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Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Beantragung von Investitionen und Strukturmaßnahmen, u.a. nach § 6 Absatz 2 Buchstabe b des Sächsischen Kulturraumgesetzes (SächsKRG) sowie investiven Verstärkungsmitteln.

Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) stellt für Investitionen und Strukturmaßnahmen in kulturellen Einrichtungen Mittel nach Maßgabe des jährlichen Staatshaushaltsplanes nach § 6 Abs. 2 Buchstabe B SächsKRG für die Kulturräume zur Verfügung.

Darüber hinaus werden im Rahmen eines Sonderprogramms und unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Landestages zum jeweiligen Doppelhaushalt Mittel als sog. investive Verstärkungsmittel zur Verfügung gestellt.

Zusammenfassend werden unterschieden:

  • Zuwendungen für Strukturmaßnahmen, welche antragsbezogen durch das SMWK an den Kulturraum bewilligten werden,
  • Zuwendungen für Investitionen, welche zur Eigenbewirtschaftung an den Kulturraum gezahlt werden und
  • investive Verstärkungsmittel, die aller zwei Jahre novelliert werden und ebenfalls zur Eigenbewirtschaftung an den Kulturraum gezahlt werden.

Zum besseren Verständnis haben wir Ihnen die nachfolgende Übersicht erstellt:

Strukturmaßnahmen

Investitionen

investive Verstärkungsmittel

Formulare

Kontakt

Konditionen

Strukturmaßnahmen

Investitionen

investive Verstärkungsmittel

§ 6 Abs. 2 Buchstabe B SächsKRG

Festlegung des Sächsischen Landtages (Sonderförderprogramm)

VwV Zuwendungen Struktumaßnahmen Sächsisches Kulturraumgesetz

Förderrichtlinie für investive Maßnahmen

Gegenstand der Förderung

Maßnahmen zur nachhaltige Veränderung von Aufgabenwahrnehmung, Organisations- oder Personalstruktur

Anschaffung von materiellen oder immateriellen Wirtschaftsgütern, Baumaßnahmen

Zuwendungsempfänger

Träger von Einrichtungen im Kulturraum oder der wirtschaftlich Verpflichtete (z.B. Eigentümer), sofern sich die beantragte Maßnahme unmittelbar zugunsten der Einrichtung auswirkt

Zuwendungsvoraussetzungen

  • zusätzliches Vorhaben/Projekt
  • thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar
  • noch nicht begonnen (Ausnahmen sind möglich -> Antrag vorzeitiger Maßnahmebeginn, jedoch nicht vor Antragstellung)
  • Eigenmittelanteil von mind. 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausnahmen möglich)
  • Sitzgemeindeanteil i. H. v. 5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausnahmen möglich) / i. H. v. 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn Antragsteller und Sitzgemeinde identisch
  • Kulturraumanteil i. H. v. 5 % (Ausnahmen möglich)

Strukturkonzept (IST-Zustand, Änderungsbedarf, Umsetzungsmaßnahmen + angestrebter SOLL-Zustand, Ausgaben und Einnahmen)

Beachtung Vergabevorschrift, Begründung Notwendigkeit, Ausgaben und Einnahmen

Herstellung Einvernehmen mit dem Kulturraum

entfällt

mind. 50.000,00 EUR zuwendungsfähige Ausgaben oder mind. 25.000,00 EUR Zuwendung

mind. 10.000,00 EUR zuwendungsfähige Ausgaben oder mind. 5.000,00 EUR Zuwendung

Art und Umfang, Zuwendungshöhe

  • Projektförderung
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Festbetragsfinanzierung
  • max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (SMWK-Anteil)

zuwendungsfähige Ausgaben

  • Personalausgaben, die zur Durchführung notwendig sind
  • Rechtsberatung
  • sonstige Beratungsleistungen einschl. Gutachten
  • Sachausgaben
  • Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
  • Anschaffung Grundstücke und Gebäude einschl. Beschaffungsnebenkosten
  • Baumaßnahmen gem. DIN 276

Förderausschluss

Wenn der Antragsteller für die Maßnahme Zuwendungen des Freisstaates Sachsen aus anderen Förderprogrammen erhält (Ausnahmen möglich)

Verfahren

  • Antrag ist schriftlich bis zum 15.08. eines jeden Jahres beim Kulturraum einzureichen
  • Rückversand an Antragsteller
  • Versand an SMWK durch Antragsteller bis 31.10. eines jeden Jahres
  • Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung erfolgt nach Zustimmung des SMWK durch den Kulturraum
  • Antrag ist schriftlich bis zum 31.08. eines jeden Jahres beim Kulturraum einzureichen
  • keine Weiterleitung an das SMWK -> Bewilligungsbehörde ist der Kulturraum
  • Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung erfolgt durch den Kulturraum

