
Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Auf dieser Seite finden Sie sowohl allgemeine als auch spartenspezifische Informationen rund um eine Beantragung einer Zuwendung im Bereich Soziokultur beim Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Aktuell erfolgt eine Überarbeitung der Förderrichtlinie inklusive der Spartenspezifischen Förderschwerpunkte. Die Beschlussfassung der neuen Fördergrundlagen erfolgt voraussichtlich am 09.12.2025 durch den Konvent des Kulturraumes. Die neuen Fördergrundlagen gelten für das Förderjahr 2027. Des Weiteren beabsichtigt der Kulturraum die Einführung eines Verfahrens zur Onlinebeantragung ab der Antragstellung für das Förderjahr 2027.
Aufgrund dessen sind aktuell keine Antragsformulare hinterlegt. Eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich.
Informationen
Institutionelle Förderung
Projektförderung
- Sächsisches Kulturraumgesetz
- Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
- Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
- Anlagen zur Föderrichtlinie, insbesondere die Spartenspezifischen Förderschwerpunkte (Anlage 1 der FörderRL des Kulturraumes)
Gegenstand der Förderung
laufende Betriebsausgaben im Förderjahr
Bezuschussung der Ausgaben für eine bestimmte, zeitlich abgegrenzte Maßnahme zur Erfüllung eines sachbezogenen Zwecks
Zuwendungsempfänger
juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben von regionaler Bedeutung erfüllen, die nicht in erster Linie kommerziellen Zwecken dienen; mit Sitz (Träger) oder Wirkungsbereich im Kulturraum (Einrichtung)
Voraussetzungen
- Sitz im Kulturraum oder Einrichtung mit Wirkungsbereich im Gebiet eines Mitgliedes des Kulturraumes oder wenn die Einrichtung dazu beiträgt, die Kulturlandschaft auch außerhalb des Gebietes des Kulturraumes in angemessener Form zu vertreten
- Sitzgemeindebeteiligung i. H. v. 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- beantragte Mindestsumme: 1.000,00 EUR Zuwendung
- professionelle, hauptamtliche Leitung mit mindestens 1,0 VZÄ mit entsprechender Hochschul- oder Fachhochschulausbildung bzw. 3-jähriger Tätigkeit im Kultur-, Jugend- oder Sozialbereich,
- regelmäßiges sparten- und generationsübergreifendes sowie selbstverantwortetes Angebot,
- Konzept, in dem die einzelnen Programmbestandteile miteinander in Bezug gesetzt werden im Sinne der Erreichung des Ziels (Programmatische Klammer) sowie Darlegung des Bedarfs,
- eine das soziokulturelle Wirken ermöglichende Satzung oder einen Gesellschaftsvertrag und
- Leitbild bzw. Darstellung des Leitbildentwicklungsprozesses
- regelmäßig kulturelles Angebot für die Öffentlichkeit mit überwiegend nichtkommerziellem Charakter,
- Beteiligung verschiedener Alters- und Bevölkerungsgruppen
- Ermöglichung von Mitgestaltungs- und Selbstwirksamkeitsprozessen
- Einbeziehung möglichst Vieler in Planung, Gestaltung und Durchführung
- Verbindung von professioneller künstlerischer Tätigkeit mit Laienschaffen
- offene und niedrigschwellige Angebote zur Erreichung möglichst Vieler sowie
- Rückkopplung der kulturell-künstlerischen Tätigkeit auf das gesellschaftliche Umfeld (Gemeinwesenorientierung & Vernetzung)
- zeitlich und thematisch eingegrenztes Vorhaben mit schlüssiger Dramaturgie,
- Auseinandersetzung mit Gesellschaft, Kultur und Leben,
- klar formulierter, methodischer Beteiligungsansatz (Einbringen und Mitmachen der Menschen),
- Anwendungen von künstlerischen Formaten / Sparten bzw. Methoden der Kulturellen Bildung und
- Relevanz und Wirkung in das Gemeinwesen (Austausch, Botschaft)
Art, Umfang und Zuwendungshöhe
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
