Projektförderung

Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Auf dieser Seite finden Sie sowohl allgemeine als auch spartenspezifische Informationen rund um die Beantragung einer Zuwendung für Ihr Projekt beim Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge.

Allgemeine Informationen

 

Grundlage
  • Sächsisches Kulturraumgesetz
  • Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
  • Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
  • Anlagen zur Föderrichtlinie, insbesondere die Spartenspezifischen Förderschwerpunkten (Anlage 1 der FörderRL des Kulturraumes)
Gegenstand der Förderung Bezuschussung der Ausgaben für eine bestimmte, zeitlich abgegrenzte Maßnahme zur Erfüllung eines sachbezogenen Zwecks
Zuwendungs-empfänger

juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben von regionaler Bedeutung erfüllen, die nicht in erster Linie kommerziellen Zwecken dienen; mit Sitz (Träger) oder Wirkungsbereich im Kulturraum (Einrichtung)

Bitte beachten Sie hier die spartenspezifischen Besonderheiten unterhalb der Tabelle.

Zuwendungsvoraus-setzungen
  • Sitz des Trägers im Kulturraum oder Maßnahme mit Wirkungsbereich (im Gebiet eines Mitgliedes) des Kulturraumes oder wenn die Maßnahme dazu beiträgt, die Kulturlandschaft auch außerhalb des Gebietes des Kulturraumes in angemessener Form zu vertreten
  • Sitzgemeindebeteiligung
  • 5% der Gesamtausgaben durch eigene Mittel -> bei kommunalen Antragstellern sind die 5% als zusätzlicher Sitzgemeindeanteil aufzubringen
  • beantragte Mindestsumme: 1.000,00 EUR Zuwendung
  • regionale Bedeutung
Bitte beachten Sie hier die spartenspezifischen Besonderheiten unterhalb der Tabelle, da nicht für alle Kultursparten eine Projektförderung vorgesehen ist.
Art, Umfang und Zuwendungshöhe
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • subsidiär
  • Anteilsfinanzierung / Fehlbedarfsfinanzierung / Festbetragsfinanzierung (Entscheidung trifft der Kulturraum)
  • Fördersatz max. 40,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausnahmen auf Antrag möglich)
Förderausschluss
  1. Maßnahmen mit lediglich örtlicher Bedeutung
  2. Investitionen in Einrichtungen, die nicht dem Antragsteller gehören
  3. Ganztagsangebote von bzw. in Bildungseinrichtungen
  4. Festumzüge, Burgen- und Schlossfeste sowie Park-, Volks-, Heimat-, Schützen-, Schul-, Stadt-, Straßen- und Gewerbefeste, Veranstaltungen mit Marktcharakter sowie Märkte wie z.B. Weihnachts- oder Ostermärkte, historische Märkte, Walpurgisveranstaltungen, Kinderfeste, gesellige Tanz- und Musikveranstaltungen einschließlich Karneval u.ä.
  5. die Produktion von Medienträgern, die für Werbezwecke und/oder vorwiegend für den Verkauf vorgesehen sind
  6. Erstellung und Publikation von Chroniken (z.B. für Orte, Vereine …) und die Erarbeitung von Manuskripten
  7. Gutachten, Studien und Konzeptionen für die Betreibung oder den Um-/Ausbau von Einrichtungen als Einzelprojekte
  8. Benefizveranstaltungen
  9. Orgelvespern und Gottesdienste, Krippenspiele
  10. Honorare sowie Fahrten regionaler Einzelkünstler und Gruppen (Chöre, Ensembles usw.)
  11. Stipendien jeglicher Art
  12. Agenturen als Antragsteller
  13. Projekte, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt wird sowie Projekte und Institutionen, deren inhaltliche Ausrichtung durch Kinder- und Jugendarbeit und Sozialarbeit dominiert wird oder aus den Bereichen Sport und Tourismus

Bitte beachten Sie hier die spartenspezifischen Besonderheiten unterhalb der Tabelle.

Verfahren

Einreichung eines Antrages in einfacher Ausfertigung zum 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr. Es gilt zur Fristwahrung der Posteingangsstempel. Antrag und Anlagen sind darüber hinaus elektronisch einzureichen (siehe unten).

