuwendungsempfänger
juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben von regionaler Bedeutung erfüllen, die nicht in erster Linie kommerziellen Zwecken dienen; mit Sitz (Träger) oder Wirkungsbereich im Kulturraum (Einrichtung)
müssen von allen Bibliotheken erfüllt werden, unabhängig vom Projekt:
- Bereitstellung der institutionellen Basis durch den Träger der Einrichtung
- Bildungseinrichtung (Gymnasium, Oberschule, Grundschule berufsbildende Schulen und/oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Kindertagesstätte und andere besondere Einrichtungen) im Ort
- gültige Satzung bzw. Benutzungsordnung, die vom Träger der Bibliothek bestätigt wurde
- termingerechte Erfassung der Ergebnisse durch die Deutsche Bibliotheksstatistik
- mindestens 2-mal jährliche Nutzung der fachlichen Unterstützung und Fortbildung durch die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken und andere vergleichbare Anbieter
- öffentliche Bibliothek
- Teilnahme an Verbundlösungen, d. h. ÖVK, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind
- Leitung durch hauptamtlich arbeitende bibliothekarische Fachkraft oder einer Person mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung bzw. mit einem vergleichbaren Abschluss
- regelmäßige und publikumsorientierte Öffnungszeiten der Bibliothek (Grundzentren: mindestens 15 Stunden pro Woche | Mittelzentren: mindestens 25 Stunden pro Woche)
zusätzlich zu erfüllen beim Projektschwerpunkt „Medienbeschaffung“:
- Bestandsumsatz
- bis einschließlich Förderjahr 2025: mindestens 1,0 für Bibliotheken in Grundzentren sowie 2,0 für Bibliotheken in Mittelzentren
- ab Förderjahr 2026: mindestens 1,5 für Bibliotheken in Grundzentren sowie 3,0 für Bibliotheken in Mittelzentren
- Projekt / Kooperation:
- Bibliotheken in Grundzentren: Kooperation mit einem Partner (vor Ort)
- Bibliotheken in Mittelzentren: Projekt im Projektzeitraum, welches nicht von anderen Stelle gefördert wird.
Voraussetzungen
- Sitz im Kulturraum oder Einrichtung mit Wirkungsbereich im Gebiet eines Mitgliedes des Kulturraumes oder wenn die Einrichtung dazu beiträgt, die Kulturlandschaft auch außerhalb des Gebietes des Kulturraumes in angemessener Form zu vertreten
- Sitzgemeindebeteiligung i. H. v. 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- beantragte Mindestsumme: 1.000,00 EUR Zuwendung
Art, Umfang und Zuwendungshöhe
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
- subsidiär
- Anteilsfinanzierung / Fehlbedarfsfinanzierung / Festbetragsfinanzierung (Entscheidung trifft der Kulturraum)
- Fördersatz max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausnahmen sind auf Antrag möglich)
Förderausschluss
- Maßnahmen in staatlicher Trägerschaft
- Maßnahmen mit lediglich örtlicher Bedeutung
- Investitionen in Einrichtungen, die nicht dem Antragsteller gehören
- Ganztagsangebote von bzw. in Bildungseinrichtungen
- Ausstellungen mit ausschließlich lokalem Bezug
- kommerziell ausgerichtete bzw. gewinnorientierte Veranstaltungen
- Festumzüge, Burgen- und Schlossfeste sowie Park-, Volks-, Heimat-, Schützen-, Schul-, Stadt-, Straßen- und Gewerbefeste, Veranstaltungen mit Marktcharakter sowie Märkte wie z. B. Weihnachts- oder Ostermärkte, historische Märkte, Walpurgisveranstaltungen, Kinderfeste, gesellige Tanz- und Musikveranstaltungen einschließlich Karneval u. ä.
- die Produktion von Medienträgern, die für Werbezwecke und / oder vorwiegend für den Verkauf vorgesehen sind
- Erstellung und Publikation von Chroniken (z. B. für Orte, Vereine …) und die Erarbeitung von Manuskripten
- Gutachten, Studien und Konzeptionen für die Betreibung oder den Um- / Ausbau von Einrichtungen als Einzelprojekte
- Benefizveranstaltungen
- Orgelvespern und Gottesdienste, Krippenspiele
- Honorare sowie Fahrten regionaler Einzelkünstler und Gruppen (Chöre, Ensembles usw.)
