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Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Auf dieser Seite finden Sie sowohl allgemeine als auch spartenspezifische Informationen rund um eine Beantragung einer Zuwendung im Bereich Bildende Kunst beim Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Förderkriterien, die ab dem Förderjahr 2027 gültig sind. Grundlage ist die Förderrichtlinie vom 09.12.2025.

Eine Antragstellung ist aktuell noch nicht möglich, da eine Onlineantragstellung eingeführt wird.

Informationen institutionelle Förderung

Informationen Projektförderung

Formulare institutionelle Förderung

Formulare Projektförderung

Kontakt

Informationen

Institutionelle Förderung

Projektförderung

  • Sächsisches Kulturraumgesetz
  • Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
  • Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
  • Anlagen zur Föderrichtlinie, insbesondere die Spartenspezifischen Förderschwerpunkte (Anlage 1 der FörderRL des Kulturraumes)

Gegenstand der Förderung

laufende Betriebsausgaben im Förderjahr

Bezuschussung der Ausgaben für eine bestimmte, zeitlich abgegrenzte Maßnahme zur Erfüllung eines sachbezogenen Zwecks:

Projektschwerpunkte:

  • Werkstätten, Workshops, Symposien, Ausstellungen, Performances, Installationen
  • Durchführung von Wettbewerben
  • Erstellung von Katalogen zur Würdigung regional aktiver Künstler/-innen und Gestalter/-innen im Rahmen besonderer Anlässe
  • Professionell begleitete Nachlasspflege von Künstlern/-innen aus dem Kulturraum (z. B. Sichtung, Lagerung, Einstellung und Publikation eines Werkverzeichnisses / Kataloges)

Zuwendungsempfänger

juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben erfüllen, die nicht in erster Linie kommerziellen Zwecken dienen.

Als Zuwendungsempfänger sind ausgeschlossen:

  • Freistaat Sachsen bzw. Unternehmen, an denen der Freistaat beteiligt ist,
  • Agenturen sowie
  • Landesverbände.

Voraussetzungen

  • Einrichtungen und Projekte, die ihren Wirkungsbereich im Kulturraum haben
  • Sitzgemeindebeteiligung i. H. v. 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • beantragte Mindestsumme: 1.000,00 EUR Zuwendung
  • Einrichtung ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert im Bereich Bildende Kunst.
  • Leitung durch qualifizierte Fachkraft mit Hochschulabschluss und mindestens zwei Jahren relevanter Berufserfahrung oder gleichwertiger Kompetenz.
  • Öffnungszeiten betragen mindestens 20 Stunden pro Woche für das Publikum.
  • Eigenständig entwickeltes Jahres- bzw. Ausstellungsprogramm mit kontinuierlichen, planmäßigen Präsentationen und regionalem Bezug.
  • Regelmäßige Vermittlungsangebote wie Führungen, Workshops, Künstlergespräche oder partizipative Formate.
  • Nachhaltige Kooperationen und Netzwerke mit kulturellen, sozialen oder bildungsbezogenen Partnern.
  • Vorhandensein eines aktuellen, umfassenden und einrichtungsbezogenen Kulturkonzepts.
  • Projektleitung durch eine dem Projektinhalt entsprechende, fachliche qualifizierte Person mit einschlägigem (Hochschul-)Abschluss oder mind. drei Jahren (Berufs-)Erfahrung
  • Angebote und Ergebnisse des Projektes sind öffentlich zugänglich zu machen
  • hohe inhaltliche und konzeptionelle Qualität (künstlerisches und konzeptionelles Niveau, inhaltliche Tiefe und Relevanz, Vermittlung und Teilhabe, Wirkung ins Gemeinwesen)

Art, Umfang und Zuwendungshöhe

  • bedingt rückzahlbarer Zuschuss
  • subsidiär
  • Fördersatz max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Anteilsfinanzierung / Fehlbedarfsfinanzierung / Festbetragsfinanzierung (Entscheidung trifft der Kulturraum)

Fehlbedarfsfinanzierung

Förderausschluss

Verfahren

Adressat

Onlineportal

und

Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Elbstraße 32
01662 Meißen

Auszahlungsverfahren

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in vier Raten.

Die erste Auszahlung erfolgt nach Bestandskraft des Bescheides.

Die weiteren Auszahlungen erfolgen i. d. R. zum 20.05., 20.08. und 20.11. im laufenden Jahr.

Die Auszahlung wird i. d. R. in zwei Raten ausgezahlt.

Die erste Rate i. H. v. 40 Prozent der Zuwendung wird nach Bestandskraft des Bescheides und Mitteilung des Vorhabensbeginns ausgezahlt.

Die zweite Rate i. H. v. 60 Prozent wird zum 20.11. im laufenden Jahr ausgezahlt.

