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Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Auf dieser Seite finden Sie sowohl allgemeine als auch spartenspezifische Informationen rund um eine Beantragung einer Zuwendung im Bereich Musikschulen beim Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Förderkriterien, die ab dem Förderjahr 2027 gültig sind. Grundlage ist die Förderrichtlinie vom 09.12.2025.

Eine Antragstellung ist aktuell noch nicht möglich, da eine Onlineantragstellung eingeführt wird.

Informationen institutionelle Förderung

Informationen Projektförderung

Formulare institutionelle Förderung

Formulare Projektförderung

Kontakt

Institutionelle Förderung

Projektförderung

  • Sächsisches Kulturraumgesetz
  • Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
  • Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
  • Anlagen zur Föderrichtlinie, insbesondere die Spartenspezifischen Förderschwerpunkte (Anlage 1 der FörderRL des Kulturraumes)

Gegenstand der Förderung

laufende Betriebsausgaben im Förderjahr

Im Bereich „Musikschulen“ erfolgt im Rahmen der Projektförderung nur die Förderung des Regionalwettbewerbes „Jugend musiziert“, welchem vom Regionalausschuss „Jugend musiziert“ Dresden durchgeführt wird.  

Zuwendungsempfänger

juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben erfüllen, die nicht in erster Linie kommerziellen Zwecken dienen.

Als Zuwendungsempfänger sind ausgeschlossen:

  • Freistaat Sachsen bzw. Unternehmen, an denen der Freistaat beteiligt ist,
  • Agenturen sowie
  • Landesverbände.

Voraussetzungen

  • Einrichtungen und Projekte, die ihren Wirkungsbereich im Kulturraum haben
  • Sitzgemeindebeteiligung i. H. v. 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • beantragte Mindestsumme: 1.000,00 EUR Zuwendung
  • nicht gewinnorientiert
  • Trägerschaft: unmittelbar bei einer Kommune (Gemeinde, Stadt, Landkreis, Zweckverband, Verwaltungsgemeinschaft) in geeigneter rechtlicher Ausgestaltung (Regiebetrieb, Amt, Eigenbetrieb, GmbH u.a.) oder als gemeinnützig anerkannte privatrechtliche Einrichtung, in der die Kommune / die Kommunen wesentliche Verantwortung übernimmt / übernehmen, in der Regel ein eingetragener Verein, möglich auch eine gemeinnützige GmbH oder eine Stiftung des privaten Rechts
  • 175 Jahreswochenstunden im letzten abgeschlossenen Vorjahr in den Bereichen musikalische Grundfächer (Früherziehung/Grundausbildung); Instrumental- und Vokalunterricht (in Einzel- oder Gruppenunterricht) und Ensemble- und Ergänzungsfächer.
  • Ensemble- und Ergänzungsfächer i. H. v. mind. 5 Prozent des Unterrichtsvolumens
  • mindestens 65 Prozent der Lehrkräfte mit abgeschlossener Hochschulausbildung in Musikpädagogik mit mind. 240 ECTS-Punkten oder gleichwertiger Abschluss
  • Leitung durch eine hauptamtlich beschäftigte Person mit einem Fach- oder Hochschulabschluss entsprechend des vorgenannten Kriteriums oder mindestens einer fünfjährigen einschlägigen beruflichen Leitungserfahrung
  • Deckung der Gesamtausgaben zu mind. 25 Prozent über Teilnehmergebühren
  • Unterrichtsangebot richten sich an die Einwohner des Kulturraumes – Anzahl der Schüler, mit einem Hauptwohnsitz außerhalb des Kulturraumes, dürfen 10 Prozent der Gesamtschülerzahl nicht überschreiten
  • umfassendes einrichtungsbezogenes und aktuelles Kulturkonzept

Art, Umfang und Zuwendungshöhe

  • bedingt rückzahlbarer Zuschuss
  • subsidiär
  • Fördersatz max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Anteilsfinanzierung / Fehlbedarfsfinanzierung / Festbetragsfinanzierung (Entscheidung trifft der Kulturraum)

Fehlbedarfsfinanzierung

Förderausschluss

Folgende Einrichtungen sind von einer institutionellen Förderung ausgeschlossen:

