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Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Auf dieser Seite finden Sie sowohl allgemeine als auch spartenspezifische Informationen rund um eine Beantragung einer Zuwendung im Bereich Kulturelle Bildung beim Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.

Eine Antragstellung ist aktuell noch nicht möglich, da eine Onlineantragstellung eingeführt wird.

Informationen Projektförderung

Formulare Projektförderung

Kontakt

Informationen

In der Sparte „Kulturelle Bildung“ erfolgt keine institutionelle Förderung.

Projektförderung

  • Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
  • Sächsisches Kulturraumgesetz
  • Richtlinie des SMWKT zur Förderung der Kulturellen Bildung im Freistaat Sachsen (FRL Kulturelle Bildung)
  • Verfahrensrichtlinie des Kulturraumes für die Förderung von regional bedeutsamen Projekten Dritter im Bereich der Kulturellen Bildung gemäß der FRL Kulturelle Bildung (VfRL KR KuBi)

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Projekte der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung von regionaler Bedeutung für den Kulturraum.

Projekte von regionaler Bedeutung zeichnen sich dadurch aus, dass es sich um Kooperationsprojekte zwischen mindestens zwei Partnern handelt. Diese können Kultureinrichtungen, Kulturschaffende Sozial- oder Bildungseinrichtungen sein.

Antragsteller

Antragsteller können juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen sein, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben erfüllen und die gemeinnützige Zwecke verfolgen.

Voraussetzungen

  1. Gefördert werden können Projekte, die im Kulturraum stattfinden.
  1. Der Antragsteller muss seinen Sitz im Kulturraum haben.
  1. Das Projekt richtet sich überwiegend an Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
  1. Die thematisch, zeitlich und finanziell abgegrenzten Projekte müssen zusätzlich Vorhaben des Antragstellers darstellen, die sich von seinem sonstigen Angebotsprogramm abgrenzen lassen.
  1. Das Projekt soll eine aktive Teilhabe der Teilnehmer ermöglichen und motivieren, sich über kreative Prozesse Wissen und neue Perspektiven zu erschließen. Eine Kombination mit einem Anteil rezeptiver Teilhabe (Betrachten und Erleben) ist möglich.

Wichtig ist, dass die Zielgruppe aktiv als kreativ Handelnde und Schaffende im Mittelpunkt stehen.

Berücksichtigt werden Konzepte aller kulturellen Sparten sowie spartenübergreifende, interdisziplinäre und themenorientierte Projekte.

Diese können ein- oder mehrtägig als Workshop, Projektwoche oder intensives Ferienangebot oder über einen begrenzten Zeitraum regelmäßig, jedoch auf das Kalenderjahr bezogen, stattfinden.

  1. Der Antragsteller muss bei der personellen Besetzung des Projektes sicherstellen, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Vorhandensein einer dem Projekt entsprechenden fachlichen Qualifikation; nachweisbar durch Abschlüsse und/oder berufliche Biographie sowie
    • Vorliegen eines aktuellen, erweiterten Führungszeugnisses für alle mit den Teilnehmern agierenden Personen.
  1. Die Gesamtausgaben betragen mindestens 2.500,00 EUR.

Förderausschluss

  1. Grundsätzlich ist die Förderung eines Projektes auf ein Jahr beschränkt. Es können maximal zwei Folgeförderanträge gestellt werden, sofern das Projekt weiterentwickelt wird.
  1. Die Förderung darf andere bestehende Förderungen nicht ersetzen.
  1. Der Aufbau von Verwaltungsstrukturen ist nicht förderfähig.

Art, Umfang und Zuwendungshöhe

  • bedingt rückzahlbarer Zuschuss
  • subsidiär
  • Anteilsfinanzierung / Fehlbedarfsfinanzierung / Festbetragsfinanzierung (Entscheidung trifft der Kulturraum)
  • Fördersatz max. 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Verfahren

  • Die Antragstellung auf Förderung ist über das Fördermittelportal des Kulturraumes vorzunehmen. Die elektronische Übermittlung des Antrages erfolgt automatisch an den Kulturraum. Die Antragstellung inklusive Übermittlung muss spätestens bis zum 31. August eines Jahres für das Folgejahr, 23:59 Uhr abgeschlossen sein. Entscheidend für die Fristwahrung ist die Übermittlung über das Fördermittelportal.

    Der Antrag ist in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift innerhalb einer Woche nach Antragstellung einzureichen.

  • Verstöße gegen Fristen oder Formvorgaben führen zur Ablehnung des Antrags.
  • Antragsteller wird innerhalb von vier Wochen über Eingang und Vollständigkeit informiert.
  • Geschäftsstelle prüft formale Voraussetzungen und leitet den Antrag an die AG „Kulturelle Bildung“ weiter.
  • AG „Kulturelle Bildung“ priorisiert Projekte Dritter. Diese Priorisierung ist zwingender Bestandteil des Förderantrags des Kulturraums an das SMWK.
  • Förderantrag inkl. Projekte Dritter wird bis 15. Oktober durch den Kulturraum beim SMWK eingereicht werden.
  • Kulturraum informiert Antragsteller formgebunden, sobald Entscheidung des SMWK vorliegt.
  • Bewilligung erfolgt durch Weiterleitung der Entscheidung.

Adressat

Onlineportal

und

Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Elbstraße 32
01662 Meißen

Auszahlungsverfahren

Die Auszahlung wird i. d. R. in zwei Raten ausgezahlt.

Die erste Rate i. H. v. 40 Prozent der Zuwendung wird nach Bestandskraft des Bescheides und Mitteilung des Vorhabensbeginns ausgezahlt

Die zweite Rate i. H. v. 60 Prozent wird zum 20.11. im laufenden Jahr ausgezahlt.

Verwendungsnachweis

Nachweis der Verwendung hat innerhalb von zwei Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszweckes, spätestens jedoch mit Ablauf des zweiten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monat zu erfolgen

Formulare

Projektförderung

Antragsverfahren

Antrag P-Förderung KuBi

laufendes Verfahren

Über folgende wesentliche Änderungen ist der Kulturraum zu informieren:

  • Kosten- und Finanzierungsplan: erhebliche Änderungen in der Ausgaben- und/oder Finanzierungsstruktur
  • Zeitplan: Verschiebungen zentraler Termine oder Laufzeitveränderungen.
  • Inhalt: Anpassungen des Programms oder der Projektleitung
  • Personal: Änderungen bei geförderten Stellen oder Honoraren.
  • Organisation: Wechsel der Vertretungsberechtigten oder der Rechtsform, Insolvenz / Zahlungsengpässe

Den Mitteilungspflichten ist im Bewilligungszeitraum nachzukommen.

Verwendungsnachweis

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