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Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Auf dieser Seite finden Sie sowohl allgemeine als auch spartenspezifische Informationen rund um eine Beantragung einer Zuwendung im Bereich Kulturelle Bildung beim Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.

Informationen Projektförderung

Formulare Projektförderung

Kontakt

Informationen

In der Sparte „Kulturelle Bildung“ erfolgt keine institutionelle Förderung.

Projektförderung

  • Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
  • Sächsisches Kulturraumgesetz
  • Richtlinie des SMWKT zur Förderung der Kulturellen Bildung im Freistaat Sachsen (FRL Kulturelle Bildung)
  • Verfahrensrichtlinie des Kulturraumes für die Förderung von regional bedeutsamen Projekten Dritter im Bereich der Kulturellen Bildung gemäß der FRL Kulturelle Bildung (VfRL KR KuBi)

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Projekte der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung von regionaler Bedeutung für den Kulturraum.

Projekte von regionaler Bedeutung zeichnen sich dadurch aus, dass es sich um Kooperationsprojekte zwischen mindestens zwei Partnern handelt. Diese können Kultureinrichtungen, Kulturschaffende Sozial- oder Bildungseinrichtungen sein.

Antragsteller

Antragsteller können juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen sein, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben erfüllen und die gemeinnützige Zwecke verfolgen.

Voraussetzungen

  1. Gefördert werden können Projekte, die im Kulturraum stattfinden.
  1. Der Antragsteller muss seinen Sitz im Kulturraum haben.
  1. Das Projekt richtet sich überwiegend an Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
  1. Die thematisch, zeitlich und finanziell abgegrenzten Projekte müssen zusätzlich Vorhaben des Antragstellers darstellen, die sich von seinem sonstigen Angebotsprogramm abgrenzen lassen.
  1. Das Projekt soll eine aktive Teilhabe der Teilnehmer ermöglichen und motivieren, sich über kreative Prozesse Wissen und neue Perspektiven zu erschließen. Eine Kombination mit einem Anteil rezeptiver Teilhabe (Betrachten und Erleben) ist möglich.

Wichtig ist, dass die Zielgruppe aktiv als kreativ Handelnde und Schaffende im Mittelpunkt stehen.

Berücksichtigt werden Konzepte aller kulturellen Sparten sowie spartenübergreifende, interdisziplinäre und themenorientierte Projekte.

Diese können ein- oder mehrtägig als Workshop, Projektwoche oder intensives Ferienangebot oder über einen begrenzten Zeitraum regelmäßig, jedoch auf das Kalenderjahr bezogen, stattfinden.

  1. Der Antragsteller muss bei der personellen Besetzung des Projektes sicherstellen, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Vorhandensein einer dem Projekt entsprechenden fachlichen Qualifikation; nachweisbar durch Abschlüsse und/oder berufliche Biographie sowie
    • Vorliegen eines aktuellen, erweiterten Führungszeugnisses für alle mit den Teilnehmern agierenden Personen.
  1. Die Gesamtausgaben betragen mindestens 2.500,00 EUR.

Förderausschluss

  1. Grundsätzlich ist die Förderung eines Projektes auf ein Jahr beschränkt. Es können maximal zwei Folgeförderanträge gestellt werden, sofern das Projekt weiterentwickelt wird.
  1. Die Förderung darf andere bestehende Förderungen nicht ersetzen.
  1. Der Aufbau von Verwaltungsstrukturen ist nicht förderfähig.

Art, Umfang und Zuwendungshöhe

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • subsidiär
  • Anteilsfinanzierung / Fehlbedarfsfinanzierung / Festbetragsfinanzierung (Entscheidung trifft der Kulturraum)
  • Fördersatz max. 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Verfahren

  • Antrag auf Förderung muss bis 31. August schriftlich und elektronisch beim Kulturraum eingereicht werden.
  • Maßgeblich ist der Eingang mit rechtsverbindlicher Unterschrift in der Geschäftsstelle.
  • Antrag auf Förderung beim SMWK muss bis 31. August schriftlich und elektronisch beim Kulturraum eingereicht werden.
  • Maßgeblich ist der Eingang mit rechtsverbindlicher Unterschrift in der Geschäftsstelle.
  • Verstöße gegen Fristen oder Formvorgaben führen zur Ablehnung des Antrags.
  • Antragsteller wird innerhalb von vier Wochen über Eingang und Vollständigkeit informiert.
  • Geschäftsstelle prüft formale Voraussetzungen und leitet den Antrag an die AG „Kulturelle Bildung“ weiter.
  • AG „Kulturelle Bildung“ priorisiert Projekte Dritter. Diese Priorisierung ist zwingender Bestandteil des Förderantrags des Kulturraums an das SMWK.
  • Förderantrag inkl. Projekte Dritter wird bis 15. Oktober durch den Kulturraum beim SMWK eingereicht werden.
  • Kulturraum informiert Antragsteller formgebunden, sobald Entscheidung des SMWK vorliegt.
  • Bewilligung erfolgt durch Weiterleitung der Entscheidung.

Adressat

Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Elbstraße 32
01662 Meißen

und

info@kulturraum-erleben.de

Auszahlungsverfahren

Die Auszahlung wird i. d. R. in zwei Raten ausgezahlt.

Die erste Rate i. H. v. 40 Prozent der Zuwendung wird nach Bestandskraft des Bescheides und Mitteilung des Vorhabensbeginns ausgezahlt

Die zweite Rate i. H. v. 60 Prozent wird auf Antrag im letzten Quartal des Jahres ausgezahlt.

Verwendungsnachweis

Nachweis der Verwendung hat innerhalb von zwei Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszweckes, spätestens jedoch mit Ablauf des zweiten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monat zu erfolgen

Formulare

Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung bis zum 31.08. des Jahres an die Geschäftsstelle des Kulturraumes zu senden. Bitte beachten Sie, dass die Briefkastenkapazitäten nicht vollumfänglich ausreichen, wenn der Stichtag auf ein Wochenende fällt. Fristwahrend gilt auch die Übersendung des Antrages mit Unterschrift im pdf-Format per E-Mail.

Darüber hinaus sind Antrag und Anlagen elektronisch über info@kulturraum-erleben.de einzureichen. Für größere Datenmengen empfehlen wir den kostenlosen, ohne Anmeldung nutzbaren Datentransferanbieter HiDrive Share (https://www.strato.de/cloud-speicher/hidrive-share/).

Mit dem Verwendungsnachweis kann ähnlich verfahren werden.

Projektförderung

Antragsverfahren

Antrag P-Förderung KuBi

laufendes Verfahren

Änderungsmitteilungen:
Zukünftig entfällt die Änderungsmitteilung mittels Muster.
Für die Anzeige einer Änderung des Kosten- und Finanzierungsplanes ist es ausreichend, wenn Sie die überarbeiteten Seiten aus dem bereits bei Ihnen vorhandenen Antragsformular für das entsprechende Förderjahr verwenden.
Die Gründe für die Änderung sind weiterhin nachvollziehbar mitzuteilen. Eventuelle Zusammenhänge zwischen den Änderungen von Einnahmen und Ausgaben sind zu erläutern.
Anträge auf Änderung des Zuwendungszweckes und / oder des Bewilligungszeitraumes können formlos, jedoch zwingend mit Begründung, gestellt werden.

Auszahlungsantrag P-Förderung

Verwendungsnachweis

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