
Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Auf dieser Seite finden Sie sowohl allgemeine als auch spartenspezifische Informationen rund um eine Beantragung einer Zuwendung im Bereich Bildende Kunst beim Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Förderkriterien, die ab dem Förderjahr 2027 gültig sind. Grundlage ist die Förderrichtlinie vom 09.12.2025.
Eine Antragstellung ist aktuell noch nicht möglich, da eine Onlineantragstellung eingeführt wird.
Informationen
Institutionelle Förderung
Projektförderung
- Sächsisches Kulturraumgesetz
- Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
- Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
- Anlagen zur Föderrichtlinie, insbesondere die Spartenspezifischen Förderschwerpunkte (Anlage 1 der FörderRL des Kulturraumes)
Gegenstand der Förderung
laufende Betriebsausgaben im Förderjahr
Bezuschussung der Ausgaben für eine bestimmte, zeitlich abgegrenzte Maßnahme zur Erfüllung eines sachbezogenen Zwecks:
Projektschwerpunkte:
- Werkstätten, Workshops, Symposien, Ausstellungen, Performances, Installationen
- Durchführung von Wettbewerben
- Erstellung von Katalogen zur Würdigung regional aktiver Künstler/-innen und Gestalter/-innen im Rahmen besonderer Anlässe
- Professionell begleitete Nachlasspflege von Künstlern/-innen aus dem Kulturraum (z. B. Sichtung, Lagerung, Einstellung und Publikation eines Werkverzeichnisses / Kataloges)
Zuwendungsempfänger
juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben erfüllen, die nicht in erster Linie kommerziellen Zwecken dienen.
Als Zuwendungsempfänger sind ausgeschlossen:
- Freistaat Sachsen bzw. Unternehmen, an denen der Freistaat beteiligt ist,
- Agenturen sowie
- Landesverbände.
Voraussetzungen
- Einrichtungen und Projekte, die ihren Wirkungsbereich im Kulturraum haben
- Sitzgemeindebeteiligung i. H. v. 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- beantragte Mindestsumme: 1.000,00 EUR Zuwendung
- Einrichtung ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert im Bereich Bildende Kunst.
- Leitung durch qualifizierte Fachkraft mit Hochschulabschluss und mindestens zwei Jahren relevanter Berufserfahrung oder gleichwertiger Kompetenz.
- Öffnungszeiten betragen mindestens 20 Stunden pro Woche für das Publikum.
- Eigenständig entwickeltes Jahres- bzw. Ausstellungsprogramm mit kontinuierlichen, planmäßigen Präsentationen und regionalem Bezug.
- Regelmäßige Vermittlungsangebote wie Führungen, Workshops, Künstlergespräche oder partizipative Formate.
- Nachhaltige Kooperationen und Netzwerke mit kulturellen, sozialen oder bildungsbezogenen Partnern.
- Vorhandensein eines aktuellen, umfassenden und einrichtungsbezogenen Kulturkonzepts.
- Projektleitung durch eine dem Projektinhalt entsprechende, fachliche qualifizierte Person mit einschlägigem (Hochschul-)Abschluss oder mind. drei Jahren (Berufs-)Erfahrung
- Angebote und Ergebnisse des Projektes sind öffentlich zugänglich zu machen
- hohe inhaltliche und konzeptionelle Qualität (künstlerisches und konzeptionelles Niveau, inhaltliche Tiefe und Relevanz, Vermittlung und Teilhabe, Wirkung ins Gemeinwesen)
Art, Umfang und Zuwendungshöhe
- bedingt rückzahlbarer Zuschuss
- subsidiär
- Fördersatz max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Anteilsfinanzierung / Fehlbedarfsfinanzierung / Festbetragsfinanzierung (Entscheidung trifft der Kulturraum)
Fehlbedarfsfinanzierung
Förderausschluss
Verfahren
Adressat
Onlineportal
und
Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Elbstraße 32
01662 Meißen
Auszahlungsverfahren
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in vier Raten.
Die erste Auszahlung erfolgt nach Bestandskraft des Bescheides.
Die weiteren Auszahlungen erfolgen i. d. R. zum 20.05., 20.08. und 20.11. im laufenden Jahr.
Die Auszahlung wird i. d. R. in zwei Raten ausgezahlt.
Die erste Rate i. H. v. 40 Prozent der Zuwendung wird nach Bestandskraft des Bescheides und Mitteilung des Vorhabensbeginns ausgezahlt.
Die zweite Rate i. H. v. 60 Prozent wird zum 20.11. im laufenden Jahr ausgezahlt.
Verwendungsnachweis
Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraumende.
Formulare
Institutionelle Förderung
Projektförderung
Antragsverfahren
Antragsformular wird im Onlineportal erstellt
Stellungnahme der Sitzgemeinde
Antragsformular wird im Onlineportal erstellt
Stellungnahme der Sitzgemeinde
Mitteilungspflichten im laufenden Verfahren
Über folgende wesentliche Änderungen ist der Kulturraum zu informieren:
- Kosten- und Finanzierungsplan: erhebliche Änderungen in der Ausgaben- und/oder Finanzierungsstruktur
- Zeitplan: Verschiebungen zentraler Termine oder Laufzeitveränderungen.
- Inhalt: Anpassungen des Programms oder der Projektleitung
- Personal: Änderungen bei geförderten Stellen oder Honoraren.
- Organisation: Wechsel der Vertretungsberechtigten oder der Rechtsform, Insolvenz / Zahlungsengpässe
Änderungen, die für die Bewilligung oder für den laufenden Betrieb erheblich sind (z. B. Rechtsform, Satzung, Leitung, Veränderung der wirtschaftlichen Lage), sind unverzüglich anzuzeigen. Unabhängig davon ist eine zusammenfassende Mitteilung über alle relevanten Änderungen bis spätestens 31.10. des laufenden Jahres vorzulegen. Änderungen, welche nach dem 31.10. des Förderjahres eintreten, sind umfassend im Verwendungsnachweis zu erläutern.
Den Mitteilungspflichten ist im Bewilligungszeitraum nachzukommen.
Verwendungsnachweis für die Förderjahre 2025 & 2026
Kontakt
Frau Heller
03521 4899712
katharina.heller@kulturraum-erleben.de
Informationen für die institutionelle Förderung
- Sächsisches Kulturraumgesetz
- Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
- Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
- Anlagen zur Föderrichtlinie, insbesondere die Spartenspezifischen Förderschwerpunkte (Anlage 1 der FörderRL des Kulturraumes)
Gegenstand der Förderung
laufende Betriebsausgaben im Förderjahr
Zuwendungsempfänger
juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben erfüllen, die nicht in erster Linie kommerziellen Zwecken dienen.
Als Zuwendungsempfänger sind ausgeschlossen:
- Freistaat Sachsen bzw. Unternehmen, an denen der Freistaat beteiligt ist,
- Agenturen sowie
- Landesverbände.
Voraussetzungen
- Einrichtungen, die ihren Wirkungsbereich im Kulturraum haben
- Sitzgemeindebeteiligung i. H. v. 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- beantragte Mindestsumme: 1.000,00 EUR Zuwendung
-
Einrichtung ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert im Bereich Bildende Kunst.
- Leitung durch qualifizierte Fachkraft mit Hochschulabschluss und mindestens zwei Jahren relevanter Berufserfahrung oder gleichwertiger Kompetenz.
- Öffnungszeiten betragen mindestens 20 Stunden pro Woche für das Publikum.
- Eigenständig entwickeltes Jahres- bzw. Ausstellungsprogramm mit kontinuierlichen, planmäßigen Präsentationen und regionalem Bezug.
- Regelmäßige Vermittlungsangebote wie Führungen, Workshops, Künstlergespräche oder partizipative Formate.
- Nachhaltige Kooperationen und Netzwerke mit kulturellen, sozialen oder bildungsbezogenen Partnern.
- Vorhandensein eines aktuellen, umfassenden und einrichtungsbezogenen Kulturkonzepts.
Art, Umfang und Zuwendungshöhe
- bedingt rückzahlbarer Zuschuss
- subsidiär
- Fördersatz max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Anteilsfinanzierung / Fehlbedarfsfinanzierung / Festbetragsfinanzierung (Entscheidung trifft der Kulturraum)
Förderausschluss
Verfahren
Adressat
Onlineportal
und
Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Elbstraße 32
01662 Meißen
Auszahlungsverfahren
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in vier Raten.
Die erste Auszahlung erfolgt nach Bestandskraft des Bescheides.
Die weiteren Auszahlungen erfolgen i. d. R. zum 20.05., 20.08. und 20.11. im laufenden Jahr.
Verwendungsnachweis
Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraumende.
Informationen für die Projektförderung
- Sächsisches Kulturraumgesetz
- Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
- Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
- Anlagen zur Föderrichtlinie, insbesondere die Spartenspezifischen Förderschwerpunkte (Anlage 1 der FörderRL des Kulturraumes)
Gegenstand der Förderung
Bezuschussung der Ausgaben für eine bestimmte, zeitlich abgegrenzte Maßnahme zur Erfüllung eines sachbezogenen Zwecks:
Projektschwerpunkte:
-
Werkstätten, Workshops, Symposien, Ausstellungen, Performances, Installationen
- Durchführung von Wettbewerben
- Erstellung von Katalogen zur Würdigung regional aktiver Künstler/-innen und Gestalter/-innen im Rahmen besonderer Anlässe
- Professionell begleitete Nachlasspflege von Künstlern/-innen aus dem Kulturraum (z. B. Sichtung, Lagerung, Einstellung und Publikation eines Werkverzeichnisses / Kataloges)
Zuwendungsempfänger
juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben erfüllen, die nicht in erster Linie kommerziellen Zwecken dienen.
Als Zuwendungsempfänger sind ausgeschlossen:
- Freistaat Sachsen bzw. Unternehmen, an denen der Freistaat beteiligt ist,
- Agenturen sowie
- Landesverbände.
Voraussetzungen
- Projekte, die ihren Wirkungsbereich im Kulturraum haben
- Sitzgemeindebeteiligung i. H. v. 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- beantragte Mindestsumme: 1.000,00 EUR Zuwendung
- Projektleitung durch eine dem Projektinhalt entsprechende, fachliche qualifizierte Person mit einschlägigem (Hochschul-)Abschluss oder mind. drei Jahren (Berufs-)Erfahrung
- Angebote und Ergebnisse des Projektes sind öffentlich zugänglich zu machen
- hohe inhaltliche und konzeptionelle Qualität (künstlerisches und konzeptionelles Niveau, inhaltliche Tiefe und Relevanz, Vermittlung und Teilhabe, Wirkung ins Gemeinwesen)
Art, Umfang und Zuwendungshöhe
-
bedingt rückzahlbarer Zuschuss
- subsidiär
- Fördersatz max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Fehlbedarfsfinanzierung
Förderausschluss
Verfahren
Adressat
Onlineportal
und
Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Elbstraße 32
01662 Meißen
Auszahlungsverfahren
Die Auszahlung wird i. d. R. in zwei Raten ausgezahlt.
Die erste Rate i. H. v. 40 Prozent der Zuwendung wird nach Bestandskraft des Bescheides und Mitteilung des Vorhabensbeginns ausgezahlt.
Die zweite Rate i. H. v. 60 Prozent wird zum 20.11. im laufenden Jahr ausgezahlt.
Verwendungsnachweis
Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraumende.
Formulare
Formulare für die institutionelle Förderung
Antragsverfahren
Antragsformular wird im Onlineportal erstellt
Stellungnahme der Sitzgemeinde
Mitteilungspflichten im laufenden Verfahren
Über folgende wesentliche Änderungen ist der Kulturraum zu informieren:
- Kosten- und Finanzierungsplan: erhebliche Änderungen in der Ausgaben- und/oder Finanzierungsstruktur
- Zeitplan: Verschiebungen zentraler Termine oder Laufzeitveränderungen.
- Inhalt: Anpassungen des Programms oder der Projektleitung
- Personal: Änderungen bei geförderten Stellen oder Honoraren.
- Organisation: Wechsel der Vertretungsberechtigten oder der Rechtsform, Insolvenz / Zahlungsengpässe
Änderungen, die für die Bewilligung oder für den laufenden Betrieb erheblich sind (z. B. Rechtsform, Satzung, Leitung, Veränderung der wirtschaftlichen Lage), sind unverzüglich anzuzeigen. Unabhängig davon ist eine zusammenfassende Mitteilung über alle relevanten Änderungen bis spätestens 31.10. des laufenden Jahres vorzulegen. Änderungen, welche nach dem 31.10. des Förderjahres eintreten, sind umfassend im Verwendungsnachweis zu erläutern.
Verwendungsnachweis für die Förderjahre 2025 & 2026
Formulare für die Projektförderung
Antragsverfahren
Antragsformular wird im Onlineportal erstellt
Stellungnahme der Sitzgemeinde
Mitteilungspflichten im laufenden Verfahren
Über folgende wesentliche Änderungen ist der Kulturraum zu informieren:
- Kosten- und Finanzierungsplan: erhebliche Änderungen in der Ausgaben- und/oder Finanzierungsstruktur
- Zeitplan: Verschiebungen zentraler Termine oder Laufzeitveränderungen.
- Inhalt: Anpassungen des Programms oder der Projektleitung
- Personal: Änderungen bei geförderten Stellen oder Honoraren.
- Organisation: Wechsel der Vertretungsberechtigten oder der Rechtsform, Insolvenz / Zahlungsengpässe
Den Mitteilungspflichten ist im Bewilligungszeitraum nachzukommen.
Verwendungsnachweis für die Förderjahre 2025 & 2026