Formelle Prüfung durch die Geschäftsstelle des Kulturraum sowie anschließend inhaltliche / fachliche Prüfung durch die Facharbeitsgruppen und den Kulturbeirat (in der Regel September bis November des laufenden Jahres - kann jedoch abweichen)

Beschluss durch den Kulturkonvent (in der Regel Dezember des laufenden Jahres - kann jedoch abweichen)

Bescheiderstellung (Februar/März des Folge-/Antragsjahres - kann jedoch abweichen)

Bitte beachten Sie hier die spartenspezifischen Besonderheiten unterhalb der Tabelle.

Adressat Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge
Elbstraße 32
01662 Meißen

und

info@kulturraum-erleben.de
Auszahlungsverfahren
  • generell: Auszahlung erst nach Bestandskraft des Bescheides möglich UND
  • nach Vorlage des Auszahlungsantrages
Verwendungsnach-weisverfahren Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel 6 Monate nach Abschluss des Bewilligungszeitraumes

 

Spartenspezifische Besonderheiten

 

In den Sparte "Kultur- und Kommunikationshäuser" erfolgt keine Projektförderung.

Museen, Sammlungen, Ausstellungen

 

Zuwendungsempfänger/-voraussetzungen
  • Einrichtung, die den Richtlinien der ICOM-Definition entspricht ODER Bewahrung und Unterhaltung historisch-botanischer/-technischer Sammlungen sowie kunsthistorischer Ausstellungen
  • Fachwissenschaftliches Profil
  • Entwicklungskonzept der Einrichtung
  • Hauptamtliche Leistung mit Fach- oder Hochschulabschluss bzw. mind. 5jähriger Berufserfahrung & angemessener Vergütung
  • Öffnungszeiten mind. 20 Stunden pro Woche (auch bei saisonbedingter Öffnungszeit)
Sitzgemeindebeteiligung 25% des öffentlichen Zuschussbedarfes
Projektanforderungen
  • Erfassung, Erhaltung und Vervollständigung des über den lokalen Bezug hinausgehenden musealen Sammlungsbestandes
  • Realisierung kulturraumrelevanter fachwissenschaftlicher Forschungen und deren Publikationen
  • Regional bedeutsame Ausstellungs- und museumspädagogische Projekte

Theater, darstellende Kunst, Literatur

 

Projektanforderungen
  • Professionelle Betreuung der Amateurkunst, Zusammenarbeit von professionellen Einrichtungen und freien Gruppen, Amateurensembles
  • Förderung einer künstlerischen, kreativen Selbstbetätigung
  • Erleichterung des Zugangs zu Kunst und Kultur und/oder neue Ausdrucks- und Kommunikationsformen als Inhalt
  • Regional bedeutsame Festivals der Berufs- und Laienkunst
Sitzgemeindebeteiligung 5% des öffentlichen Zuschussbedarfes

Orchester, Musik

 

Projektanforderungen
  • Projekte zur Erhaltung des kulturellen Bestandes und zur Fortführung historisch gewachsener Traditionen
  • Projekte zur Förderung neuer Aktivitäten, die es zum Ziel haben, die kulturelle Vielfalt im Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz -Osterzgebirge zu bereichern
  • Regional bedeutsame kirchenmusikalische Veranstaltungen wie Oratorien- und Kantatenaufführungen sowie Chor- und Orgelkonzerte
  • Konzerte und Konzertreihen zur Pflege der wertvollen Orgellandschaften im Kulturraum
  • Aufführungen von Werken des regionalen kompositorischen Erbes und neuzeitlichen Schaffens auf dem Gebiet der Kirchenmusik
  • periodisch wiederkehrende oder regelmäßig durchgeführte Kulturfestivals, die überwiegend Wirksamkeit im Kulturraum besitzen und der Bewahrung, Pflege und Entwicklung regionaler Traditionen und/oder dem Ausbau und der Pflege überregionaler und internationaler Kontakte dienen und/oder eine Förderung des künstlerischen Nachwuchses zum Ziel haben

 Voraussetzung ist zudem eine hohe Qualität der Veranstaltung und der Nachweis einer entsprechenden Qualifikation des künstlerischen Leiters

