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Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Auf dieser Seite finden Sie sowohl allgemeine als auch spartenspezifische Informationen rund um eine Beantragung einer Zuwendung im Bereich Kultur- und Kommunikationszentren beim Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.

Aktuell erfolgt eine Überarbeitung der Förderrichtlinie inklusive der Spartenspezifischen Förderschwerpunkte. Die Beschlussfassung der neuen Fördergrundlagen erfolgt voraussichtlich am 09.12.2025 durch den Konvent des Kulturraumes. Die neuen Fördergrundlagen gelten für das Förderjahr 2027. Des Weiteren beabsichtigt der Kulturraum die Einführung eines Verfahrens zur Onlinebeantragung ab der Antragstellung für das Förderjahr 2027.

Aufgrund dessen sind aktuell keine Antragsformulare hinterlegt. Eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich.

Informationen institutionelle Förderung

Formulare institutionelle Förderung

Kontakt

Informationen

In der Sparte „Kultur- und Kommunikationszentren“ erfolgt keine Projektförderung.

Institutionelle Förderung

  • Sächsisches Kulturraumgesetz
  • Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
  • Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
  • Anlagen zur Föderrichtlinie, insbesondere die Spartenspezifischen Förderschwerpunkte (Anlage 1 der FörderRL des Kulturraumes)

Gegenstand der Förderung

laufende Betriebsausgaben im Förderjahr

Zuwendungsempfänger

juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben von regionaler Bedeutung erfüllen, die nicht in erster Linie kommerziellen Zwecken dienen; mit Sitz (Träger) oder Wirkungsbereich im Kulturraum (Einrichtung)

Voraussetzungen

  • Sitz im Kulturraum oder Einrichtung mit Wirkungsbereich im Gebiet eines Mitgliedes des Kulturraumes oder wenn die Einrichtung dazu beiträgt, die Kulturlandschaft auch außerhalb des Gebietes des Kulturraumes in angemessener Form zu vertreten
  • Sitzgemeindebeteiligung i. H. v. 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • beantragte Mindestsumme: 1.000,00 EUR Zuwendung

Der Zuwendungsempfänger muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Versammlungsstätte i. S. d. Versammlungsstättenverordnung
  • Vermittlung regionaler kultureller Vielfalt und sozialer, künstlerischer und allgemeinbildender Kompetenz
  • Infrastruktur zur Durchführung der kulturellen Aktivitäten für Klein-, Mittel- und Großveranstaltungen mit regionaler und überregionaler Ausstrahlung
  • überwiegender Teil der Veranstaltungen muss in der Hauptspielstätte erfolgen (sofern Nebenspielstätten vorhanden sind)
  • Hauptspielstätte muss über eine fest mit der baulichen Anlage verbundenen Bühne verfügen
  • Fachkraft mit fachlicher Ausbildung im künstlerischen Bereich
  • Fachkraft mit Ausbildung im kaufmännischen Bereich
  • einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik (angestellt oder extern beauftragt)
  • bei Vorhandensein eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes/ Betrieb gewerblicher Art muss die Nachvollziehbarkeit/Transparenz in Bezug auf den Gewinn/Überschuss/Deckungsbeitrag gegeben sein -> dient der Querfinanzierung des ideellen Bereichs/Zweckbetriebs
  • Kulturkonzept (Inhalte vgl. Anlage 1 zur Förderrichtlinie) – mit Erstantragstellung einzureichen sowie bei maßgeblichen Änderungen im Kulturbetrieb
  • Veranstaltungen mit Ausrichtungen an folgenden Kriterien:
    • regionale bedeutsame Angebote von sinfonischen-, Musiktheater- und dramatischen Werken / Erprobung neuer Ausdrucksformen
    • Kinder- und jugendgemäße Angebote sowie kommunikative Formen, die im bildungs- und kulturpolitischen Interesse liegen mit regionaler Ausstrahlung
    • professionell betreute Amateurkunst, Zusammenarbeit von professionellen Einrichtungen und freien Gruppen, Amateurensembles, Aufbau von Netzwerken
    • Projekte zur Förderung des regionalen künstlerischen Bühnen- sowie literarischen Nachwuchses
    • Veranstaltungsreihen und regional bedeutsame Festivals der Berufs- und Amateurkunst
  • 40 Kulturveranstaltungen, davon mind. 50 Prozent Eigenveranstaltungen der folgenden Genre:
    • Theater (z.B. Musiktheater, Schauspiel, Ballett/professioneller Tanz)
    • Konzerte
    • Kleinkunst (z.B. Lesungen, Soloprogramm, Puppenspiel)
    • Kabarett
    • Amateurauftritte

