[SMKT] Sachsens Kulturministerium bereitet die Novellierung des Sächsischen Kulturraumgesetzes vor

Bericht zum Kulturraumgesetz ist erster und wichtiger Schritt

Die Sächsische Staatsregierung hat den Auftrag, bis Ende des Jahres das Kulturraumgesetz zu evaluieren und dazu dem Sächsischen Landtag einen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht wurde heute (Dienstag, 2. Dezember 2025) dem Kabinett zur Kenntnis vorgelegt. In Vorbereitung des Berichts hatte die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch im Herbst 2024 eine Arbeitsgruppe Evaluation einberufen. Sie umfasste 20 Mitglieder von Verbänden, Kommunen, Landkreisen und Ministerien. Die Arbeitsgruppe hat die Sachgerechtigkeit der im Kulturraumgesetz geregelten Strukturen, der Verfahren und der Mittelverteilung geprüft und ausgewertet.

»Mit dem Bericht der AG Evaluation liegt uns ein wertvoller Beitrag für die Vorbereitung der Novellierung des Kulturraumgesetzes vor. Dass sich das Sächsische Kulturraumgesetz bewährt hat und in seiner grundlegenden Form erhalten werden soll, ist dafür eine wichtige Basis. Wir nehmen aber genauso die Bitte auf, die weitere Ausgestaltung und Finanzierbarkeit der gesamten Kulturlandschaft bei einer weiterführenden Diskussion in den Blick zu nehmen«, sagt Kulturministerin Barbara Klepsch.

Ein wichtiges Thema der AG Evaluation war die auskömmliche Finanzierung der Kulturräume und der von ihnen geförderten Einrichtungen und Vorhaben. In diesen Themenbereich gehören auch die kommunal getragenen Theater und Orchester, die kulturelle Bildung und geförderte Investitionen in den Kulturräumen. Einen Schwerpunkt bilden die besonderen Herausforderungen des ländlichen Raums Der Bericht stößt auch eine Diskussion zur Kulturförderung über das Kulturraumgesetz hinaus an. Dabei sind Themen wie Bürokratieabbau, Mobilität, Publikumsverhalten, Demografie und Digitalisierung in den Blick zu nehmen.

Der Bericht wird am 4. Dezember 2025 an den Sächsischen Landtag übermittelt. In den nächsten Monaten wird unter Federführung des Kulturministeriums ein Vorschlag für die Novellierung des Kulturraumgesetz erarbeitet. Darüber hinaus werden weitere Bausteine der sächsischen Kulturförderung betrachtet. Zur Gesamtbetrachtung der Kulturförderung im Freistaat Sachsen hat das Kulturministerium den Strategieprozess »Zukunft Kulturland Sachsen 2030« initiiert. Dabei wird das Ministerium von einem Beirat unter der Leitung von Felicitas Loewe, ehemalige Intendantin des tjg. theater junge generation, und Christian Schramm, Oberbürgermeister von Bautzen a. D., begleitet.

»Die Beiratsmitglieder zeigen mit ihren unterschiedlichen Perspektiven verschiedene Optionen auf. Diese beziehen wir ein und werden neben einem Novellierungsvorschlag für das Kulturraumgesetz im Prozess »Zukunft Kulturland Sachsen 2030‘« Handlungsmöglichkeiten und strategische Überlegungen über die künftige Ausrichtung der Kulturlandschaft und der Kulturförderung in Sachsen auf landes- und kommunalpolitischer Ebene diskutieren. Die weitere folgenden Schritte werden mit der kommunalen Ebene, dem Kultursenat und der Kulturlandschaft beraten, da deren Mitwirkung für das Gelingen des Prozesses unverzichtbar ist«, so die Ministerin abschließend.

Das Sächsische Kulturraumgesetz ist eine bundesweit einmalige Regelung. Es erklärt die Kulturpflege zur kommunalen Pflichtaufgabe und versetzt die kommunale Ebene (Kulturräume) durch Mittelzuweisungen in die Lage, regional bedeutsame kulturelle Vorhaben und Einrichtungen der Kultur in den Gemeinden und Landkreisen zu fördern.

Hier finden Sie die Erstveröffentlichung im Medienservice des Freistaates Sachsen.

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