Adressat

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Abteilung Kunst
Postfach 10 09 20

Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Elbstraße 32
01662 Meißen

Strukturmaßnahmen

  • § 6 Abs. 2 Buchstabe B SächsKRG
  • VwV Zuwendungen Struktumaßnahmen Sächsisches Kulturraumgesetz

Gegenstand der Förderung

Maßnahmen zur nachhaltige Veränderung von Aufgabenwahrnehmung, Organisations- oder Personalstruktur

Zuwendungsempfänger

Träger von Einrichtungen im Kulturraum oder der wirtschaftlich Verpflichtete (z.B. Eigentümer), sofern sich die beantragte Maßnahme unmittelbar zugunsten der Einrichtung auswirkt

Zuwendungsvoraussetzungen

  • zusätzliches Vorhaben/Projekt
  • thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar
  • noch nicht begonnen (Ausnahmen sind möglich -> Antrag vorzeitiger Maßnahmebeginn, jedoch nicht vor Antragstellung)
  • Eigenmittelanteil von mind. 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausnahmen möglich)
  • Sitzgemeindeanteil i. H. v. 5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausnahmen möglich) / i. H. v. 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn Antragsteller und Sitzgemeinde identisch
  • Kulturraumanteil i. H. v. 5 % (Ausnahmen möglich)
  • Strukturkonzept (IST-Zustand, Änderungsbedarf, Umsetzungsmaßnahmen + angestrebter SOLL-Zustand, Ausgaben und Einnahmen)
  • Herstellung Einvernehmen mit dem Kulturraum
  • mind. 50.000,00 EUR zuwendungsfähige Ausgaben oder mind. 25.000,00 EUR Zuwendung

Art und Umfang, Zuwendungshöhe

  • Projektförderung
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Festbetragsfinanzierung
  • max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (SMWK-Anteil)

zuwendungsfähige Ausgaben

  • Personalausgaben, die zur Durchführung notwendig sind
  • Rechtsberatung
  • sonstige Beratungsleistungen einschl. Gutachten
  • Sachausgaben

Förderausschluss

Wenn der Antragsteller für die Maßnahme Zuwendungen des Freisstaates Sachsen aus anderen Förderprogrammen erhält (Ausnahmen möglich)

Verfahren

  • Antrag ist schriftlich bis zum 15.08. eines jeden Jahres beim Kulturraum einzureichen
  • Rückversand an Antragsteller
  • Versand an SMWK durch Antragsteller bis 31.10. eines jeden Jahres
  • Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung erfolgt nach Zustimmung des SMWK durch den Kulturraum

Adressat

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Abteilung Kunst
Postfach 10 09 20

Investitionen

  • § 6 Abs. 2 Buchstabe B SächsKRG
  • Förderrichtlinie für investive Maßnahmen

Gegenstand der Förderung

Anschaffung von materiellen oder immateriellen Wirtschaftsgütern, Baumaßnahmen

Zuwendungsempfänger

Träger von Einrichtungen im Kulturraum oder der wirtschaftlich Verpflichtete (z.B. Eigentümer), sofern sich die beantragte Maßnahme unmittelbar zugunsten der Einrichtung auswirkt

Zuwendungsvoraussetzungen

  • zusätzliches Vorhaben/Projekt
  • thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar
  • noch nicht begonnen (Ausnahmen sind möglich -> Antrag vorzeitiger Maßnahmebeginn, jedoch nicht vor Antragstellung)
  • Eigenmittelanteil von mind. 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausnahmen möglich)
  • Sitzgemeindeanteil i. H. v. 5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausnahmen möglich) / i. H. v. 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn Antragsteller und Sitzgemeinde identisch
  • Kulturraumanteil i. H. v. 5 % (Ausnahmen möglich)
  • Beachtung Vergabevorschrift, Begründung Notwendigkeit, Ausgaben und Einnahmen
  • entfällt
  • mind. 10.000,00 EUR zuwendungsfähige Ausgaben oder mind. 5.000,00 EUR Zuwendung

Art und Umfang, Zuwendungshöhe

  • Projektförderung
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Festbetragsfinanzierung
  • max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (SMWK-Anteil)

zuwendungsfähige Ausgaben

  • Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
  • Anschaffung Grundstücke und Gebäude einschl. Beschaffungsnebenkosten
  • Baumaßnahmen gem. DIN 276

Verfahren

  • Antrag ist schriftlich bis zum 31.08. eines jeden Jahres beim Kulturraum einzureichen
  • keine Weiterleitung an das SMWK -> Bewilligungsbehörde ist der Kulturraum
  • Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung erfolgt durch den Kulturraum

Adressat

Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Elbstraße 32
01162 Meißen

investive Verstärkungsmittel

  • Festlegung des Sächsischen Landtages (Sonderförderprogramm)
  • Förderrichtlinie für investive Maßnahmen

