Aufgaben und Mitglieder

Aufgaben

Der Kulturkonvent ist das Hauptorgan des Kulturraumes. Er erlässt die Satzung des Kulturraumes, die Förderrichtlinie, bestätigt den jährlichen Haushaltsplan und schließt das vorherige Haushaltsjahr ab. Er beschließt die Fördermittel für die einzelnen Anträge, beruft die Beiräte und vieles mehr.

Geleitet wird der Kulturkonvent vom Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Er tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen.

Mitglieder und Dauer

Stimmberechtigte Mitglieder des Kulturkonventes sind die Landräte der Mitglieder des Zweckverbandes Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge. Sie gehören dem Kulturkonvent für die Dauer Ihrer Amtszeit als Landrat an. Beratende Stimme haben je zwei von den Kreistagen der Mitgliedslandkreise gewählte Vertreter sowie der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Kulturbeirates.

Beschließende Mitglieder

Vorsitzender des Kulturkonventes
Herr Ralf Hänsel – Landrat des Landkreises Meißen

Stellv. Vorsitzender des Kulturkonventes
Herr Michael Geisler – Landrat des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge

Beratende Mitglieder

  • Herr Olaf Raschke – Oberbürgermeister Stadt Meißen / Kreisrat im Landkreis Meißen

  • Stellvertreter: Herr Andreas Krause – Kreisrat im Landkreis Meißen
  • Herr Mario Aßmann – Stadtrat Meißen, Kreisrat im Landkreis Meißen

  • Stellvertreter: Herr René Jurisch – Stadtrat Meißen, Kreisrat im Landkreis Meißen

  • Herr Jürgen Opitz – Bürgermeister Stadt Heidenau / Kreisrat im Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgebirge

  • Stellvertreter: Herr Peter Darmstadt – Kreisrat im Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgebirge
  • Herr Michael Ullmann – Kreisrat im Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgebirge

  • Stellvertreter: Frau Tabitha Bleienstein – Kreisrätin im Landkreis Sächs. Schweiz-Osterzgebirge

  • Frau Carola Gotthardt – Vorsitzende des Kulturbeirates

  • n.n. – Stellvertretende/r Vorsitzende/r des Kulturbeirates

Ohne Kultur bleibt der Mensch ohne Stimme.

– Karl Jaspers