
Gemäß § 76 Abs. 1 der Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 27. Juni 2025 (SächsGVBl. S. 285) geändert worden ist, ist der Entwurf der Haushaltssatzung des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge für das Haushaltsjahr 2026 in der Zeit
vom 17. November bis 26. November 2025
in der Geschäftsstelle des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge, Elbstraße 32, 01662 Meißen während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Darüber hinaus ist die Haushaltssatzung im gleichen Zeitraum online unter www.kulturraum-erleben.de > Aktuelles > Bürgerinformation abrufbar.
Einwohner und Abgabepflichtige können gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO bis Ablauf des 5. Dezember 2025 gegen den Entwurf Einwendungen bei der genannten Stelle erheben.
Meißen, 12.11.2025
Ralf Hänsel
Vorsitzender des Kulturkonventes