Art, Umfang und Zuwendungshöhe

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • subsidiär
  • Anteilsfinanzierung / Fehlbedarfsfinanzierung / Festbetragsfinanzierung (Entscheidung trifft der Kulturraum)
  • Fördersatz max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausnahmen auf Antrag möglich)

Förderausschluss

  1. Einrichtungen in staatlicher Trägerschaft bzw. bei denen der Freistaat Sachsen Hauptgesellschafter ist
  2. Archive, Tierparks und Tiergärten, Zoos und Streichelgehege sowie Parks und botanische Gärten
  3. Schlösser und Burgen (i. S. v. Baudenkmälern) sowie Belange der Denkmalpflege und allgemeinen Wohlfahrtspflege
  4. Heimatstuben und Heimatmuseen mit ausschließlich lokalem Bezug
  5. Einrichtungen, die der Gewinnerzielung dienen
  6. Agenturen als Antragsteller
  7. Institutionen, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt wird sowie Institutionen, deren inhaltliche Ausrichtung durch Kinder- und Jugendarbeit und Sozialarbeit dominiert wird oder aus den Bereichen Sport und Tourismus

Verfahren

Einreichung eines Antrages in einfacher Ausfertigung zum 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr. Es gilt der Posteingangsstempel des Kulturraumes zur Fristwahrung. Antrag und Anlagen sind darüber hinaus elektronisch einzureichen (siehe unten).

Formelle Prüfung durch die Geschäftsstelle des Kulturraumes sowie anschließend inhaltliche / fachliche Prüfung durch die zuständige Facharbeitsgruppe und den Kulturbeirat (in der Regel September bis November des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)

Beschluss durch den Kulturkonvent (in der Regel Dezember des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)

Bescheiderstellung (Februar / März des Folge- / Antragsjahres – kann jedoch abweichen)

Adressat

Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Elbstraße 32
01662 Meißen

und

info@kulturraum-erleben.de

Auszahlungsverfahren

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in vier Raten.

Die erste Auszahlung erfolgt nach Bestandskraft des Bescheides.

Die weiteren Auszahlungen erfolgen i. d. R. zum 15.05., 15.08. und 15.11. im laufenden Jahr.

Verwendungsnachweis

Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraumende.

Formulare

Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung bis zum 31.08. des Jahres an die Geschäftsstelle des Kulturraumes zu senden. Bitte beachten Sie, dass die Briefkastenkapazitäten nicht vollumfänglich ausreichen, wenn der Stichtag auf ein Wochenende fällt. Fristwahrend gilt auch die Übersendung des Antrages mit Unterschrift im pdf-Format per E-Mail.

Darüber hinaus sind Antrag und Anlagen elektronisch über info@kulturraum-erleben.de einzureichen. Für größere Datenmengen empfehlen wir den kostenlosen, ohne Anmeldung nutzbaren Datentransferanbieter HiDrive Share (https://www.strato.de/cloud-speicher/hidrive-share/).

Mit dem Verwendungsnachweis kann ähnlich verfahren werden.

Institutionelle Förderung

Antragsverfahren

Antrag I-Förderung

Muster Veranstaltungsplan Kulturhäuser

Stellungnahme der Sitzgemeinde

laufendes Verfahren

Änderungsmitteilungen:
Zukünftig entfällt die Änderungsmitteilung mittels Muster. Es ist ausreichend, wenn Sie die überarbeiteten Seiten aus dem bereits bei Ihnen vorhandenen Antragsformular für das entsprechende Förderjahr verwenden.
Die Gründe für die Änderung sind weiterhin nachvollziehbar mitzuteilen. Eventuelle Zusammenhänge zwischen den Änderungen von Einnahmen und Ausgaben sind zu erläutern.

Verwendungsnachweis

Kontakt