Eine der wichtigsten Entscheidungen nach der deutschen Wiedervereinigung, um die kulturellen Traditionen zu bewahren, zu entwickeln und Raum für neue Ideen wie Projekte zu ermöglichen, war der Erlass des Kulturraumgesetzes im Jahr 1994, welches die Förderung von Kunst und Kultur in den verschiedenen Regionen des Freistaates regelt.

Im Jahr 2008 wurde durch das Sächsische Kulturraumgesetz der aktuelle Zweckverband Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge als Nachfolger der ersten Kulturraumgeneration gegründet.

Wesentliche Aufgabe ist die Förderung regional bedeutsamer kultureller Einrichtungen und Projekte. Damit soll das kommunale Kulturmanagement bei der Finanzierung und Koordinierung unterstützt werden.

Weitere Informationen zur Förderung sowie zu den geförderten Bereichen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

Fördersparten bzw. -bereiche

Bitte wählen Sie die Fördersparte, die Ihrem Vorhaben am ehesten entspricht. Zu jeder Sparte finden Sie weiterführende Informationen zu Fördervoraussetzungen und dem Verfahren.

Museen, Sammlungen, Ausstellungen

Theater und darstellende Kunst

Orchester und Musik

Musikschulen

Bildende Kunst

Bibliotheken und Literatur

Kultur- und Kommunikationszentren

Soziokultur

spartenoffene/-übergreifende Förderung

Kulturelle Bildung

Investitionen / Strukturmaßnahmen

Darüber hinaus informieren wir regelmäßig in unserem Blog über weitere Fördermöglichkeiten anderer Fördermittelgeber.