Sitzgemeindebeteiligung 5% des öffentlichen Zuschussbedarfes
Förderausschluss
  • Veranstaltungen mit überwiegend kommerziellen Charakter
  • Überwiegende Orientierung durch Sportangebote, Bildungsangebote, Kinder- und Jugendarbeit und Sozialarbeit

Förderung von Blasmusik und verwandter musikalischer Bereich

 

Zuwendungsempfänger
  • Spielmannszüge,
  • Fanfarenzüge,
  • Schalmeienkapellen,
  • Blasmusikkapellen,
  • Blasorchester
Projektanforderung
  • Ausstattungsinvestitionen
  • Aufwendungen für die Teilnahme an Wettbewerben, Lehrgängen und Workshops
Förderausschluss Antragsteller, welche bereits eine Zuwendung durch den Kulturraum erhalten
Ausnahme Maximalfördersatz Förderung über 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich
Einschränkungen mind. 1.000,00 EUR zuwendungsfähige Gesamtausgaben
max. 2.000,00 EUR Zuwendung
Sitzgemeindebeteiligung 10% des öffentliche Zuschussbedarfes

Bildende Kunst

 

Zuwendungsempfänger/-voraussetzungen

Gemeinnützige sowie mit professionell-künstlerischen Anspruch:

  • Galerien (vereinsbetrieben/kommunalbetrieben)
  • Kunstvereine
  • Bildungseinrichtungen mit einem dauerhaften Angebot von professionell angeleiteten Kursen
  • Workshops
  • Künstlerhäuser
  • Ausstellungen
  • Peinairs/Symposien
  • Grenzübergreifende Gemeinschaftsprojekte
  • Ankauf von Kunstwerken für einen bestimmten Zweck
Sitzgemeindebeteiligung 5% des öffentlichen Zuschussbedarfes
Förderausschluss
  • Künstlerisches Laienschaffen
  • Kreative Kinder- und Jugendaktivitäten
  • Ausstellungen in Räumen, in denen Kunstpräsentationen eine nachgeordnete Funktion einnehmen

Bibliotheken

 

Zuwendungsempfänger/-voraussetzungen
  • Öffentliche Bibliothek
  • Hauptamtliche Leitung (mind. 20 Stunden/Woche)
  • Bibliothekarische Fachkraft oder eine Kraft mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung als Leitung bzw. einem vergleichbaren Abschluss
  • Gültige Satzung bzw. Benutzungsordnung, die vom Träger der Bibliothek bestätigt wurde
  • Regelmäßige, publikumsorientierte Öffnungszeiten von mind. 15 Stunden/Woche
  • Termingerechte Erfassung der Ergebnisse durch die Deutsche Bibliotheksstatistik
  • Nutzung der fachlichen Unterstützung und Fortbildung durch die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken und andere vergleichbare Anbieter
  • Bildungseinrichtung (Gymnasium, Oberschule, berufsbildende Schulen und/oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung und andere besondere Einrichtungen) im Ort
Projektanforderungen
  • Projekte, die einer Vernetzung und dem Leistungsaustausch der Bibliotheken im Bereich der E-Median dienen
  • Projekte der Lese- und Sprachförderung, an denen sich mehrere Bibliotheken beteiligen und die eine Ausstrahlung über den gesamten Kulturraum besitzen
Ausnahme Maximalfördersatz
  • Verbundsystem Bibo.Sax im Kulturraum
Sitzgemeindebeteiligung
  • 5% des öffentlichen Zuschussbedarfes

Soziokultur

 

