Grundlegende Informationen

Allgemeines

Der Zweckverband Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge wurde im Jahr 2008 durch das Sächsische Kulturraumgesetz gegründet. Er verbindet die Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und hat als Ziel die Erhaltung und Förderung der Kultur und des kulturellen Lebens in beiden Landkreisen.

Darstellung von Gremien und Abläufen - Link zum Bild als .png

Geleitet wird der Kulturraum vom Kulturkonvent, der neben den beiden Landräten aus vier Kreisräten und der Vorsitzenden des Kulturbeirats besteht. Unterstützt wird der Konvent in seiner Arbeit vom Kulturbeirat und den Facharbeitsgruppen des Kulturbeirates.

Das verbindende Glied zwischen Kulturkonvent, Kulturbeirat, Facharbeitsgruppen, Antragstellern, Interessierten und den Landesbehörden ist die Geschäftsstelle.

Darüber hinaus hat der Kulturraum das Glück Träger eines sinfonischen Orchesters, der Elbland Philharmonie Sachsens, zu sein.

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen die Arbeit der einzelnen Beteiligten gerne näher bringen:

Konvent

Sachverständige

Geschäftsstelle

Grundlagen

Satzung des Kulturraumes – Die Satzung wurde im Sächsischen Amtsblatt 9/2023, erschienen am 02.03.2023, veröffentlicht

Bekanntmachungssatzung v. 14.12.2022

Geschäftsordnung des Konventes v. 11.12.2024

Entschädigungssatzung v. 27.06.2023