- subsidiär
- Anteilsfinanzierung / Fehlbedarfsfinanzierung / Festbetragsfinanzierung (Entscheidung trifft der Kulturraum)
- Fördersatz max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausnahmen sind auf Antrag möglich)
Förderausschluss
- Einrichtungen in staatlicher Trägerschaft bzw. bei denen der Freistaat Sachsen Hauptgesellschafter ist
- Archive, Tierparks und Tiergärten, Zoos und Streichelgehege sowie Parks und botanische Gärten
- Schlösser und Burgen (i. S. v. Baudenkmälern) sowie Belange der Denkmalpflege und allgemeinen Wohlfahrtspflege
- Heimatstuben und Heimatmuseen mit ausschließlich lokalem Bezug
- Einrichtungen, die der Gewinnerzielung dienen
- Agenturen als Antragsteller
- Institutionen, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt wird sowie Institutionen, deren inhaltliche Ausrichtung durch Kinder- und Jugendarbeit und Sozialarbeit dominiert wird oder aus den Bereichen Sport und Tourismus
- Maßnahmen in staatlicher Trägerschaft
- Maßnahmen mit lediglich örtlicher Bedeutung
- Investitionen in Einrichtungen, die nicht dem Antragsteller gehören
- Ganztagsangebote von bzw. in Bildungseinrichtungen
- Ausstellungen mit ausschließlich lokalem Bezug
- kommerziell ausgerichtete bzw. gewinnorientierte Veranstaltungen
- Festumzüge, Burgen- und Schlossfeste sowie Park-, Volks-, Heimat-, Schützen-, Schul-, Stadt-, Straßen- und Gewerbefeste, Veranstaltungen mit Marktcharakter sowie Märkte wie z. B. Weihnachts- oder Ostermärkte, historische Märkte, Walpurgisveranstaltungen, Kinderfeste, gesellige Tanz- und Musikveranstaltungen einschließlich Karneval u. ä.
- die Produktion von Medienträgern, die für Werbezwecke und / oder vorwiegend für den Verkauf vorgesehen sind
- Erstellung und Publikation von Chroniken (z. B. für Orte, Vereine …) und die Erarbeitung von Manuskripten
- Gutachten, Studien und Konzeptionen für die Betreibung oder den Um- / Ausbau von Einrichtungen als Einzelprojekte
- Benefizveranstaltungen
- Orgelvespern und Gottesdienste, Krippenspiele
- Honorare sowie Fahrten regionaler Einzelkünstler und Gruppen (Chöre, Ensembles usw.)
- Stipendien jeglicher Art
- Agenturen als Antragsteller
- Projekte, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt wird sowie Projekte, deren inhaltliche Ausrichtung durch Kinder- und Jugendarbeit und Sozialarbeit dominiert wird oder aus den Bereichen Sport und Tourismus
besonderer Förderausschluss
Profil der Einrichtung darf nicht durch Sportangebote, Bildungsangebote, Kinder- und Jugendarbeit oder durch Sozialarbeit dominiert sein
Projekt darf nicht durch Sportangebote, Bildungsangebote, Kinder- und Jugendarbeit oder durch Sozialarbeit dominiert sein
Verfahren
Einreichung eines Antrages in einfacher Ausfertigung zum 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr. Es gilt der Posteingangsstempel des Kulturraumes zur Fristwahrung. Antrag und Anlagen sind darüber hinaus elektronisch einzureichen (siehe unten).
Formelle Prüfung durch die Geschäftsstelle des Kulturraumes sowie anschließend inhaltliche / fachliche Prüfung durch die zuständige Facharbeitsgruppe und den Kulturbeirat (in der Regel September bis November des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)
Beschluss durch den Kulturkonvent (in der Regel Dezember des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)
Bescheiderstellung (Februar / März des Folge- / Antragsjahres – kann jedoch abweichen)
Adressat
Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Elbstraße 32
01662 Meißen
und
Auszahlungsverfahren
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in vier Raten.
