Eine der wichtigsten Entscheidungen nach der deutschen Wiedervereinigung, um die kulturellen Traditionen zu bewahren, zu entwickeln und Raum für neue Ideen wie Projekte zu ermöglichen, war der Erlass des Kulturraumgesetzes im Jahr 1994, welches die Förderung von Kunst und Kultur in den verschiedenen Regionen des Freistaates regelt.
Im Jahr 2008 wurde durch das Sächsische Kulturraumgesetz der aktuelle Zweckverband Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge als Nachfolger der ersten Kulturraumgeneration gegründet.
Wesentliche Aufgabe ist die Förderung regional bedeutsamer kultureller Einrichtungen und Projekte. Damit soll das kommunale Kulturmanagement bei der Finanzierung und Koordinierung unterstützt werden.
Weitere Informationen zur Förderung sowie zu den geförderten Bereichen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Fördersparten bzw. -bereiche
Bitte wählen Sie die Fördersparte, die Ihrem Vorhaben am ehesten entspricht. Zu jeder Sparte finden Sie weiterführende Informationen zu Fördervoraussetzungen und dem Verfahren.
Darüber hinaus informieren wir regelmäßig in unserem Blog über weitere Fördermöglichkeiten anderer Fördermittelgeber.
Allgemeine Rechtsgrundlagen
Kultursparten:
- Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (insbesondere die §§ 23, 34 und 44)
- Förderrichtlinie des Kulturraumes vom 27.06.2023 + Anlage 1 – Spartenspezifischen Förderschwerpunkte (bis Förderjahr 2026)
- Förderrichtlinie des Kulturraumes + Anlage Spartenspezifische Förderkriterien vom 09.12.2025 (ab Förderjahr 2027) – öffentliche Bekanntgabe am 28.01.2026
- Allgemeine Nebenbestimmungen zur Zuwendung für institutionelle Förderung (ANBest-I)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K)
Investitionen / Strukturmaßnahmen:
- VwV Zuwendungen Strukturmaßnahmen Sächsisches Kulturraumgesetz
- Förderrichtlinie des Kulturraumes für investive Maßnahmen vom 16.06.2021
Kulturelle Bildung:
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Förderung der Kulturellen Bildung im Freistaat Sachsen (FRL Kulturelle Bildung)
- Verfahrensrichtlinie des Kulturraumes für die Förderung von regional bedeutsamen Projekten Dritter im Bereich der Kulturellen Bildung gemäß der FRL Kulturelle Bildung (VfRL KR KuBi) vom 12.06.2025
