Kulturelle Bildung
Unser KuBi.mobil 3.0
Der Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge (KR MEI-SSW-OE) verfolgt mit dem Projekt KuBi.mobil 3.0 das Ziel, Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Angeboten künstlerisch-kultureller Bildung zu erleichtern.
Neben der Überwindung von Mobilitätsbarrieren im ländlichen Raum soll das Projekt die aktive Teilhabe an kulturellen Bildungsformaten fördern.
Bezuschusst werden sowohl Besuche von Bildungseinrichtungen in Kultureinrichtungen als auch künstlerisch-kulturelle Angebote, die Kulturträger in Bildungseinrichtungen durchführen. Das Projekt ist eine freiwillige Leistung des Kulturraums und unterliegt den verfügbaren Mitteln.
Formulare
Ansprechpartnerin
Netzwerkstelle Kulturelle Bildung
KuBi.mobil 3.0
Auskunft erteilt: Frau Katharina Heller
E-Mail: kubi-mobil@kulturraum-erleben.de
Telefon: 03521 4899712
Teilnahmevoraussetzungen
Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind:
- Schulen (Grund- und weiterführende Schulen)
- Horte
- Vereine mit Bildungsauftrag
Alle Teilnahmeberechtigte müssen ihren Sitz im Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge haben.
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren.
Wer ist als Kulturträger anerkannt?
Anerkannt sind Kulturträger, die professionelle Angebote der künstlerisch-kulturellen Bildung vorhalten oder anbieten. Dazu zählen:
- Institutionen (z. B. Theater, Museen, Orchester, Bibliotheken, soziokulturelle Zentren)
- Einzelpersonen oder Ensembles mit nachweisbarer Qualifikation und/oder Erfahrung im Bereich kultureller Bildung
Bedingungen für Kulturangebote
Bezuschusst werden ausschließlich Angebote mit aktiver Beteiligung der Kinder und Jugendlichen (z. B. Workshops, Mitmachformate, partizipative Projekte). Reine Konsumangebote sind ausgeschlossen; eine schulische Vor- oder Nachbereitung ersetzt die aktive Teilnahme nicht.
Was wird nicht bezuschusst?
Nicht bezuschusst werden insbesondere:
- Angebote ohne künstlerisch-kulturellen Bildungsbezug
- Angebote mit dem Fokus auf politischer Bildung, religiöser und ethischer Bildung sowie Gesundheitsbildung,
- sporttechnische oder sporttouristische Angebote,
- Besuch von Zoos, Aquarien, Tierparks,
- Besuch von Freizeitparks,
- Gastronomische Angebote oder reine Unterhaltungsformate,
- Stadtführungen ohne künstlerisch-kulturellen Schwerpunkt
Art und Höhe des Zuschusses
Es kann entweder ein Mobilitätszuschuss oder ein Angebotszuschuss beantragt werden (keine Kombination):
- Mobilitätszuschuss:
Für Fahrten zu Kultureinrichtungen außerhalb des unmittelbaren Schulstandortes.
Höhe: 9 € pro teilnehmender Person (inkl. Begleitpersonen im Schlüssel 1:12).
Keine Zuschüsse für Angebote innerhalb derselben Stadt. - Angebotszuschuss:
Für Kulturträger, die ein künstlerisch-kulturelles Bildungsangebot direkt in einer Bildungseinrichtung umsetzen.
Zuschuss für Fahrtkosten, Materialkosten und angemessenes Honorar.
Höhe: maximal 500 € pro Durchführung.
Begrenzung: Maximal zwei bezuschusste Maßnahmen pro Schulklasse/ Hortgruppe/ Verein pro Kalenderjahr.
Die Vergabe erfolgt nach dem Windhundprinzip.
Anfrage und Fristen
Für beide Zuschussarten gilt:
- Anfrageformblatt als PDF mit rechtsverbindlicher Unterschrift (Scan hinreichend) per E-Mail an das Postfach kubi-mobil@kulturraum-erleben.de der Netzwerkstelle Kulturelle Bildung.
- Frist: spätestens 4 Wochen vor Durchführung
- Bearbeitungszeit: 14 Tage
Abrechnung
- Mobilitätszuschuss:
Nach Veranstaltungsbesuch Einreichung der durch die Kultureinrichtung bestätigten Teilnehmerliste (PDF per E-Mail). Erstattungsbetrag richtet sich nach tatsächlicher Teilnehmerzahl. - Angebotszuschuss:
Erstattungsformular inklusive Rechnung des Kulturträgers sowie ein formloser Sachbericht inklusive Bilddokumentation (A4-Seite) aus der das durchgeführte Angebot, die besuchte Bildungseinrichtung und die Schulklasse eindeutig hervorgehen. Die Erstattung erfolgt ausschließlich an die anfragestellende Einrichtung (Schule, Hort oder Verein) nach Vorlage der vollständigen Nachweise.

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