  1. Archive, Tierparks und Tiergärten, Zoos und Streichelgehege sowie Parks und botanische Gärten
  2. Heimatstuben und Heimatmuseen
  3. Einrichtungen, die der Gewinnerzielung dienen
  4. Institutionen, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt sind

Folgende Projektinhalte sind von einer Projektförderung ausgeschlossen, sofern sie den ausschließlichen Projektinhalt darstellen:

  1. die Produktion von Medienträgern, die für Werbezwecke und / oder vorwiegend für den Verkauf vorgesehen sind,
  2. die Erstellung und Publikation von Chroniken (z. B. für Orte, Vereine …) und die Erarbeitung von Manuskripten,
  3. Gutachten, Studien und Konzeptionen für die Betreibung oder den Um- / Ausbau von Einrichtungen
  4. Gewinnorientierte Veranstaltungen
  5. Benefizveranstaltungen
  6. Honorare sowie Fahrten regionaler Einzelkünstler und Gruppen (Chöre, Ensembles usw.)
  7. Stipendien jeglicher Art

Folgende Projektinhalte sind grundsätzlich von einer Projektförderung ausgeschlossen:

  1. Projekte mit lediglich örtlicher Bedeutung,
  2. Ganztagsangebote von bzw. in Bildungseinrichtungen
  3. Festumzüge, Burgen- und Schlossfeste sowie Park-, Volks-, Heimat-, Schützen , Schul-, Stadt-, Straßen- und Gewerbefeste, Veranstaltungen mit Marktcharakter (Messe) sowie Märkte wie z. B. Weihnachts- oder Ostermärkte, historische Märkte, Walpurgisveranstaltungen, Kinderfeste, gesellige Tanz- und Musikveranstaltungen einschließlich Karneval u. ä.
  4. Belange der Denkmalpflege und allgemeine Wohlfahrtpflege
  5. Orgelvespern, Gottesdienste und Krippenspiele
  6. Projekte, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt werden

Verfahren

Die Antragstellung auf Förderung ist über das Fördermittelportal des Kulturraumes vorzunehmen. Die elektronische Übermittlung des Antrages erfolgt automatisch an den Kulturraum. Die Antragstellung inklusive Übermittlung muss spätestens bis zum 31. August eines Jahres für das Folgejahr, 23:59 Uhr abgeschlossen sein. Entscheidend für die Fristwahrung ist die Übermittlung über das Fördermittelportal.

Der Antrag ist in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift innerhalb einer Woche nach Antragstellung einzureichen.

Formelle Prüfung durch die Geschäftsstelle des Kulturraumes sowie anschließend inhaltliche / fachliche Prüfung durch die zuständige Facharbeitsgruppe und den Kulturbeirat (in der Regel September bis November des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)

Beschluss durch den Kulturkonvent (in der Regel Dezember des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)

Bescheiderstellung im Februar / März des Förderjahres (kann jedoch abweichen)

Adressat

Onlineportal

und

Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Elbstraße 32
01662 Meißen

Auszahlungsverfahren

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in vier Raten.

Die erste Auszahlung erfolgt nach Bestandskraft des Bescheides.

Die weiteren Auszahlungen erfolgen i. d. R. zum 20.05., 20.08. und 20.11. im laufenden Jahr.

Die Auszahlung wird i. d. R. in zwei Raten ausgezahlt.

Die erste Rate i. H. v. 40 Prozent der Zuwendung wird nach Bestandskraft des Bescheides und Mitteilung des Vorhabensbeginns ausgezahlt.

Die zweite Rate i. H. v. 60 Prozent wird zum 20.11. im laufenden Jahr ausgezahlt.

Verwendungsnachweis

Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraumende.