Die erste Auszahlung erfolgt nach Bestandskraft des Bescheides.
Die weiteren Auszahlungen erfolgen i. d. R. zum 15.05., 15.08. und 15.11. im laufenden Jahr.
Die Auszahlung wird i. d. R. in zwei Raten ausgezahlt.
Die erste Rate i. H. v. 40 Prozent der Zuwendung wird nach Bestandskraft des Bescheides und Mitteilung des Vorhabensbeginns ausgezahlt
Die zweite Rate i. H. v. 60 Prozent wird auf Antrag im letzten Quartal des Jahres ausgezahlt.
Verwendungsnachweis
Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraumende.
Formulare
Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung bis zum 31.08. des Jahres an die Geschäftsstelle des Kulturraumes zu senden. Bitte beachten Sie, dass die Briefkastenkapazitäten nicht vollumfänglich ausreichen, wenn der Stichtag auf ein Wochenende fällt. Fristwahrend gilt auch die Übersendung des Antrages mit Unterschrift im pdf-Format per E-Mail.
Darüber hinaus sind Antrag und Anlagen elektronisch über info@kulturraum-erleben.de einzureichen. Für größere Datenmengen empfehlen wir den kostenlosen, ohne Anmeldung nutzbaren Datentransferanbieter HiDrive Share (https://www.strato.de/cloud-speicher/hidrive-share/).
Mit dem Verwendungsnachweis kann ähnlich verfahren werden.
Institutionelle Förderung
Projektförderung
Antragsverfahren
Antrag I-Förderung
Stellungnahme der Sitzgemeinde
Antrag P-Förderung
Stellungnahme der Sitzgemeinde
laufendes Verfahren
Änderungsmitteilungen:
Zukünftig entfällt die Änderungsmitteilung mittels Muster. Es ist ausreichend, wenn Sie die überarbeiteten Seiten aus dem bereits bei Ihnen vorhandenen Antragsformular für das entsprechende Förderjahr verwenden.
Die Gründe für die Änderung sind weiterhin nachvollziehbar mitzuteilen. Eventuelle Zusammenhänge zwischen den Änderungen von Einnahmen und Ausgaben sind zu erläutern.
Änderungsmitteilungen:
Zukünftig entfällt die Änderungsmitteilung mittels Muster.
Für die Anzeige einer Änderung des Kosten- und Finanzierungsplanes ist es ausreichend, wenn Sie die überarbeiteten Seiten aus dem bereits bei Ihnen vorhandenen Antragsformular für das entsprechende Förderjahr verwenden.
Die Gründe für die Änderung sind weiterhin nachvollziehbar mitzuteilen. Eventuelle Zusammenhänge zwischen den Änderungen von Einnahmen und Ausgaben sind zu erläutern.
Anträge auf Änderung des Zuwendungszweckes und / oder des Bewilligungszeitraumes können formlos, jedoch zwingend mit Begründung, gestellt werden.