Zuwendungsempfänger/-voraussetzungen
  • Projekte, die den Richtlinien und Standards des „Kriterienkataloges Soziokultur“ des Landesverbandes Soziokultur Sachsen e.V. in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechen:
    • kulturelle Angebote für die Öffentlichkeit mit überwiegend nichtkommerziellem Charakter, die über reine Veranstaltungstätigkeiten hinausgehen
    • Erleichterung der Zugänge zu Kunst & Kultur – insbesondere für Kinder und Jugendliche
    • Integration verschiedener Altersgruppen, sozialer Schichten und Nationalitäten
    • Förderung von Selbsthilfe und Selbstbetätigung
    • Einbeziehung möglichst vieler in die Planung, Gestaltung und Durchführung (niederschwellige Angebote)
    • Verbindung mit Elementen des professionellen und des Laienschaffens
    • Suche nach und Erprobung von neuen kulturellen Kommunikationsformen; Aufgreifen aktueller, gesellschaftlich relevanter Themen
    • Berücksichtigung innovativer künstlerischer Ausdrucksformen in der Jugendkultur (Entwicklung von Kreativität, Urteilsvermögen, Zugängen zur Kunst)
    • Rückkopplung der kulturell-künstlerischen Tätigkeit auf das gesellschaftliche Umfeld (Gemeinwesenorientierung)
Sitzgemeindebeteiligung 25% des öffentlichen Zuschussbedarfes
Förderausschluss Projekt darf nicht durch Sportangebote, Bildungsangebote, Kinder- und Jugendarbeit oder durch Sozialarbeit dominiert sein

Museen, Sammlungen, Ausstellungen

 

Zuwendungsempfänger/-voraussetzungen
  • Einrichtung, die den Richtlinien der ICOM-Definition entspricht ODER Bewahrung und Unterhaltung historisch-botanischer/-technischer Sammlungen sowie kunsthistorischer Ausstellungen
  • Fachwissenschaftliches Profil
  • Entwicklungskonzept der Einrichtung
  • Hauptamtliche Leistung mit Fach- oder Hochschulabschluss bzw. mind. 5jähriger Berufserfahrung & angemessener Vergütung
  • Öffnungszeiten mind. 20 Stunden pro Woche (auch bei saisonbedingter Öffnungszeit)
Sitzgemeindebeteiligung 25% des öffentlichen Zuschussbedarfes
Projektanforderungen
  • Erfassung, Erhaltung und Vervollständigung des über den lokalen Bezug hinausgehenden musealen Sammlungsbestandes
  • Realisierung kulturraumrelevanter fachwissenschaftlicher Forschungen und deren Publikationen
  • Regional bedeutsame Ausstellungs- und museumspädagogische Projekte

Theater, darstellende Kunst, Literatur

 

Projektanforderungen
  • Professionelle Betreuung der Amateurkunst, Zusammenarbeit von professionellen Einrichtungen und freien Gruppen, Amateurensembles
  • Förderung einer künstlerischen, kreativen Selbstbetätigung
  • Erleichterung des Zugangs zu Kunst und Kultur und/oder neue Ausdrucks- und Kommunikationsformen als Inhalt
  • Regional bedeutsame Festivals der Berufs- und Laienkunst
Sitzgemeindebeteiligung 5% des öffentlichen Zuschussbedarfes

Orchester, Musik

 

Projektanforderungen
  • Projekte zur Erhaltung des kulturellen Bestandes und zur Fortführung historisch gewachsener Traditionen
  • Projekte zur Förderung neuer Aktivitäten, die es zum Ziel haben, die kulturelle Vielfalt im Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz -Osterzgebirge zu bereichern
  • Regional bedeutsame kirchenmusikalische Veranstaltungen wie Oratorien- und Kantatenaufführungen sowie Chor- und Orgelkonzerte
  • Konzerte und Konzertreihen zur Pflege der wertvollen Orgellandschaften im Kulturraum
  • Aufführungen von Werken des regionalen kompositorischen Erbes und neuzeitlichen Schaffens auf dem Gebiet der Kirchenmusik
  • periodisch wiederkehrende oder regelmäßig durchgeführte Kulturfestivals, die überwiegend Wirksamkeit im Kulturraum besitzen und der Bewahrung, Pflege und Entwicklung regionaler Traditionen und/oder dem Ausbau und der Pflege überregionaler und internationaler Kontakte dienen und/oder eine Förderung des künstlerischen Nachwuchses zum Ziel haben

 Voraussetzung ist zudem eine hohe Qualität der Veranstaltung und der Nachweis einer entsprechenden Qualifikation des künstlerischen Leiters

Sitzgemeindebeteiligung 5% des öffentlichen Zuschussbedarfes
Förderausschluss
  • Veranstaltungen mit überwiegend kommerziellen Charakter
  • Überwiegende Orientierung durch Sportangebote, Bildungsangebote, Kinder- und Jugendarbeit und Sozialarbeit