Gegenstand der Förderung

Anschaffung von materiellen oder immateriellen Wirtschaftsgütern, Baumaßnahmen

Zuwendungsempfänger

Träger von Einrichtungen im Kulturraum oder der wirtschaftlich Verpflichtete (z.B. Eigentümer), sofern sich die beantragte Maßnahme unmittelbar zugunsten der Einrichtung auswirkt

Zuwendungsvoraussetzungen

  • zusätzliches Vorhaben/Projekt
  • thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar
  • noch nicht begonnen (Ausnahmen sind möglich -> Antrag vorzeitiger Maßnahmebeginn, jedoch nicht vor Antragstellung)
  • Eigenmittelanteil von mind. 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausnahmen möglich)
  • Sitzgemeindeanteil i. H. v. 5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausnahmen möglich) / i. H. v. 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn Antragsteller und Sitzgemeinde identisch
  • Kulturraumanteil i. H. v. 5 % (Ausnahmen möglich)
  • Beachtung Vergabevorschrift, Begründung Notwendigkeit, Ausgaben und Einnahmen
  • entfällt
  • mind. 10.000,00 EUR zuwendungsfähige Ausgaben oder mind. 5.000,00 EUR Zuwendung

Art und Umfang, Zuwendungshöhe

  • Projektförderung
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Festbetragsfinanzierung
  • max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (SMWK-Anteil)

zuwendungsfähige Ausgaben

  • Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
  • Anschaffung Grundstücke und Gebäude einschl. Beschaffungsnebenkosten
  • Baumaßnahmen gem. DIN 276

Verfahren

  • Antrag ist schriftlich bis zum 31.08. eines jeden Jahres beim Kulturraum einzureichen
  • keine Weiterleitung an das SMWK -> Bewilligungsbehörde ist der Kulturraum
  • Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung erfolgt durch den Kulturraum

Adressat

Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Elbstraße 32
01162 Meißen

Formulare

Wir bitten dringend darum die Unterlagen ohne Heftung (inklusive Büroklammern), Klarsichtfolien, Schnellhefter und sonstiger Hefter einzureichen. Heftstreifen („Aktendulli“) sind erlaubt.

Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung bis zum 31.08. des Jahres an die Geschäftsstelle des Kulturraumes zu senden. Bitte beachten Sie, dass die Briefkastenkapazitäten nicht vollumfänglich ausreichen, wenn der Stichtag auf ein Wochenende fällt. Fristwahrend gilt auch die Übersendung des Antrages mit Unterschrift im pdf-Format per E-Mail.

Antrag Strukturmaßnahmen

Auszahlungsantrag Strukturmaßnahmen

Verwendungsnachweis Strukturmaßnahmen

Antrag Investitionsmaßnahmen (Investitionen nach § 6 Abs. 2 Buchstabe b SächsKRG / investive Verstärkungsmittel)

Hinweis zum Antrag Investitionsmaßnahmen: Der Kulturraum wird nach Antragstellung und auf Grundlage der vorhandenen Budgets für Investionen nach § 6 Abs. 2 Buchstabe b SächsKRG und investive Verstärkungsmittel entscheiden aus welchem Budget die Maßnahme finanziert werden könnte.

Sitzgemeindebestätigung Investitionsmaßnahmen

Auszahlungsantrag Investitionsmaßnahmen

Verwendungsnachweis Investitionsmaßnahmen

Belegliste

Beispiele

Über unsere Richtlinie können eine Vielzahl von zusätzlich-notwendige Investionen gefördert werden.

Seit 2018 hat der Kulturraum unter anderem folgende investive Projekte erfolgreich gefördert:

Ausstattung und Beschallung im
Zentralgasthof Weinböhla

Erneuerung der Tonanlage im Saal der
Börse Coswig

Anschaffung von Audioguides für Kinder im „Deutschen Uhrenmuseum Glashütte – Nicolas G. Hayek

teilweise Sanierung des Flachdaches und der Fassade der Neustadthalle in Sachsen

Ersatz und Neuanschaffung von Stühlen für die Stadthalle „stern“ in Riesa

Neuanschaffung von Ausstellungsvitrinen im Stadtmuseum Riesa

Verwaltungssoft- und Hardware für Musikschulen

Erneuerung der Beleuchtung im Rittersaal sowie Erneuerung Brandmeldeanlage von Schloss Batzdorf

Ausbau der Grafikwerkstatt im Käthe Kollwitz Haus Moritzburg

Restaurierung des Konzertflügels von Eugen d’Albert (Villa Teresa Coswig)

Sanierung von Wasserleitungen der Naturbühne Maxen

Sanierung des Daches des Max Jacob Theaters

Neugestaltung der Dauerausstellungen im Museum Karrasburg Coswig und des Dommuseums Meißen