- Stipendien jeglicher Art
- Agenturen als Antragsteller
- Projekte, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt wird sowie Projekte, deren inhaltliche Ausrichtung durch Kinder- und Jugendarbeit und Sozialarbeit dominiert wird oder aus den Bereichen Sport und Tourismus
Verfahren
Einreichung eines Antrages in einfacher Ausfertigung zum 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr. Es gilt der Posteingangsstempel des Kulturraumes zur Fristwahrung. Antrag und Anlagen sind darüber hinaus elektronisch einzureichen (siehe unten).
Formelle Prüfung durch die Geschäftsstelle des Kulturraumes sowie anschließend inhaltliche / fachliche Prüfung durch die zuständige Facharbeitsgruppe und den Kulturbeirat (in der Regel September bis November des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)
Beschluss durch den Kulturkonvent (in der Regel Dezember des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)
Bescheiderstellung (Februar / März des Folge- / Antragsjahres – kann jedoch abweichen)
Adressat
Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Elbstraße 32
01662 Meißen
und
Auszahlungsverfahren
Die Auszahlung wird i. d. R. in zwei Raten ausgezahlt.
Die erste Rate i. H. v. 40 Prozent der Zuwendung wird nach Bestandskraft des Bescheides und Mitteilung des Vorhabensbeginns ausgezahlt
Die zweite Rate i. H. v. 60 Prozent wird auf Antrag im letzten Quartal des Jahres ausgezahlt.
Verwendungsnachweis
Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraumende.
Formulare
Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung bis zum 31.08. des Jahres an die Geschäftsstelle des Kulturraumes zu senden. Bitte beachten Sie, dass die Briefkastenkapazitäten nicht vollumfänglich ausreichen, wenn der Stichtag auf ein Wochenende fällt. Fristwahrend gilt auch die Übersendung des Antrages mit Unterschrift im pdf-Format per E-Mail.
Darüber hinaus sind Antrag und Anlagen elektronisch über info@kulturraum-erleben.de einzureichen. Für größere Datenmengen empfehlen wir den kostenlosen, ohne Anmeldung nutzbaren Datentransferanbieter HiDrive Share (https://www.strato.de/cloud-speicher/hidrive-share/).
Mit dem Verwendungsnachweis kann ähnlich verfahren werden.
Projektförderung
Antragsverfahren
Antrag P-Förderung
Anlage Bibliotheken
Stellungnahme der Sitzgemeinde
laufendes Verfahren
Änderungsmitteilungen:
Zukünftig entfällt die Änderungsmitteilung mittels Muster.
Für die Anzeige einer Änderung des Kosten- und Finanzierungsplanes ist es ausreichend, wenn Sie die überarbeiteten Seiten aus dem bereits bei Ihnen vorhandenen Antragsformular für das entsprechende Förderjahr verwenden.
Die Gründe für die Änderung sind weiterhin nachvollziehbar mitzuteilen. Eventuelle Zusammenhänge zwischen den Änderungen von Einnahmen und Ausgaben sind zu erläutern.
Anträge auf Änderung des Zuwendungszweckes und / oder des Bewilligungszeitraumes können formlos, jedoch zwingend mit Begründung, gestellt werden.