Förderung von Blasmusik und verwandter musikalischer Bereich

 

Zuwendungsempfänger
  • Spielmannszüge,
  • Fanfarenzüge,
  • Schalmeienkapellen,
  • Blasmusikkapellen,
  • Blasorchester
Projektanforderung
  • Ausstattungsinvestitionen
  • Aufwendungen für die Teilnahme an Wettbewerben, Lehrgängen und Workshops
Förderausschluss Antragsteller, welche bereits eine Zuwendung durch den Kulturraum erhalten
Ausnahme Maximalfördersatz Förderung über 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich
Einschränkungen mind. 1.000,00 EUR zuwendungsfähige Gesamtausgaben
max. 2.000,00 EUR Zuwendung
Sitzgemeindebeteiligung 10% des öffentliche Zuschussbedarfes

Bildende Kunst

 

Zuwendungsempfänger/-voraussetzungen

Gemeinnützige sowie mit professionell-künstlerischen Anspruch:

  • Galerien (vereinsbetrieben/kommunalbetrieben)
  • Kunstvereine
  • Bildungseinrichtungen mit einem dauerhaften Angebot von professionell angeleiteten Kursen
  • Workshops
  • Künstlerhäuser
  • Ausstellungen
  • Peinairs/Symposien
  • Grenzübergreifende Gemeinschaftsprojekte
  • Ankauf von Kunstwerken für einen bestimmten Zweck
Sitzgemeindebeteiligung 5% des öffentlichen Zuschussbedarfes
Förderausschluss
  • Künstlerisches Laienschaffen
  • Kreative Kinder- und Jugendaktivitäten
  • Ausstellungen in Räumen, in denen Kunstpräsentationen eine nachgeordnete Funktion einnehmen

Bibliotheken

 

Zuwendungsempfänger/-voraussetzungen
  • Öffentliche Bibliothek
  • Hauptamtliche Leitung (mind. 20 Stunden/Woche)
  • Bibliothekarische Fachkraft oder eine Kraft mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung als Leitung bzw. einem vergleichbaren Abschluss
  • Gültige Satzung bzw. Benutzungsordnung, die vom Träger der Bibliothek bestätigt wurde
  • Regelmäßige, publikumsorientierte Öffnungszeiten von mind. 15 Stunden/Woche
  • Termingerechte Erfassung der Ergebnisse durch die Deutsche Bibliotheksstatistik
  • Nutzung der fachlichen Unterstützung und Fortbildung durch die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken und andere vergleichbare Anbieter
  • Bildungseinrichtung (Gymnasium, Oberschule, berufsbildende Schulen und/oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung und andere besondere Einrichtungen) im Ort
Projektanforderungen
  • Projekte, die einer Vernetzung und dem Leistungsaustausch der Bibliotheken im Bereich der E-Median dienen
  • Projekte der Lese- und Sprachförderung, an denen sich mehrere Bibliotheken beteiligen und die eine Ausstrahlung über den gesamten Kulturraum besitzen
Ausnahme Maximalfördersatz
  • Verbundsystem Bibo.Sax im Kulturraum
Sitzgemeindebeteiligung
  • 5% des öffentlichen Zuschussbedarfes

Soziokultur

 

Zuwendungsempfänger/-voraussetzungen
  • Projekte, die den Richtlinien und Standards des „Kriterienkataloges Soziokultur“ des Landesverbandes Soziokultur Sachsen e.V. in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechen:
    • kulturelle Angebote für die Öffentlichkeit mit überwiegend nichtkommerziellem Charakter, die über reine Veranstaltungstätigkeiten hinausgehen
    • Erleichterung der Zugänge zu Kunst & Kultur – insbesondere für Kinder und Jugendliche
    • Integration verschiedener Altersgruppen, sozialer Schichten und Nationalitäten
    • Förderung von Selbsthilfe und Selbstbetätigung
    • Einbeziehung möglichst vieler in die Planung, Gestaltung und Durchführung (niederschwellige Angebote)
    • Verbindung mit Elementen des professionellen und des Laienschaffens
    • Suche nach und Erprobung von neuen kulturellen Kommunikationsformen; Aufgreifen aktueller, gesellschaftlich relevanter Themen
    • Berücksichtigung innovativer künstlerischer Ausdrucksformen in der Jugendkultur (Entwicklung von Kreativität, Urteilsvermögen, Zugängen zur Kunst)
    • Rückkopplung der kulturell-künstlerischen Tätigkeit auf das gesellschaftliche Umfeld (Gemeinwesenorientierung)
Sitzgemeindebeteiligung 25% des öffentlichen Zuschussbedarfes
Förderausschluss Projekt darf nicht durch Sportangebote, Bildungsangebote, Kinder- und Jugendarbeit oder durch Sozialarbeit dominiert sein