Verwendungsnachweis

Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraumende.

Formulare

Institutionelle Förderung

Projektförderung

Antragsverfahren

Antragsformular wird im Onlineportal erstellt

Stellungnahme der Sitzgemeinde

Antragsformular wird im Onlineportal erstellt

Stellungnahme der Sitzgemeinde

Mitteilungspflichten im laufenden Verfahren

Über folgende wesentliche Änderungen ist der Kulturraum zu informieren:

  • Kosten- und Finanzierungsplan: erhebliche Änderungen in der Ausgaben- und/oder Finanzierungsstruktur
  • Zeitplan: Verschiebungen zentraler Termine oder Laufzeitveränderungen.
  • Inhalt: Anpassungen des Programms oder der Projektleitung
  • Personal: Änderungen bei geförderten Stellen oder Honoraren.
  • Organisation: Wechsel der Vertretungsberechtigten oder der Rechtsform, Insolvenz / Zahlungsengpässe

Änderungen, die für die Bewilligung oder für den laufenden Betrieb erheblich sind (z. B. Rechtsform, Satzung, Leitung, Veränderung der wirtschaftlichen Lage), sind unverzüglich anzuzeigen. Unabhängig davon ist eine zusammenfassende Mitteilung über alle relevanten Änderungen bis spätestens 31.10. des laufenden Jahres vorzulegen. Änderungen, welche nach dem 31.10. des Förderjahres eintreten, sind umfassend im Verwendungsnachweis zu erläutern.

Den Mitteilungspflichten ist im Bewilligungszeitraum nachzukommen.

Verwendungsnachweis für die Förderjahre 2025 & 2026

Kontakt

Informationen für die institutionelle Förderung

  • Sächsisches Kulturraumgesetz
  • Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
  • Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
  • Anlagen zur Föderrichtlinie, insbesondere die Spartenspezifischen Förderschwerpunkte (Anlage 1 der FörderRL des Kulturraumes)

Gegenstand der Förderung

laufende Betriebsausgaben im Förderjahr

Zuwendungsempfänger

juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben erfüllen, die nicht in erster Linie kommerziellen Zwecken dienen.

Als Zuwendungsempfänger sind ausgeschlossen:

  • Freistaat Sachsen bzw. Unternehmen, an denen der Freistaat beteiligt ist,
  • Agenturen sowie
  • Landesverbände.

Voraussetzungen

  • Einrichtungen, die ihren Wirkungsbereich im Kulturraum haben
  • Sitzgemeindebeteiligung i. H. v. 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • beantragte Mindestsumme: 1.000,00 EUR Zuwendung
  • Einrichtung ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert im Bereich Bildende Kunst.

  • Leitung durch qualifizierte Fachkraft mit Hochschulabschluss und mindestens zwei Jahren relevanter Berufserfahrung oder gleichwertiger Kompetenz.
  • Öffnungszeiten betragen mindestens 20 Stunden pro Woche für das Publikum.
  • Eigenständig entwickeltes Jahres- bzw. Ausstellungsprogramm mit kontinuierlichen, planmäßigen Präsentationen und regionalem Bezug.
  • Regelmäßige Vermittlungsangebote wie Führungen, Workshops, Künstlergespräche oder partizipative Formate.
  • Nachhaltige Kooperationen und Netzwerke mit kulturellen, sozialen oder bildungsbezogenen Partnern.
  • Vorhandensein eines aktuellen, umfassenden und einrichtungsbezogenen Kulturkonzepts.

Art, Umfang und Zuwendungshöhe

  • bedingt rückzahlbarer Zuschuss
  • subsidiär
  • Fördersatz max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Anteilsfinanzierung / Fehlbedarfsfinanzierung / Festbetragsfinanzierung (Entscheidung trifft der Kulturraum)

Förderausschluss

Verfahren

Adressat

Onlineportal

und

Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Elbstraße 32
01662 Meißen

Auszahlungsverfahren

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in vier Raten.

Die erste Auszahlung erfolgt nach Bestandskraft des Bescheides.

Die weiteren Auszahlungen erfolgen i. d. R. zum 20.05., 20.08. und 20.11. im laufenden Jahr.

Verwendungsnachweis

Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraumende.