Formulare

Institutionelle Förderung

Projektförderung

Antragsverfahren

Antragsformular wird im Onlineportal erstellt

Statistikblatt „Musikschulen“

Stellungnahme der Sitzgemeinde

Antragsformular wird im Onlineportal erstellt

Stellungnahme der Sitzgemeinde

Mitteilungspflichten im laufenden Verfahren

Über folgende wesentliche Änderungen ist der Kulturraum zu informieren:

  • Kosten- und Finanzierungsplan: erhebliche Änderungen in der Ausgaben- und/oder Finanzierungsstruktur
  • Zeitplan: Verschiebungen zentraler Termine oder Laufzeitveränderungen.
  • Inhalt: Anpassungen des Programms oder der Projektleitung
  • Personal: Änderungen bei geförderten Stellen oder Honoraren.
  • Organisation: Wechsel der Vertretungsberechtigten oder der Rechtsform, Insolvenz / Zahlungsengpässe

Änderungen, die für die Bewilligung oder für den laufenden Betrieb erheblich sind (z. B. Rechtsform, Satzung, Leitung, Veränderung der wirtschaftlichen Lage), sind unverzüglich anzuzeigen. Unabhängig davon ist eine zusammenfassende Mitteilung über alle relevanten Änderungen bis spätestens 31.10. des laufenden Jahres vorzulegen. Änderungen, welche nach dem 31.10. des Förderjahres eintreten, sind umfassend im Verwendungsnachweis zu erläutern.

Den Mitteilungspflichten ist im Bewilligungszeitraum nachzukommen.

Verwendungsnachweis für die Förderjahre 2025 & 2026

Kontakt

Informationen für die institutionelle Förderung

  • Sächsisches Kulturraumgesetz
  • Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
  • Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
  • Anlagen zur Föderrichtlinie, insbesondere die Spartenspezifischen Förderschwerpunkte (Anlage 1 der FörderRL des Kulturraumes)

Gegenstand der Förderung

laufende Betriebsausgaben im Förderjahr

Zuwendungsempfänger

juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben erfüllen, die nicht in erster Linie kommerziellen Zwecken dienen.

Als Zuwendungsempfänger sind ausgeschlossen:

  • Freistaat Sachsen bzw. Unternehmen, an denen der Freistaat beteiligt ist,
  • Agenturen sowie
  • Landesverbände.

Voraussetzungen

  • Einrichtungen, die ihren Wirkungsbereich im Kulturraum haben

  • Sitzgemeindebeteiligung i. H. v. 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • beantragte Mindestsumme: 1.000,00 EUR Zuwendung
  • nicht gewinnorientiert
  • Trägerschaft: unmittelbar bei einer Kommune (Gemeinde, Stadt, Landkreis, Zweckverband, Verwaltungsgemeinschaft) in geeigneter rechtlicher Ausgestaltung (Regiebetrieb, Amt, Eigenbetrieb, GmbH u.a.) oder als gemeinnützig anerkannte privatrechtliche Einrichtung, in der die Kommune / die Kommunen wesentliche Verantwortung übernimmt / übernehmen, in der Regel ein eingetragener Verein, möglich auch eine gemeinnützige GmbH oder eine Stiftung des privaten Rechts
  • 175 Jahreswochenstunden im letzten abgeschlossenen Vorjahr in den Bereichen musikalische Grundfächer (Früherziehung/Grundausbildung); Instrumental- und Vokalunterricht (in Einzel- oder Gruppenunterricht) und Ensemble- und Ergänzungsfächer.
  • Ensemble- und Ergänzungsfächer i. H. v. mind. 5 Prozent des Unterrichtsvolumens
  • mindestens 65 Prozent der Lehrkräfte mit abgeschlossener Hochschulausbildung in Musikpädagogik mit mind. 240 ECTS-Punkten oder gleichwertiger Abschluss
  • Leitung durch eine hauptamtlich beschäftigte Person mit einem Fach- oder Hochschulabschluss entsprechend des vorgenannten Kriteriums oder mindestens einer fünfjährigen einschlägigen beruflichen Leitungserfahrung
  • Deckung der Gesamtausgaben zu mind. 25 Prozent über Teilnehmergebühren
  • Unterrichtsangebot richten sich an die Einwohner des Kulturraumes – Anzahl der Schüler, mit einem Hauptwohnsitz außerhalb des Kulturraumes, dürfen 10 Prozent der Gesamtschülerzahl nicht überschreiten
  • umfassendes einrichtungsbezogenes und aktuelles Kulturkonzept

Art, Umfang und Zuwendungshöhe

  • bedingt rückzahlbarer Zuschuss

  • subsidiär
  • Fördersatz max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Anteilsfinanzierung / Fehlbedarfsfinanzierung / Festbetragsfinanzierung (Entscheidung trifft der Kulturraum)