 

Museen, Sammlungen, Ausstellungen

 

Projektvoraussetzungen
  • Einrichtung, die den Richtlinien der ICOM-Definition entspricht ODER Bewahrung und Unterhaltung historisch-botanischer/-technischer Sammlungen sowie kunsthistorischer Ausstellungen
  • Fachwissenschaftliches Profil
  • Entwicklungskonzept der Einrichtung
  • Hauptamtliche Leistung mit Fach- oder Hochschulabschluss bzw. mind. 5jähriger Berufserfahrung & angemessener Vergütung
  • Öffnungszeiten mind. 20 Stunden pro Woche (auch bei saisonbedingter Öffnungszeit)
Projektschwerpunkte
  • Erfassung, Erhaltung und Vervollständigung des über den lokalen Bezug hinausgehenden musealen Sammlungsbestandes
  • Realisierung kulturraumrelevanter fachwissenschaftlicher Forschungen und deren Publikationen
  • Regional bedeutsame Ausstellungs- und museumspädagogische Projekte
Sitzgemeindebeteiligung 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Theater und darstellende Kunst

 

Projektvoraussetzungen
  • Wirkung in mindestens einem Landkreis des Kulturraumes
  • öffentliche Zugänglichkeit
  • Antragsteller verfügt über eine fachspezifische und professionelle Leitung
Projektschwerpunkte der Genre Schauspiel, Musiktheater, Tanz und Puppentheater
  • Professionelle Betreuung der Amateurkunst,
  • Zusammenarbeit von professionellen Einrichtungen und  / oder freien Gruppen,
  • Projekte, die einen künstlerisch-kreative Selbstbetätigung fördern,
  • Projekte, die den Zugang zu Kunst und Kultur erleichtern und / oder neue Ausdrucks- und Kommunikationsformen beinhalten
  • Festivals der Berufs- und Laienkunst
Sitzgemeindebeteiligung 5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Förderausschluss Projekte mit lediglich lokaler Wirkung

Orchester, Musik

 

Projektvoraussetzungen
  • hohe Qualität der Veranstlatungen
  • Qualifikation des künstlerischen Leiters
  • primär kulturell-künstlerisch orientiert
Projektschwerpunkte
  • Aufführung historischer Werke und deren Rekomposition im Rahmen von Konzerten, Festivals und Musikfesten im Kulturraum zur Vermittlung der Musiktradition im Kulturraum
  • kulturelle Höhepunkte wie Oratorien und Kantatenaufführungen, Chor- und Orgelkonzerte sowie Konzertreihen unter professioneller Leitung im Bereich Kirchenmusik sowie überwiegender Einbeziehung von Musikern und Chören aus dem Kulturraum
  • Honorare und Aufwandsentschädigungen für Künstler von überregional bedeutsamen Musikfesten und Konzertreihen mit einer hohen künstlerischen Qualität
  • regelmäßig, mit hoher Qualität durchgeführte Konzertreihen (ab 3 Konzerten) auf dem Gebiet der Vokal- und Instrumentalmusik, auch im Bereich des laienmusikalischen Schaffens
  • musikalische Veranstaltungen mit einer besonderen künstlerisch-ästhetischen Innovationskraft zur Förderung der zeitgenössischen Musik
  • Ankauf von Instrumenten für Einrichtungen / Träger der Amateurbläsermusik (Spielmannszüge, Fanfarenzüge, Schalmeienkapellen, Blasmusikkapellen und Blasorchester) im Gebiet des Kulturraumes, welche nicht an eine Musikschule oder einen konfessionellen Bereich angegliedert sind
Sitzgemeindebeteiligung 5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Förderausschluss
  • Veranstaltungen mit überwiegend kommerziellen Charakter
  • Überwiegende Orientierung durch Sportangebote, Bildungsangebote, Kinder- und Jugendarbeit und Sozialarbeit

Musikschulen

 

Gefördert wird der Regionalwettbewerb „Jugend musiziert“, welcher vom Regionalausschuss „Jugend musiziert“ Dresden durchgeführt wird.  