Verwendungsnachweis
Kontakt
Frau Heller
03521 4899712
katharina.heller@kulturraum-erleben.de
Informationen für die Projektförderung von Bibliotheken
- Sächsisches Kulturraumgesetz
- Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
- Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
- Anlagen zur Föderrichtlinie, insbesondere die Spartenspezifischen Förderschwerpunkte (Anlage 1 der FörderRL des Kulturraumes)
Gegenstand der Förderung
Bezuschussung der Ausgaben für eine bestimmte, zeitlich abgegrenzte Maßnahme zur Erfüllung eines sachbezogenen Zwecks
Projektschwerpunkte:
- Lese- und Sprachförderung
- Vernetzung und Leistungsaustausch der Bibliotheken im Bereich der E-Medien
- Vermittlung von Medienkompetenz
- Erweiterung des Angebots bezüglich neuer Medien / Technologien (keine Hardware-Ausstattung)
- Medienbeschaffung
- Maximalförderung von bis zu 2.000 Euro für Bibliotheken in Grundzentren und 5.000 Euro für Bibliotheken in Mittelzentren
Zuwendungsempfänger
juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben von regionaler Bedeutung erfüllen, die nicht in erster Linie kommerziellen Zwecken dienen; mit Sitz (Träger) oder Wirkungsbereich im Kulturraum (Einrichtung)
müssen von allen Bibliotheken erfüllt werden, unabhängig vom Projekt:
- Bereitstellung der institutionellen Basis durch den Träger der Einrichtung
- Bildungseinrichtung (Gymnasium, Oberschule, Grundschule berufsbildende Schulen und/oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Kindertagesstätte und andere besondere Einrichtungen) im Ort
- gültige Satzung bzw. Benutzungsordnung, die vom Träger der Bibliothek bestätigt wurde
- termingerechte Erfassung der Ergebnisse durch die Deutsche Bibliotheksstatistik
- mindestens 2-mal jährliche Nutzung der fachlichen Unterstützung und Fortbildung durch die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken und andere vergleichbare Anbieter
- öffentliche Bibliothek
- Teilnahme an Verbundlösungen, d. h. ÖVK, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind
- Leitung durch hauptamtlich arbeitende bibliothekarische Fachkraft oder einer Person mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung bzw. mit einem vergleichbaren Abschluss
- regelmäßige und publikumsorientierte Öffnungszeiten der Bibliothek (Grundzentren: mindestens 15 Stunden pro Woche | Mittelzentren: mindestens 25 Stunden pro Woche)
zusätzlich zu erfüllen beim Projektschwerpunkt „Medienbeschaffung“:
- Bestandsumsatz
- bis einschließlich Förderjahr 2025: mindestens 1,0 für Bibliotheken in Grundzentren sowie 2,0 für Bibliotheken in Mittelzentren
- ab Förderjahr 2026: mindestens 1,5 für Bibliotheken in Grundzentren sowie 3,0 für Bibliotheken in Mittelzentren
- Projekt / Kooperation:
- Bibliotheken in Grundzentren: Kooperation mit einem Partner (vor Ort)
- Bibliotheken in Mittelzentren: Projekt im Projektzeitraum, welches nicht von anderen Stelle gefördert wird.
Voraussetzungen
- Sitz im Kulturraum oder Einrichtung mit Wirkungsbereich im Gebiet eines Mitgliedes des Kulturraumes oder wenn die Einrichtung dazu beiträgt, die Kulturlandschaft auch außerhalb des Gebietes des Kulturraumes in angemessener Form zu vertreten
- Sitzgemeindebeteiligung i. H. v. 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- beantragte Mindestsumme: 1.000,00 EUR Zuwendung
Art, Umfang und Zuwendungshöhe
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
- subsidiär
- Anteilsfinanzierung / Fehlbedarfsfinanzierung / Festbetragsfinanzierung (Entscheidung trifft der Kulturraum)
- Fördersatz max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausnahmen sind auf Antrag möglich)
Förderausschluss
- Maßnahmen in staatlicher Trägerschaft
- Maßnahmen mit lediglich örtlicher Bedeutung
- Investitionen in Einrichtungen, die nicht dem Antragsteller gehören
- Ganztagsangebote von bzw. in Bildungseinrichtungen
- Ausstellungen mit ausschließlich lokalem Bezug
- kommerziell ausgerichtete bzw. gewinnorientierte Veranstaltungen
- Festumzüge, Burgen- und Schlossfeste sowie Park-, Volks-, Heimat-, Schützen-, Schul-, Stadt-, Straßen- und Gewerbefeste, Veranstaltungen mit Marktcharakter sowie Märkte wie z. B. Weihnachts- oder Ostermärkte, historische Märkte, Walpurgisveranstaltungen, Kinderfeste, gesellige Tanz- und Musikveranstaltungen einschließlich Karneval u. ä.