Förderausschluss

Folgende Einrichtungen sind von einer institutionellen Förderung ausgeschlossen:

  • Archive, Tierparks und Tiergärten, Zoos und Streichelgehege sowie Parks und botanische Gärten
  • Heimatstuben und Heimatmuseen
  • Einrichtungen, die der Gewinnerzielung dienen
  • Institutionen, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt sind

Verfahren

Die Antragstellung auf Förderung ist über das Fördermittelportal des Kulturraumes vorzunehmen. Die elektronische Übermittlung des Antrages erfolgt automatisch an den Kulturraum. Die Antragstellung inklusive Übermittlung muss spätestens bis zum 31. August eines Jahres für das Folgejahr, 23:59 Uhr abgeschlossen sein. Entscheidend für die Fristwahrung ist die Übermittlung über das Fördermittelportal.

Der Antrag ist in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift innerhalb einer Woche nach Antragstellung einzureichen.

Formelle Prüfung durch die Geschäftsstelle des Kulturraumes sowie anschließend inhaltliche / fachliche Prüfung durch die zuständige Facharbeitsgruppe und den Kulturbeirat (in der Regel September bis November des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)

Beschluss durch den Kulturkonvent (in der Regel Dezember des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)

Bescheiderstellung im Februar / März des Förderjahres (kann jedoch abweichen)

Adressat

Onlineportal

und

Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Elbstraße 32
01662 Meißen

Auszahlungsverfahren

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in vier Raten.

Die erste Auszahlung erfolgt nach Bestandskraft des Bescheides.

Die weiteren Auszahlungen erfolgen i. d. R. zum 20.05., 20.08. und 20.11. im laufenden Jahr.

Verwendungsnachweis

Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraumende.

Informationen für die Projektförderung

  • Sächsisches Kulturraumgesetz
  • Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
  • Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
  • Anlagen zur Föderrichtlinie, insbesondere die Spartenspezifischen Förderschwerpunkte (Anlage 1 der FörderRL des Kulturraumes)

Gegenstand der Förderung

Im Bereich „Musikschulen“ erfolgt im Rahmen der Projektförderung nur die Förderung des Regionalwettbewerbes „Jugend musiziert“, welchem vom Regionalausschuss „Jugend musiziert“ Dresden durchgeführt wird.  

Zuwendungsempfänger

Regionalausschuss „Jugend musiziert“ Dresden

Voraussetzungen

  • Projekte, die ihren Wirkungsbereich im Kulturraum haben
  • Sitzgemeindebeteiligung i. H. v. 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • beantragte Mindestsumme: 1.000,00 EUR Zuwendung

Art, Umfang und Zuwendungshöhe

  • bedingt rückzahlbarer Zuschuss
  • subsidiär
  • Fördersatz max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Fehlbedarfsfinanzierung

Förderausschluss

Folgende Projektinhalte sind von einer Projektförderung ausgeschlossen, sofern sie den ausschließlichen Projektinhalt darstellen:

  • die Produktion von Medienträgern, die für Werbezwecke und / oder vorwiegend für den Verkauf vorgesehen sind,
  • die Erstellung und Publikation von Chroniken (z. B. für Orte, Vereine …) und die Erarbeitung von Manuskripten,
  • Gutachten, Studien und Konzeptionen für die Betreibung oder den Um- / Ausbau von Einrichtungen
  • Gewinnorientierte Veranstaltungen
  • Benefizveranstaltungen
  • Honorare sowie Fahrten regionaler Einzelkünstler und Gruppen (Chöre, Ensembles usw.)
  • Stipendien jeglicher Art

Folgende Projektinhalte sind grundsätzlich von einer Projektförderung ausgeschlossen:

  • Projekte mit lediglich örtlicher Bedeutung,
  • Ganztagsangebote von bzw. in Bildungseinrichtungen
  • Festumzüge, Burgen- und Schlossfeste sowie Park-, Volks-, Heimat-, Schützen , Schul-, Stadt-, Straßen- und Gewerbefeste, Veranstaltungen mit Marktcharakter (Messe) sowie Märkte wie z. B. Weihnachts- oder Ostermärkte, historische Märkte, Walpurgisveranstaltungen, Kinderfeste, gesellige Tanz- und Musikveranstaltungen einschließlich Karneval u. ä.
  • Belange der Denkmalpflege und allgemeine Wohlfahrtpflege
  • Orgelvespern, Gottesdienste und Krippenspiele
  • Projekte, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt werden