Die Förderung erfolgt, da der Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge ein besonderes Interesse an der Durchführung des Wettbewerbes „Jugend musiziert“ aufgrund seiner bundesweiten Ausstrahlung hat.

Das Projekt ist von der Maximalfördersatzregelung ausgenommen.

Bildende Kunst

 

Projektschwerpunkte
  • Maßnahmen, die der Stärkung und Vermittlung oder Vernetzung von Angeboten der Bildenden Kunst dienen (z. B. Werkstätten, Workshops, Symposien).
  • Die Durchführung von Wettbewerben.
  • Kataloge zur Würdigung und Förderung im Kulturraum aktiver Künstler und Gestalter im Rahmen eines besonderen Anlasses (z. B. Jubiläen) und unter Beachtung der gestalterischen und konzeptionellen Qualität.
    Künstlerbezogen kann maximal eine Förderung von bis zu 1.000 Euro aller fünf Jahre vom Kulturraum unter Einhaltung der Festlegungen in der Förderrichtlinie zu Eigenmitteln, Sitzgemeindebeteiligung und Maximalfördersatz gewährt werden.
  • Projekte zur Nachlasspflege von Künstlern aus dem Kulturraum unter professioneller Begleitung (z. B. Sichtung, Lagerung, Einstellung und Publikation eines Werkverzeichnisses / Kataloges).
  • Künstlerische Ausstellungen sowie Galerietätigkeit gemeinnützuiger Vereine mit Öffnungszeiten von mindestens 20 Wochenstunden und einem regionalen Bezug.
Sitzgemeindebeteiligung 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Förderausschluss
  • Künstlerisches Laienschaffen
  • Kreative Kinder- und Jugendaktivitäten
  • Ausstellungen in Räumen, in denen Kunstpräsentationen eine nachgeordnete Funktion einnehmen

Bibliotheken und Literatur

 

Projektvoraussetzungen Bibliotheken müssen von allen Bibliotheken erfüllt werden, unabhängig vom Projekt:

  • Bereitstellung der institutionellen Basis durch den Träger der Einrichtung
  • Bildungseinrichtung (Gymnasium, Oberschule, Grundschule berufsbildende Schulen und/oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Kindertagesstätte und andere besondere Einrichtungen) im Ort
  • Gültige Satzung bzw. Benutzungsordnung, die vom Träger der Bibliothek bestätigt wurde
  • Termingerechte Erfassung der Ergebnisse durch die Deutsche Bibliotheksstatistik
  • mindestens 2-mal jährliche Nutzung der fachlichen Unterstützung und Fortbildung durch die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken und andere vergleichbare Anbieter
  • Öffentliche Bibliothek
  • Teilnahme an Verbundlösungen, d. h. ÖVK, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind
  • Leitung durch hauptamtlich arbeitende bibliothekarische Fachkraft oder einer Person mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung bzw. mit einem vergleichbaren Abschluss
  • regelmäßige und publikumsorientierte Öffnungszeiten der Bibliothek (Grundzentren: mindestens 15 Stunden pro Woche | Mittelzentren: mindestens 25 Stunden pro Woche)
zusätzlich zu erfüllen beim Projektschwerpunkt "Medienbeschaffung":
  • Bestandsumsatz
    • bis einschließlich Förderjahr 2025: mindestens 1,0 für Bibliotheken in Grundzentren sowie 2,0 für Bibliotheken in Mittelzentren
    • ab Förderjahr 2026: mindestens 1,5 für Bibliotheken in Grundzentren sowie 3,0 für Bibliotheken in Mittelzentren
  • Projekt / Kooperation:
    • Bibliotheken in Grundzentren: Kooperation mit einem Partner (vor Ort)
    • Bibliotheken in Mittelzentren: Projekt im Projektzeitraum, welches nicht von anderen Stelle gefördert wird.
Projektschwerpunkte Bibliotheken
  • Teilnahme am Verbundkatalog Öffentlicher Bibliotheken (ÖVK) gemäß Rahmenvertrag vom 09.04.2021
  • Lese- und Sprachförderung
  • Vernetzung und Leistungsaustausch der Bibliotheken im Bereich der E-Medien
  • Vermittlung von Medienkompetenz
  • Erweiterung des Angebots bezüglich neuer Medien / Technologien (keine Hardware-Ausstattung)
  • Medienbeschaffung
    • Maximalförderung von bis zu 2.000 Euro für Bibliotheken in Grundzentren und 5.000 Euro für Bibliotheken in Mittelzentren
Projektschwerpunkte Literatur
  • Lese-, Schreib- und Literaturwettbewerbe,
  • Literaturwerkstätten sowie
  • regionale Literaturtage