- die Produktion von Medienträgern, die für Werbezwecke und / oder vorwiegend für den Verkauf vorgesehen sind
- Erstellung und Publikation von Chroniken (z. B. für Orte, Vereine …) und die Erarbeitung von Manuskripten
- Gutachten, Studien und Konzeptionen für die Betreibung oder den Um- / Ausbau von Einrichtungen als Einzelprojekte
- Benefizveranstaltungen
- Orgelvespern und Gottesdienste, Krippenspiele
- Honorare sowie Fahrten regionaler Einzelkünstler und Gruppen (Chöre, Ensembles usw.)
- Stipendien jeglicher Art
- Agenturen als Antragsteller
- Projekte, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt wird sowie Projekte, deren inhaltliche Ausrichtung durch Kinder- und Jugendarbeit und Sozialarbeit dominiert wird oder aus den Bereichen Sport und Tourismus
Verfahren
Einreichung eines Antrages in einfacher Ausfertigung zum 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr. Es gilt der Posteingangsstempel des Kulturraumes zur Fristwahrung. Antrag und Anlagen sind darüber hinaus elektronisch einzureichen (siehe unten).
Formelle Prüfung durch die Geschäftsstelle des Kulturraumes sowie anschließend inhaltliche / fachliche Prüfung durch die zuständige Facharbeitsgruppe und den Kulturbeirat (in der Regel September bis November des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)
Beschluss durch den Kulturkonvent (in der Regel Dezember des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)
Bescheiderstellung (Februar / März des Folge- / Antragsjahres – kann jedoch abweichen)
Adressat
Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Elbstraße 32
01662 Meißen
und
Auszahlungsverfahren
Die Auszahlung wird i. d. R. in zwei Raten ausgezahlt.
Die erste Rate i. H. v. 40 Prozent der Zuwendung wird nach Bestandskraft des Bescheides und Mitteilung des Vorhabensbeginns ausgezahlt
Die zweite Rate i. H. v. 60 Prozent wird auf Antrag im letzten Quartal des Jahres ausgezahlt.
Verwendungsnachweis
Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraumende.
Informationen für die Projektförderung von Literatur
- Sächsisches Kulturraumgesetz
- Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
- Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
- Anlagen zur Föderrichtlinie, insbesondere die Spartenspezifischen Förderschwerpunkte (Anlage 1 der FörderRL des Kulturraumes)
Gegenstand der Förderung
Bezuschussung der Ausgaben für eine bestimmte, zeitlich abgegrenzte Maßnahme zur Erfüllung eines sachbezogenen Zwecks:
Projektschwerpunkte:
- Lese-, Schreib- und Literaturwettbewerbe,
- Literaturwerkstätten sowie
- regionale Literaturtage
mit regionalem Bezug (Inhalt, Autor, u. a.)
Zuwendungsempfänger
juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben von regionaler Bedeutung erfüllen, die nicht in erster Linie kommerziellen Zwecken dienen; mit Sitz (Träger) oder Wirkungsbereich im Kulturraum (Einrichtung)
Voraussetzungen
- Sitz im Kulturraum oder Einrichtung mit Wirkungsbereich im Gebiet eines Mitgliedes des Kulturraumes oder wenn die Einrichtung dazu beiträgt, die Kulturlandschaft auch außerhalb des Gebietes des Kulturraumes in angemessener Form zu vertreten
- Sitzgemeindebeteiligung i. H. v. 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- beantragte Mindestsumme: 1.000,00 EUR Zuwendung
Art, Umfang und Zuwendungshöhe
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
- subsidiär
- Anteilsfinanzierung / Fehlbedarfsfinanzierung / Festbetragsfinanzierung (Entscheidung trifft der Kulturraum)
- Fördersatz max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausnahmen sind auf Antrag möglich)
Förderausschluss
- Maßnahmen in staatlicher Trägerschaft
- Maßnahmen mit lediglich örtlicher Bedeutung
- Investitionen in Einrichtungen, die nicht dem Antragsteller gehören
- Ganztagsangebote von bzw. in Bildungseinrichtungen
- Ausstellungen mit ausschließlich lokalem Bezug
- kommerziell ausgerichtete bzw. gewinnorientierte Veranstaltungen
- Festumzüge, Burgen- und Schlossfeste sowie Park-, Volks-, Heimat-, Schützen-, Schul-, Stadt-, Straßen- und Gewerbefeste, Veranstaltungen mit Marktcharakter sowie Märkte wie z. B. Weihnachts- oder Ostermärkte, historische Märkte, Walpurgisveranstaltungen, Kinderfeste, gesellige Tanz- und Musikveranstaltungen einschließlich Karneval u. ä.