Verfahren

Die Antragstellung auf Förderung ist über das Fördermittelportal des Kulturraumes vorzunehmen. Die elektronische Übermittlung des Antrages erfolgt automatisch an den Kulturraum. Die Antragstellung inklusive Übermittlung muss spätestens bis zum 31. August eines Jahres für das Folgejahr, 23:59 Uhr abgeschlossen sein. Entscheidend für die Fristwahrung ist die Übermittlung über das Fördermittelportal.

Der Antrag ist in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift innerhalb einer Woche nach Antragstellung einzureichen.

Formelle Prüfung durch die Geschäftsstelle des Kulturraumes sowie anschließend inhaltliche / fachliche Prüfung durch die zuständige Facharbeitsgruppe und den Kulturbeirat (in der Regel September bis November des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)

Beschluss durch den Kulturkonvent (in der Regel Dezember des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)

Bescheiderstellung im Februar / März des Förderjahres (kann jedoch abweichen)

Adressat

Onlineportal

und

Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Elbstraße 32
01662 Meißen

Auszahlungsverfahren

Die Auszahlung wird i. d. R. in zwei Raten ausgezahlt.

Die erste Rate i. H. v. 40 Prozent der Zuwendung wird nach Bestandskraft des Bescheides und Mitteilung des Vorhabensbeginns ausgezahlt.

Die zweite Rate i. H. v. 60 Prozent wird zum 20.11. im laufenden Jahr ausgezahlt.

Verwendungsnachweis

Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraumende.

Formulare

Formulare für die institutionelle Förderung

Antragsverfahren

Antragformular wird im Onlineportal erstellt

Statistikblatt „Musikschulen“

Stellungnahme der Sitzgemeinde

Mitteilungspflichten im laufenden Verfahren

Über folgende wesentliche Änderungen ist der Kulturraum zu informieren:

  • Kosten- und Finanzierungsplan: erhebliche Änderungen in der Ausgaben- und/oder Finanzierungsstruktur
  • Zeitplan: Verschiebungen zentraler Termine oder Laufzeitveränderungen.
  • Inhalt: Anpassungen des Programms oder der Projektleitung
  • Personal: Änderungen bei geförderten Stellen oder Honoraren.
  • Organisation: Wechsel der Vertretungsberechtigten oder der Rechtsform, Insolvenz / Zahlungsengpässe

Änderungen, die für die Bewilligung oder für den laufenden Betrieb erheblich sind (z. B. Rechtsform, Satzung, Leitung, Veränderung der wirtschaftlichen Lage), sind unverzüglich anzuzeigen. Unabhängig davon ist eine zusammenfassende Mitteilung über alle relevanten Änderungen bis spätestens 31.10. des laufenden Jahres vorzulegen. Änderungen, welche nach dem 31.10. des laufenden Jahres eintreten, sind umfassend im Verwendungsnachweis zu erläutern.

Verwendungsnachweis für die Förderjahre 2025 & 2026

Formulare für die Projektförderung

Antragsverfahren

Antragsformular wird im Onlineportal erstellt

Stellungnahme der Sitzgemeinde

Mitteilungspflicht im laufenden Verfahren

Über folgende wesentliche Änderungen ist der Kulturraum zu informieren:

  • Kosten- und Finanzierungsplan: erhebliche Änderungen in der Ausgaben- und/oder Finanzierungsstruktur
  • Zeitplan: Verschiebungen zentraler Termine oder Laufzeitveränderungen.
  • Inhalt: Anpassungen des Programms oder der Projektleitung
  • Personal: Änderungen bei geförderten Stellen oder Honoraren.
  • Organisation: Wechsel der Vertretungsberechtigten oder der Rechtsform, Insolvenz / Zahlungsengpässe

Den Mitteilungspflichten ist im Bewilligungszeitraum nachzukommen.

Verwendungsnachweis für die Förderjahre 2025 & 2026