Verwendungsnachweis
Kontakt
Frau Wober
03521 4899711
claudia.wober@kulturraum-erleben.de
Informationen für die institutionelle Förderung
- Sächsisches Kulturraumgesetz
- Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
- Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
- Anlagen zur Föderrichtlinie, insbesondere die Spartenspezifischen Förderschwerpunkte (Anlage 1 der FörderRL des Kulturraumes)
Gegenstand der Förderung
laufende Betriebsausgaben im Förderjahr
Zuwendungsempfänger
juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben von regionaler Bedeutung erfüllen, die nicht in erster Linie kommerziellen Zwecken dienen; mit Sitz (Träger) oder Wirkungsbereich im Kulturraum (Einrichtung)
Voraussetzungen
- Sitz im Kulturraum oder Einrichtung mit Wirkungsbereich im Gebiet eines Mitgliedes des Kulturraumes oder wenn die Einrichtung dazu beiträgt, die Kulturlandschaft auch außerhalb des Gebietes des Kulturraumes in angemessener Form zu vertreten
- Sitzgemeindebeteiligung i. H. v. 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- beantragte Mindestsumme: 1.000,00 EUR Zuwendung
- professionelle, hauptamtliche Leitung mit mindestens 1,0 VZÄ mit entsprechender Hochschul- oder Fachhochschulausbildung bzw. 3-jähriger Tätigkeit im Kultur-, Jugend- oder Sozialbereich,
- regelmäßiges sparten- und generationsübergreifendes sowie selbstverantwortetes Angebot,
- Konzept, in dem die einzelnen Programmbestandteile miteinander in Bezug gesetzt werden im Sinne der Erreichung des Ziels (Programmatische Klammer) sowie Darlegung des Bedarfs,
- eine das soziokulturelle Wirken ermöglichende Satzung oder einen Gesellschaftsvertrag und
- Leitbild bzw. Darstellung des Leitbildentwicklungsprozesses
- regelmäßig kulturelles Angebot für die Öffentlichkeit mit überwiegend nichtkommerziellem Charakter,
- Beteiligung verschiedener Alters- und Bevölkerungsgruppen
- Ermöglichung von Mitgestaltungs- und Selbstwirksamkeitsprozessen
- Einbeziehung möglichst Vieler in Planung, Gestaltung und Durchführung
- Verbindung von professioneller künstlerischer Tätigkeit mit Laienschaffen
- offene und niedrigschwellige Angebote zur Erreichung möglichst Vieler sowie
- Rückkopplung der kulturell-künstlerischen Tätigkeit auf das gesellschaftliche Umfeld (Gemeinwesenorientierung & Vernetzung)
Art, Umfang und Zuwendungshöhe
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
- subsidiär
- Anteilsfinanzierung / Fehlbedarfsfinanzierung / Festbetragsfinanzierung (Entscheidung trifft der Kulturraum)
- Fördersatz max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausnahmen sind auf Antrag möglich)
Förderausschluss
- Einrichtungen in staatlicher Trägerschaft bzw. bei denen der Freistaat Sachsen Hauptgesellschafter ist
- Archive, Tierparks und Tiergärten, Zoos und Streichelgehege sowie Parks und botanische Gärten
- Schlösser und Burgen (i. S. v. Baudenkmälern) sowie Belange der Denkmalpflege und allgemeinen Wohlfahrtspflege
- Heimatstuben und Heimatmuseen mit ausschließlich lokalem Bezug
- Einrichtungen, die der Gewinnerzielung dienen
- Agenturen als Antragsteller
- Institutionen, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt wird sowie Institutionen, deren inhaltliche Ausrichtung durch Kinder- und Jugendarbeit und Sozialarbeit dominiert wird oder aus den Bereichen Sport und Tourismus
besonderer Förderausschluss
Profil der Einrichtung darf nicht durch Sportangebote, Bildungsangebote, Kinder- und Jugendarbeit oder durch Sozialarbeit dominiert sein
Verfahren
Einreichung eines Antrages in einfacher Ausfertigung zum 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr. Es gilt der Posteingangsstempel des Kulturraumes zur Fristwahrung. Antrag und Anlagen sind darüber hinaus elektronisch einzureichen (siehe unten).
Formelle Prüfung durch die Geschäftsstelle des Kulturraumes sowie anschließend inhaltliche / fachliche Prüfung durch die zuständige Facharbeitsgruppe und den Kulturbeirat (in der Regel September bis November des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)
Beschluss durch den Kulturkonvent (in der Regel Dezember des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)
Bescheiderstellung (Februar / März des Folge- / Antragsjahres – kann jedoch abweichen)
Adressat
Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Elbstraße 32
01662 Meißen
und
Auszahlungsverfahren
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in vier Raten.