mit regionalem Bezug (Inhalt, Autor, u. a.)

Ausnahmen
  • Verbundsystem der Bibliotheken im Kulturraum (ÖKV) - Sitzgemeindebeteiligung + Maximalfördersatzregelung
  • Literaturwerkstatt im Kulturraum - Maximalfördersatzregelung
Sitzgemeindebeteiligung 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Soziokultur

 

Projektvoraussetzungen
  • zeitlich und thematisch eingegrenztes Vorhaben mit schlüssiger Dramaturgie,
  • Auseinandersetzung mit Gesellschaft, Kultur und Leben,
  • klar formulierter, methodischer Beteiligungsansatz (Einbringen und Mitmachen der Menschen),
  • Anwendungen von künstlerischen Formaten / Sparten bzw. Methoden der Kulturellen Bildung und
  • Relevanz und Wirkung in des Gemeinwesen (Austausch, Botschaft)
Sitzgemeindebeteiligung 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Förderausschluss Projekt darf nicht durch Sportangebote, Bildungsangebote, Kinder- und Jugendarbeit oder durch Sozialarbeit dominiert sein

 

Formulare

Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung bis zum 31.08. des Jahres an die Geschäftsstelle des Kulturraumes zu senden. Es gilt der Posteingangsstempel zur Fristwahrung.

Darüber hinaus sind Antrag und Anlagen elektronisch über info@kulturraum-erleben.de einzureichen. Für größere Datenmengen empfehlen wir den kostenlosen, ohne Anmeldung nutzbaren Datentransferanbieter HiDrive Share (https://www.strato.de/cloud-speicher/hidrive-share/).

Mit dem Verwendungsnachweis kann ähnlich verwahren werden.

Antragsverfahren

Antrag auf Gewährung einer Projektförderung

Stellungnahme der Sitzgemeinde

Bewertungsbogen Museen, Sammlungen, Ausstellungen Projekte
Einreichungstermin: 31.08. mit Antrag
Einreichungsart: digital / elektronisch

laufendes Verfahren

Empfangsbestätigung / Erklärung zum Rechtsbehelfsverzicht

Auszahlungsantrag Projektförderung Anteilsfinanzierung

Auszahlungsantrag Projektförderung Festbetragsfinanzierung

Änderungsmitteilungen: Zukünftig entfällt die Änderungsmitteilung mittels Muster.
Für die Anzeige einer Änderung des Kosten- und Finanzierungsplanes ist es ausreichend, wenn Sie die überarbeiteten Seiten aus dem bereits bei Ihnen vorhandenen Antragsformular für das entsprechende Förderjahr verwenden.
Die Gründe für die Änderung sind weiterhin nachvollziehbar mitzuteilen. Eventuelle Zusammenhänge zwischen den Änderungen von Einnahmen und Ausgaben sind zu erläutern.
Antrag auf Änderung des Zuwendungszweckes und/oder des Bewilligungszeitraumes können formlos, jedoch zwingend mit Begründung, gestellt werden.

Verwendungsnachweis

Verwendungsnachweis  zur Projektförderung

Belegliste - zu verwenden soweit im Bescheid nichts anders benannt ist

 

Kontakt

Kulturraum, Geschäftsstelle