Kulturkonvent stellt Weichen für die Zukunft: Haushalt, Fördermittel und neue Förderrichtlinie beschlossen

In seiner Sitzung am 9. Dezember 2025 hat der Kulturkonvent des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge zentrale Entscheidungen für die kulturelle Entwicklung der Region getroffen. Die Beschlüsse bilden ein Gesamtpaket, das sowohl die finanzielle Grundlage als auch die zukünftigen Rahmenbedingungen für die Kulturförderung sichert.

Mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 wurde die Handlungsfähigkeit des Kulturraumes gewährleistet. Geplant sind rund 8,43 Millionen Euro Einnahmen und 8,46 Millionen Euro Ausgaben. Das geplante Defizit kann vollständig durch Rücklagen ausgeglichen werden. So ist garantiert, dass genügend Mittel für die Förderung kultureller Einrichtungen, Projekte und wichtige Zukunftsmaßnahmen zur Verfügung stehen.

Der Haushaltsplan sieht ordentliche Erträge von rund 8,43 Millionen Euro und Aufwendungen von 8,46 Millionen Euro vor, was ein Gesamtergebnis von -25.837 Euro ergibt. Im Finanzhaushalt ergibt sich ein Finanzmittelbedarf von 131.157 Euro. Damit sind die Mittel für die Förderung kultureller Einrichtungen und Projekte sowie für strategische Maßnahmen fest eingeplant.

Ein wesentlicher Bestandteil der Sitzung war die Beschlussfassung der Förderliste 2026 mit einem Gesamtvolumen von rund 7,97 Millionen Euro. Sie sichert die kulturelle Vielfalt in der Region und ermöglicht die Unterstützung von 40 Einrichtungen und ca. 60 Projekten. Die Empfehlungen der Facharbeitsgruppen und des Kulturbeirates wurden berücksichtigt, sodass eine ausgewogene und bedarfsgerechte Mittelverteilung gewährleistet ist.

Darüber hinaus wurde die Neufassung der Förderrichtlinie und der spartenspezifischen Förderkriterien beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2026 in Kraft und gilt für Anträge des Förderjahres 2027. Ziel ist mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Kontinuität. Änderungen sollen künftig nur im Rahmen einer fünfjährigen Evaluierung erfolgen. Die neue Richtlinie sieht unter anderem eine verpflichtende Online-Antragstellung vor, die das Verfahren effizienter und nutzerfreundlicher gestaltet.

Um die Umsetzung dieser neuen Förderrichtlinie sicherzustellen, beschloss der Kulturkonvent zusätzlich die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von bis zu 14.280 Euro für die Erweiterung der bestehenden Fördermittelverwaltungssoftware um ein Online-Antragsportal. Diese Maßnahme steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den neuen Förderregularien und ist notwendig, um die technische Plattform rechtzeitig vor der Antragsfrist am 31. August 2026 bereitzustellen. Die frühzeitige Beauftragung gewährleistet, dass Schulungen für Antragsteller im zweiten Quartal 2026 stattfinden können und die neuen Verfahren ab 2027 reibungslos starten.

Mit diesen Beschlüssen schafft der Kulturkonvent nicht nur Planungssicherheit für das kommende Jahr, sondern setzt auch entscheidende Impulse für die Weiterentwicklung der Förderstrukturen und die Stärkung der kulturellen Vielfalt im Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.