Die erste Auszahlung erfolgt nach Bestandskraft des Bescheides.
Die weiteren Auszahlungen erfolgen i. d. R. zum 15.05., 15.08. und 15.11. im laufenden Jahr.
Verwendungsnachweis
Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraumende.
Informationen für die Projektförderung
- Sächsisches Kulturraumgesetz
- Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
- Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
- Anlagen zur Föderrichtlinie, insbesondere die Spartenspezifischen Förderschwerpunkte (Anlage 1 der FörderRL des Kulturraumes)
Gegenstand der Förderung
Bezuschussung der Ausgaben für eine bestimmte, zeitlich abgegrenzte Maßnahme zur Erfüllung eines sachbezogenen Zwecks
Zuwendungsempfänger
juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben von regionaler Bedeutung erfüllen, die nicht in erster Linie kommerziellen Zwecken dienen; mit Sitz (Träger) oder Wirkungsbereich im Kulturraum (Einrichtung)
Voraussetzungen
- Sitz im Kulturraum oder Einrichtung mit Wirkungsbereich im Gebiet eines Mitgliedes des Kulturraumes oder wenn die Einrichtung dazu beiträgt, die Kulturlandschaft auch außerhalb des Gebietes des Kulturraumes in angemessener Form zu vertreten
- Sitzgemeindebeteiligung i. H. v. 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- beantragte Mindestsumme: 1.000,00 EUR Zuwendung
- zeitlich und thematisch eingegrenztes Vorhaben mit schlüssiger Dramaturgie,
- Auseinandersetzung mit Gesellschaft, Kultur und Leben,
- klar formulierter, methodischer Beteiligungsansatz (Einbringen und Mitmachen der Menschen),
- Anwendungen von künstlerischen Formaten / Sparten bzw. Methoden der Kulturellen Bildung und
- Relevanz und Wirkung in das Gemeinwesen (Austausch, Botschaft)
Art, Umfang und Zuwendungshöhe
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
- subsidiär
- Anteilsfinanzierung / Fehlbedarfsfinanzierung / Festbetragsfinanzierung (Entscheidung trifft der Kulturraum)
- Fördersatz max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausnahmen sind auf Antrag möglich)
Förderausschluss
- Maßnahmen in staatlicher Trägerschaft
- Maßnahmen mit lediglich örtlicher Bedeutung
- Investitionen in Einrichtungen, die nicht dem Antragsteller gehören
- Ganztagsangebote von bzw. in Bildungseinrichtungen
- Ausstellungen mit ausschließlich lokalem Bezug
- kommerziell ausgerichtete bzw. gewinnorientierte Veranstaltungen
- Festumzüge, Burgen- und Schlossfeste sowie Park-, Volks-, Heimat-, Schützen-, Schul-, Stadt-, Straßen- und Gewerbefeste, Veranstaltungen mit Marktcharakter sowie Märkte wie z. B. Weihnachts- oder Ostermärkte, historische Märkte, Walpurgisveranstaltungen, Kinderfeste, gesellige Tanz- und Musikveranstaltungen einschließlich Karneval u. ä.
- die Produktion von Medienträgern, die für Werbezwecke und / oder vorwiegend für den Verkauf vorgesehen sind
- Erstellung und Publikation von Chroniken (z. B. für Orte, Vereine …) und die Erarbeitung von Manuskripten
- Gutachten, Studien und Konzeptionen für die Betreibung oder den Um- / Ausbau von Einrichtungen als Einzelprojekte
- Benefizveranstaltungen
- Orgelvespern und Gottesdienste, Krippenspiele
- Honorare sowie Fahrten regionaler Einzelkünstler und Gruppen (Chöre, Ensembles usw.)
