Aufgaben und Mitglieder
Aufgaben
Der Kulturkonvent ist das Hauptorgan des Kulturraumes. Er erlässt die Satzung des Kulturraumes, die Förderrichtlinie, bestätigt den jährlichen Haushaltsplan und schließt das vorherige Haushaltsjahr ab. Er beschließt die Fördermittel für die einzelnen Anträge, beruft die Beiräte und vieles mehr.
Geleitet wird der Kulturkonvent vom Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Er tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen.
Mitglieder und Dauer
Stimmberechtigte Mitglieder des Kulturkonventes sind die Landräte der Mitglieder des Zweckverbandes Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge. Sie gehören dem Kulturkonvent für die Dauer Ihrer Amtszeit als Landrat an. Beratende Stimme haben je zwei von den Kreistagen der Mitgliedslandkreise gewählte Vertreter sowie der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Kulturbeirates.
Beschließende Mitglieder
Vorsitzender des Kulturkonventes
Herr Ralf Hänsel – Landrat des Landkreises Meißen
Stellv. Vorsitzender des Kulturkonventes
Herr Michael Geisler – Landrat des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Beratende Mitglieder
Sitzungen des Kulturkonventes / Bürgerinformation
Hier finden Sie regelmäßig die Termine der Konventssitzungen. Laut Satzung des Kulturraumes muss der Konvent mindestens zweimal im Jahr zusammenkommen.
Die Koventssitzungen sind teilweise öffentlich und können gerne besucht werden. Sie sind herzlich eingeladen. Sobald die Räumlichkeiten feststehen, werden auch diese Informationen veröffentlicht.
Für diejenigen, die gerne dabei gewesen wären, aber nicht konnten, werden wir zeitnah die Beschlüsse und das Protokoll des öffentlichen Teils online stellen.
Nächste Konventsitzung
Letzte Konventsitzungen
– Karl Jaspers