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Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Auf dieser Seite finden Sie sowohl allgemeine als auch spartenspezifische Informationen rund um eine Beantragung einer Zuwendung im Bereich Orchester und Musik beim Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Förderkriterien, die ab dem Förderjahr 2027 gültig sind. Grundlage ist die Förderrichtlinie vom 09.12.2025.

Eine Antragstellung ist aktuell noch nicht möglich, da eine Onlineantragstellung eingeführt wird.

Informationen Projektförderung

Formulare Projektförderung

Kontakt

Informationen

In der Sparte „Orchester und Musik“ erfolgt keine institutionelle Förderung.

Projektförderung

  • Sächsisches Kulturraumgesetz
  • Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
  • Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
  • Anlagen zur Föderrichtlinie, insbesondere die Spartenspezifischen Förderschwerpunkte (Anlage 1 der FörderRL des Kulturraumes)

Gegenstand der Förderung

Bezuschussung der Ausgaben für eine bestimmte, zeitlich abgegrenzte Maßnahme zur Erfüllung eines sachbezogenen Zwecks

Projektschwerpunkte:

  • Aufführung historischer Werke und deren Rekomposition im Rahmen von Konzerten, Festivals und Musikfesten zur Vermittlung der Musiktradition im Kulturraum
  • Konzertreihen ab drei Konzerten im Bereich der Kirchenmusik inklusive kulturellen Höhenpunkten wie Oratorien, Kantatenaufführungen, Chor- und Orgelkonzerten unter ausgewogener Einbeziehung von Künstlern- und Künstlergruppen aus dem Kulturraum
  • Honorare und Aufwandsentschädigungen für Künstler von, über den Kulturraum hinaus bekannten, Musikfesten und Konzertreihen im Bereich der klassischen Musik
  • Konzertreihen und Festivals ab drei Konzerten auf dem Gebiet der Vokal- und Instrumentalmusik, auch im Bereich des laienmusikalischen Schaffens
  • musikalische Veranstaltungen mit einer besonderen künstlerisch-ästhetischen Innovationskraft zur Förderung der zeitgenössischen Musik
  • Projekte zur musikalischen Teilhabe durch inklusive, intergenerationale, digitale und/oder kulturell vielfältige Ansätze

Zuwendungsempfänger

juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben erfüllen, die nicht in erster Linie kommerziellen Zwecken dienen.

Als Zuwendungsempfänger sind ausgeschlossen:

  • Freistaat Sachsen bzw. Unternehmen, an denen der Freistaat beteiligt ist,
  • Agenturen sowie
  • Landesverbände.

Voraussetzungen

  • Projekte, die ihren Wirkungsbereich im Kulturraum haben
  • Sitzgemeindebeteiligung i. H. v. 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • beantragte Mindestsumme: 1.000,00 EUR Zuwendung
  • Projektleitung durch eine dem Projektinhalt entsprechende, fachliche qualifizierte Person mit einschlägigem Abschluss oder mind. fünf Jahren (Berufs-)Erfahrung
  • Angebote und Ergebnisse des Projektes sind öffentlich zugänglich zu machen
  • hohe inhaltliche und konzeptionelle Qualität (künstlerisches Niveau, inhaltliche Tiefe, Rahmen und Kontext)

Art, Umfang und Zuwendungshöhe

  • bedingt rückzahlbarer Zuschuss
  • subsidiär
  • Fördersatz max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Fehlbedarfsfinanzierung

Förderausschluss

Folgende Projektinhalte sind von einer Projektförderung ausgeschlossen, sofern sie den ausschließlichen Projektinhalt darstellen:

  1. die Produktion von Medienträgern, die für Werbezwecke und / oder vorwiegend für den Verkauf vorgesehen sind,
  2. die Erstellung und Publikation von Chroniken (z. B. für Orte, Vereine …) und die Erarbeitung von Manuskripten,
  3. Gutachten, Studien und Konzeptionen für die Betreibung oder den Um- / Ausbau von Einrichtungen
  4. Gewinnorientierte Veranstaltungen
  5. Benefizveranstaltungen
  6. Honorare sowie Fahrten regionaler Einzelkünstler und Gruppen (Chöre, Ensembles usw.)
  7. Stipendien jeglicher Art

Folgende Projektinhalte sind grundsätzlich von einer Projektförderung ausgeschlossen:

  1. Projekte mit lediglich örtlicher Bedeutung,
  2. Ganztagsangebote von bzw. in Bildungseinrichtungen
  3. Festumzüge, Burgen- und Schlossfeste sowie Park-, Volks-, Heimat-, Schützen , Schul-, Stadt-, Straßen- und Gewerbefeste, Veranstaltungen mit Marktcharakter (Messe) sowie Märkte wie z. B. Weihnachts- oder Ostermärkte, historische Märkte, Walpurgisveranstaltungen, Kinderfeste, gesellige Tanz- und Musikveranstaltungen einschließlich Karneval u. ä.
  4. Belange der Denkmalpflege und allgemeine Wohlfahrtpflege
  5. Orgelvespern, Gottesdienste und Krippenspiele
  6. Projekte, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt werden

Verfahren

Die Antragstellung auf Förderung ist über das Fördermittelportal des Kulturraumes vorzunehmen. Die elektronische Übermittlung des Antrages erfolgt automatisch an den Kulturraum. Die Antragstellung inklusive Übermittlung muss spätestens bis zum 31. August eines Jahres für das Folgejahr, 23:59 Uhr abgeschlossen sein. Entscheidend für die Fristwahrung ist die Übermittlung über das Fördermittelportal.

Der Antrag ist in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift innerhalb einer Woche nach Antragstellung einzureichen.

Formelle Prüfung durch die Geschäftsstelle des Kulturraumes sowie anschließend inhaltliche / fachliche Prüfung durch die zuständige Facharbeitsgruppe und den Kulturbeirat (in der Regel September bis November des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)

Beschluss durch den Kulturkonvent (in der Regel Dezember des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)

Bescheiderstellung im Februar / März des Förderjahres (kann jedoch abweichen)

Adressat

Onlineportal

und

Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Elbstraße 32
01662 Meißen

Auszahlungsverfahren

Die Auszahlung wird i. d. R. in zwei Raten ausgezahlt.

Die erste Rate i. H. v. 40 Prozent der Zuwendung wird nach Bestandskraft des Bescheides und Mitteilung des Vorhabensbeginns ausgezahlt.

Die zweite Rate i. H. v. 60 Prozent wird zum 20.11. im laufenden Jahr ausgezahlt.

Verwendungsnachweis

Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraumende.

Formulare

Projektförderung

Antragsverfahren

Antragsformular wird im Onlineportal erstellt

Stellungnahme der Sitzgemeinde

Anlage „VA-Plan Musik“

Mitteilungspflichten im laufenden Verfahren

Über folgende wesentliche Änderungen ist der Kulturraum zu informieren:

  • Kosten- und Finanzierungsplan: erhebliche Änderungen in der Ausgaben- und/oder Finanzierungsstruktur
  • Zeitplan: Verschiebungen zentraler Termine oder Laufzeitveränderungen.
  • Inhalt: Anpassungen des Programms oder der Projektleitung
  • Personal: Änderungen bei geförderten Stellen oder Honoraren.
  • Organisation: Wechsel der Vertretungsberechtigten oder der Rechtsform, Insolvenz / Zahlungsengpässe

Den Mitteilungspflichten ist im Bewilligungszeitraum nachzukommen.

Verwendungsnachweis für die Förderjahre 2025 & 2026

Kontakt

Antragsteller mit Sitz im Landkreis Meißen

Antragsteller mit Sitz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge