Logo Sachsen

Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Inhaltsnavigation:

Allgemeine Förderkriterien

spezifische Förderkriterien:
Institutionelle Förderung

Nach der Bewilligung

Unterlagen und Formulare

Auf einen Blick

Förderart
Institutionelle Förderung
Fördergegenstand
laufende Betriebsausgaben
Fördersatz
max. 40 Prozent; maximal jedoch 140.000,00 EUR
Sitzgemeindebeteiligung
mind. 25 Prozent
Mindestantragssumme
1.000,00 EUR
Antragsart
online
Frist
31.08., 23:59 Uhr

Sie haben noch Fragen?

Grüner Stempel mit der Aufschrift ‚Zur Onlineantragstellung‘

Gemeinsame Informationen

Hier finden Sie alle allgemeinen Regelungen, die für mehrere Sparten und für unterschiedliche Förderarten gelten. Spartenspezifische Kriterien und förderartspezifische Besonderheiten werden anschließend separat dargestellt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um verkürzte und punktuelle Hinweise handelt; die vollständigen und verbindlichen Formulierungen sind der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen.

Grundlagen und Voraussetzungen

Grundsätze und Rechtsgrundlagen

  • Förderung nach SächsKRG, SäHO, VwV-SäHO, SächsRKG und AGVO.
  • Entscheidung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
  • Kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Wirkungsbereich im Kulturraum und regionale Bedeutung.
  • Förderung ist subsidiär; Eigen- und Drittmittel sind vorrangig einzusetzen.
  • Komplementärfinanzierung mit Bundes- oder Landesmitteln ist zulässig.
  • Mindestantragssumme in der Regel 1.000 €.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen.
  • Voraussetzung ist eine kulturelle Aufgabe im Kulturraum, nicht primär kommerziell.
  • Ausgeschlossen sind u. a. Freistaat/verbundene Unternehmen, Agenturen und Landesverbände.

Sitzgemeindebeteiligung

  • Grundsätzlich ist eine angemessene Beteiligung der Sitzgemeinde erforderlich.
  • Die Höhe der Sitzgemeindebeteiligung variiert je Sparte.
  • Vor der Antragstellung ist Einvernehmen mit der zuständigen Kommune herzustellen.
  • Ortsübergreifende Vorhaben können durch mehrere Kommunen gemeinsam getragen werden.

Förderlogik und Finanzierung

Förderarten/-formen

  • Gefördert werden können lediglich Institutionen.

zuwendungsfähige Ausgaben

  • Zuwendungsfähig sind nur notwendige Ausgaben, die wirtschaftlich und sparsam sind.
  • Maximal können 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert werden.

nicht zuwendungsfähige Ausgaben

Auszug – Die vollständige Aufzählung finden Sie unter § 5 Absatz 4 der Förderrichtlinie:

  • Nicht förderfähig sind z. B. innere Verrechnungen, kalkulatorische Kosten und unbare Leistungen.
  • Ebenfalls ausgeschlossen sind unangemessene Bewirtungskosten, nicht plausible Pauschalen sowie Kreditkosten.
  • Auch sachfremde Ausgaben, Bußgelder, Geldstrafen und Prozesskosten sind nicht zuwendungsfähig.

Antragstellung und Verfahren

Antragstellung und Frist

  • Antragstellung erfolgt über das Fördermittelportal.
  • Frist: spätestens 31. August, 23:59 Uhr, für das Folgejahr.
  • Die unterschriebene Papierfassung ist innerhalb einer Woche einzureichen.
  • Unvollständige oder verspätete Anträge können abgelehnt werden.
  • Ausnahmeanträge müssen begründet und zusammen mit dem Förderantrag eingereicht werden.

Prüfung und Entscheidung

  • Nach fristgerechtem Eingang erfolgt eine Eingangsmitteilung.
  • Die Geschäftsstelle prüft formal, danach folgen Facharbeitsgruppen und Kulturbeirat.
  • Über Art und Höhe der Bewilligung entscheidet der Kulturkonvent.

Verwendungsnachweis

  • Verwendungsnachweise sind fristgerecht mit den vorgesehenen Formblättern einzureichen.
  • Bei Fristversäumnis ist eine Rückforderung möglich.

Institutionelle Förderung

Gegenstand der Förderung

  • laufender Betrieb eines Kultur- und Kommunikationszentrums im Förderjahr

Finanzierungsart

  • Anteilsfinanzierung
  • Fehlbedarfsfinanzierung
  • Festbetragsfinanzierung

Die Festlegung der Finanzierungsart erfolgt im Rahmen der Bewilligung durch den Kulturraum.

Förderausschluss

Folgende Einrichtungen sind von einer institutionellen Förderung ausgeschlossen:

  • Archive, Tierparks und Tiergärten, Zoos und Streichelgehege sowie Parks und botanische Gärten
  • Heimatstuben und Heimatmuseen
  • Einrichtungen, die der Gewinnerzielung dienen
  • Institutionen, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt sind

spezifische Fördervoraussetzungen

  • Versammlungsstätte i. S. d. Versammlungsstättenverordnung
  • Vermittlung regionaler kultureller Vielfalt und sozialer, künstlerischer und allgemeinbildender Kompetenz
  • Infrastruktur zur Durchführung der kulturellen Aktivitäten für Klein-, Mittel- und Großveranstaltungen mit regionaler und überregionaler Ausstrahlung
  • Hauptspielstätte muss über eine fest mit der baulichen Anlage verbundenen Bühne verfügen
  • Fachkraft mit fachlicher Ausbildung im künstlerischen Bereich
  • Fachkraft mit Ausbildung im kaufmännischen Bereich
  • einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik (angestellt oder extern beauftragt)
  • regelmäßiges Veranstaltungsangebot bestehend aus 40 Kulturveranstaltungen, welche über das Jahr verteilt stattfinden:
    • orientieren sich an folgenden Schwerpunkten:
      • Angebote von sinfonischen-, Musiktheater- und dramatischen Werken so-wie die Erprobung neuer Ausdrucksformen
      • Aufführungen von klassischen und modernen Theaterstücken sowie experimentellen Performances
      • bildungs- und kulturfördernde Kinder- und Jugendangebote und kommunikative Formen
      • Ermöglichung der Zusammenarbeit mit freien Gruppen und Amateurensembles sowie der Aufbau von Netzwerken
      • Förderung des regionalen künstlerischen Bühnen- sowie literarischen Nachwuchses und
      • Durchführung von kulturellen Veranstaltungsreihen und Unterstützung regional bedeutsamer Kulturfestivals
    • müssen an folgenden Genres ausgerichtet sein – Genres wirken komplementär zueinander. Jedes Genre soll mit mind. 20 Prozent / 8 Veranstaltungen vertreten sein – genreübergreifend sollen mind. 10 Prozent / 4 Veranstaltungen Amateur- und Jugendauftritte sein:
      • Darstellende Kunst (Musiktheater, Sprechtheater, Bühnentanz, Figurentheater)
      • Konzerte (klassische Konzerte, populäre Konzerte)
      • Kleinkunst (Lesungen, Soloprogramme, Programme in Kleinbesetzung)
    • mind. 50 Prozent / 20 Veranstaltungen sind kulturelle Eigenveranstaltungen
    • mind. 50 Prozent / 20 Veranstaltungen in der Hauptspielstätte
    • max. 5 Prozent / 2 Veranstaltungen als eintrittsfreie Formate förderfähig
    • Veranstaltungsplan bis zum 30.09. des laufenden Förderjahres
  • umfassendes einrichtungsbezogenes und aktuelles Kulturkonzept

Nach der Bewilligung

Mitteilungspflichten

Über folgende wesentliche Änderungen ist der Kulturraum zu informieren:

  • Kosten- und Finanzierungsplan: erhebliche Änderungen in der Ausgaben- und/oder Finanzierungsstruktur
  • Zeitplan: Verschiebungen zentraler Termine oder Laufzeitveränderungen.
  • Inhalt: Anpassungen des Programms oder der Projektleitung
  • Personal: Änderungen bei geförderten Stellen oder Honoraren.
  • Organisation: Wechsel der Vertretungsberechtigten oder der Rechtsform, Insolvenz / Zahlungsengpässe

Institutionelle Förderung

Änderungen, die für die Bewilligung oder für den laufenden Betrieb erheblich sind (z. B. Rechtsform, Satzung, Leitung, Veränderung der wirtschaftlichen Lage), sind unverzüglich anzuzeigen. Unabhängig davon ist eine zusammenfassende Mitteilung über alle relevanten Änderungen bis spätestens 31.10. des laufenden Jahres vorzulegen. Änderungen, welche nach dem 31.10. des Förderjahres eintreten, sind umfassend im Verwendungsnachweis zu erläutern.

Auszahlungsverfahren

Institutionelle Förderung

  • Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in vier Raten.
  • Die erste Auszahlung erfolgt nach Bestandskraft des Bescheides.
  • Die weiteren Auszahlungen erfolgen i. d. R. zum 20.05., 20.08. und 20.11. im laufenden Jahr.

Unterlagen und Formulare

Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Dokumente und Vorlagen rund um die Antragstellung. Dazu gehören Musterformulare, Verwendungsnachweise sowie hilfreiche Handreichungen und Hinweise. Übersichten zeigen Ihnen zudem kompakt, welche Unterlagen einzureichen sind und was dabei zu beachten ist.

Antragsverfahren

Genereller Hinweis: 👉 Bitte bereiten Sie die Antragsunterlagen so auf, dass im Verwendungsnachweis die tatsächlichen Werte anstelle der geplanten Werte in die von Ihnen verwendeten Übersichten/Muster eingetragen werden können. Änderungen sind so leichter erkennbar und nachvollziehbarer.

Institutionelle Förderung

Unterlage Hinweise
zu jedem Förderantrag einzureichen – sofern Muster vorgegeben sind, sind diese zu verwenden:
  • Antragsformular
  • wird im Onlineportal („Abschlussbericht“) erstellt
  • ist innerhalb einer Woche nach Erstellung rechtsverbindlich unterschrieben an die Geschäftsstelle zu senden
  • Bestätigung der Sitzgemeindebeteiligung (Muster)
kommunale Antragsteller benötigen keine Sitzgemeindebestätigung
  • Wirtschaftsplan inklusive Überleitung oder Finanzhaushalt
  • kommunale Antragsteller: Planwerte im Finanzhaushalt
  • nicht kommunale Antragsteller: wirtschaftliche Gesamtplanung
    • bei kaufmännischer doppelter Buchführung: Überleitungsrechnung zum Wirtschaftsplan auf Einnahmen/Einzahlungen und Ausgaben/Auszahlungen im Förderjahr
  • Stellen- und Personalübersicht (Muster)
  • Darstellung der geplanten Aktivitäten im Förderjahr, inklusive folgender Anlagen
    • Veranstaltungsplan / Jahresprogramm (Muster)
strukturierter Überblick aller geplanten Formate inklusive Termine
    • Kurzbeschreibung der geplanten (Vermittlungs-)Angebote
knappe, übersichtliche Darstellung der geplanten Angebote inklusive Ziel, Inhalt und Zielgruppe
  • geschwärztes Abschlusszeugnis (erkennbar: Name der Person, Abschlussart, Abschlussdatum) und/oder entsprechend aussagekräftige Vita
    • kaufmännischer Bereich
    • künstlerischer Bereich
    • Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik
Bitte beachten beim Nachweis der Leitung:

  • Hinweise zum Datenschutz in den FAQ
  • Einreichung nur erforderlich, sofern die Angaben noch nicht vorliegen
  • sofern der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik extern beauftragt wird, entfällt die Einreichung; ersatzweise sind Angaben zur externen Absicherung mitzuteilen
Besondere Anlagen
  • Konzept, inklusive folgender Anlagen
    • Kurzchronik
    • Organigramm
    • Investitionsplan
  • erstmalig für alle Antragsteller für das Förderjahr 2027; danach bei gravierenden Änderungen und Neuantragstellungen
  • Bitte beachten: Handreichung Konzept
  • Rechtsformnachweis
  • nur für Neuantragsteller oder bei Änderungen
  • Bitte beachten: Hinweise zum Rechtsformnachweis in den FAQ

Verwendungsnachweis für die Förderjahre 2025 und 2026

Institutionelle Förderung

Verwendungsnachweis I-Förderung (Muster)

Sachbericht

Jahresrechnung / GuV / Jahresabschluss / (Teil-)Finanzrechnung

gegebenenfalls Überleitungsrechnung

gegebenenfalls Bericht eines sachverständigen Prüfers

Nachweis des Fördervermerkes