Informationen für die Projektförderung

  • Sächsisches Kulturraumgesetz
  • Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
  • Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
  • Anlagen zur Föderrichtlinie, insbesondere die Spartenspezifischen Förderschwerpunkte (Anlage 1 der FörderRL des Kulturraumes)

Gegenstand der Förderung

Bezuschussung der Ausgaben für eine bestimmte, zeitlich abgegrenzte Maßnahme zur Erfüllung eines sachbezogenen Zwecks:

Projektschwerpunkte:

  • Werkstätten, Workshops, Symposien, Ausstellungen, Performances, Installationen

  • Durchführung von Wettbewerben
  • Erstellung von Katalogen zur Würdigung regional aktiver Künstler/-innen und Gestalter/-innen im Rahmen besonderer Anlässe
  • Professionell begleitete Nachlasspflege von Künstlern/-innen aus dem Kulturraum (z. B. Sichtung, Lagerung, Einstellung und Publikation eines Werkverzeichnisses / Kataloges)

Zuwendungsempfänger

juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben erfüllen, die nicht in erster Linie kommerziellen Zwecken dienen.

Als Zuwendungsempfänger sind ausgeschlossen:

  • Freistaat Sachsen bzw. Unternehmen, an denen der Freistaat beteiligt ist,
  • Agenturen sowie
  • Landesverbände.

Voraussetzungen

  • Projekte, die ihren Wirkungsbereich im Kulturraum haben
  • Sitzgemeindebeteiligung i. H. v. 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • beantragte Mindestsumme: 1.000,00 EUR Zuwendung
  • Projektleitung durch eine dem Projektinhalt entsprechende, fachliche qualifizierte Person mit einschlägigem (Hochschul-)Abschluss oder mind. drei Jahren (Berufs-)Erfahrung
  • Angebote und Ergebnisse des Projektes sind öffentlich zugänglich zu machen
  • hohe inhaltliche und konzeptionelle Qualität (künstlerisches und konzeptionelles Niveau, inhaltliche Tiefe und Relevanz, Vermittlung und Teilhabe, Wirkung ins Gemeinwesen)

Art, Umfang und Zuwendungshöhe

  • bedingt rückzahlbarer Zuschuss

  • subsidiär
  • Fördersatz max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Fehlbedarfsfinanzierung

Förderausschluss

Verfahren

Adressat

Onlineportal

und

Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Elbstraße 32
01662 Meißen

Auszahlungsverfahren

Die Auszahlung wird i. d. R. in zwei Raten ausgezahlt.

Die erste Rate i. H. v. 40 Prozent der Zuwendung wird nach Bestandskraft des Bescheides und Mitteilung des Vorhabensbeginns ausgezahlt.

Die zweite Rate i. H. v. 60 Prozent wird zum 20.11. im laufenden Jahr ausgezahlt.

Verwendungsnachweis

Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraumende.

Formulare

Formulare für die institutionelle Förderung

Antragsverfahren

Antragsformular wird im Onlineportal erstellt

Stellungnahme der Sitzgemeinde

Mitteilungspflichten im laufenden Verfahren

Über folgende wesentliche Änderungen ist der Kulturraum zu informieren:

  • Kosten- und Finanzierungsplan: erhebliche Änderungen in der Ausgaben- und/oder Finanzierungsstruktur
  • Zeitplan: Verschiebungen zentraler Termine oder Laufzeitveränderungen.
  • Inhalt: Anpassungen des Programms oder der Projektleitung
  • Personal: Änderungen bei geförderten Stellen oder Honoraren.
  • Organisation: Wechsel der Vertretungsberechtigten oder der Rechtsform, Insolvenz / Zahlungsengpässe

Änderungen, die für die Bewilligung oder für den laufenden Betrieb erheblich sind (z. B. Rechtsform, Satzung, Leitung, Veränderung der wirtschaftlichen Lage), sind unverzüglich anzuzeigen. Unabhängig davon ist eine zusammenfassende Mitteilung über alle relevanten Änderungen bis spätestens 31.10. des laufenden Jahres vorzulegen. Änderungen, welche nach dem 31.10. des Förderjahres eintreten, sind umfassend im Verwendungsnachweis zu erläutern.

Verwendungsnachweis für die Förderjahre 2025 & 2026

Formulare für die Projektförderung

Antragsverfahren

Antragsformular wird im Onlineportal erstellt

Stellungnahme der Sitzgemeinde

Mitteilungspflichten im laufenden Verfahren

Über folgende wesentliche Änderungen ist der Kulturraum zu informieren:

  • Kosten- und Finanzierungsplan: erhebliche Änderungen in der Ausgaben- und/oder Finanzierungsstruktur
  • Zeitplan: Verschiebungen zentraler Termine oder Laufzeitveränderungen.
  • Inhalt: Anpassungen des Programms oder der Projektleitung
  • Personal: Änderungen bei geförderten Stellen oder Honoraren.
  • Organisation: Wechsel der Vertretungsberechtigten oder der Rechtsform, Insolvenz / Zahlungsengpässe

Den Mitteilungspflichten ist im Bewilligungszeitraum nachzukommen.

Verwendungsnachweis für die Förderjahre 2025 & 2026