- Stipendien jeglicher Art
- Agenturen als Antragsteller
- Projekte, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt wird sowie Projekte, deren inhaltliche Ausrichtung durch Kinder- und Jugendarbeit und Sozialarbeit dominiert wird oder aus den Bereichen Sport und Tourismus
besonderer Förderausschluss
Projekt darf nicht durch Sportangebote, Bildungsangebote, Kinder- und Jugendarbeit oder durch Sozialarbeit dominiert sein
Verfahren
Einreichung eines Antrages in einfacher Ausfertigung zum 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr. Es gilt der Posteingangsstempel des Kulturraumes zur Fristwahrung. Antrag und Anlagen sind darüber hinaus elektronisch einzureichen (siehe unten).
Formelle Prüfung durch die Geschäftsstelle des Kulturraumes sowie anschließend inhaltliche / fachliche Prüfung durch die zuständige Facharbeitsgruppe und den Kulturbeirat (in der Regel September bis November des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)
Beschluss durch den Kulturkonvent (in der Regel Dezember des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)
Bescheiderstellung (Februar / März des Folge- / Antragsjahres – kann jedoch abweichen)
Adressat
Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Elbstraße 32
01662 Meißen
und
Auszahlungsverfahren
Die Auszahlung wird i. d. R. in zwei Raten ausgezahlt.
Die erste Rate i. H. v. 40 Prozent der Zuwendung wird nach Bestandskraft des Bescheides und Mitteilung des Vorhabensbeginns ausgezahlt.
Die zweite Rate i. H. v. 60 Prozent wird auf Antrag im letzten Quartal des Jahres ausgezahlt.
Verwendungsnachweis
Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraumende.
Formulare
Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung bis zum 31.08. des Jahres an die Geschäftsstelle des Kulturraumes zu senden. Bitte beachten Sie, dass die Briefkastenkapazitäten nicht vollumfänglich ausreichen, wenn der Stichtag auf ein Wochenende fällt. Fristwahrend gilt auch die Übersendung des Antrages mit Unterschrift im pdf-Format per E-Mail.
Darüber hinaus sind Antrag und Anlagen elektronisch über info@kulturraum-erleben.de einzureichen. Für größere Datenmengen empfehlen wir den kostenlosen, ohne Anmeldung nutzbaren Datentransferanbieter HiDrive Share (https://www.strato.de/cloud-speicher/hidrive-share/).
Mit dem Verwendungsnachweis kann ähnlich verfahren werden.
Formulare für die institutionelle Förderung
Antragsverfahren
Antrag I-Förderung
Stellungnahme der Sitzgemeinde
laufendes Verfahren
Änderungsmitteilungen:
Zukünftig entfällt die Änderungsmitteilung mittels Muster. Es ist ausreichend, wenn Sie die überarbeiteten Seiten aus dem bereits bei Ihnen vorhandenen Antragsformular für das entsprechende Förderjahr verwenden.
Die Gründe für die Änderung sind weiterhin nachvollziehbar mitzuteilen. Eventuelle Zusammenhänge zwischen den Änderungen von Einnahmen und Ausgaben sind zu erläutern.
Verwendungsnachweis
Formulare für die Projektförderung
Antragsverfahren
Antrag P-Förderung
Stellungnahme der Sitzgemeinde
laufendes Verfahren
Änderungsmitteilungen:
Zukünftig entfällt die Änderungsmitteilung mittels Muster.
Für die Anzeige einer Änderung des Kosten- und Finanzierungsplanes ist es ausreichend, wenn Sie die überarbeiteten Seiten aus dem bereits bei Ihnen vorhandenen Antragsformular für das entsprechende Förderjahr verwenden.
Die Gründe für die Änderung sind weiterhin nachvollziehbar mitzuteilen. Eventuelle Zusammenhänge zwischen den Änderungen von Einnahmen und Ausgaben sind zu erläutern.
Anträge auf Änderung des Zuwendungszweckes und / oder des Bewilligungszeitraumes können formlos, jedoch zwingend mit Begründung, gestellt werden.
Verwendungsnachweis