- die Produktion von Medienträgern, die für Werbezwecke und / oder vorwiegend für den Verkauf vorgesehen sind
- Erstellung und Publikation von Chroniken (z. B. für Orte, Vereine …) und die Erarbeitung von Manuskripten
- Gutachten, Studien und Konzeptionen für die Betreibung oder den Um- / Ausbau von Einrichtungen als Einzelprojekte
- Benefizveranstaltungen
- Orgelvespern und Gottesdienste, Krippenspiele
- Honorare sowie Fahrten regionaler Einzelkünstler und Gruppen (Chöre, Ensembles usw.)
- Stipendien jeglicher Art
- Agenturen als Antragsteller
- Projekte, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt wird sowie Projekte, deren inhaltliche Ausrichtung durch Kinder- und Jugendarbeit und Sozialarbeit dominiert wird oder aus den Bereichen Sport und Tourismus
Verfahren
Einreichung eines Antrages in einfacher Ausfertigung zum 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr. Es gilt der Posteingangsstempel des Kulturraumes zur Fristwahrung. Antrag und Anlagen sind darüber hinaus elektronisch einzureichen (siehe unten).
Formelle Prüfung durch die Geschäftsstelle des Kulturraumes sowie anschließend inhaltliche / fachliche Prüfung durch die zuständige Facharbeitsgruppe und den Kulturbeirat (in der Regel September bis November des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)
Beschluss durch den Kulturkonvent (in der Regel Dezember des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)
Bescheiderstellung (Februar / März des Folge- / Antragsjahres – kann jedoch abweichen)
Adressat
Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Elbstraße 32
01662 Meißen
und
Auszahlungsverfahren
Die Auszahlung wird i. d. R. in zwei Raten ausgezahlt.
Die erste Rate i. H. v. 40 Prozent der Zuwendung wird nach Bestandskraft des Bescheides und Mitteilung des Vorhabensbeginns ausgezahlt.
Die zweite Rate i. H. v. 60 Prozent wird auf Antrag im letzten Quartal des Jahres ausgezahlt.
Verwendungsnachweis
Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraumende.
Formulare
Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung bis zum 31.08. des Jahres an die Geschäftsstelle des Kulturraumes zu senden. Bitte beachten Sie, dass die Briefkastenkapazitäten nicht vollumfänglich ausreichen, wenn der Stichtag auf ein Wochenende fällt. Fristwahrend gilt auch die Übersendung des Antrages mit Unterschrift im pdf-Format per E-Mail.
Darüber hinaus sind Antrag und Anlagen elektronisch über info@kulturraum-erleben.de einzureichen. Für größere Datenmengen empfehlen wir den kostenlosen, ohne Anmeldung nutzbaren Datentransferanbieter HiDrive Share (https://www.strato.de/cloud-speicher/hidrive-share/).
Mit dem Verwendungsnachweis kann ähnlich verfahren werden.
Projektförderung
Antragsverfahren
Antrag P-Förderung
Anlage Bibliotheken
Stellungnahme der Sitzgemeinde
laufendes Verfahren
Änderungsmitteilungen:
Zukünftig entfällt die Änderungsmitteilung mittels Muster.
Für die Anzeige einer Änderung des Kosten- und Finanzierungsplanes ist es ausreichend, wenn Sie die überarbeiteten Seiten aus dem bereits bei Ihnen vorhandenen Antragsformular für das entsprechende Förderjahr verwenden.
Die Gründe für die Änderung sind weiterhin nachvollziehbar mitzuteilen. Eventuelle Zusammenhänge zwischen den Änderungen von Einnahmen und Ausgaben sind zu erläutern.
Anträge auf Änderung des Zuwendungszweckes und / oder des Bewilligungszeitraumes können formlos, jedoch zwingend mit Begründung, gestellt werden.
Verwendungsnachweis
Kontakt
Frau Heller
03521 4899712
katharina.heller@kulturraum-erleben.de
