Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Auf dieser Seite finden Sie sowohl allgemeine als auch spartenspezifische Informationen rund um eine Beantragung einer Zuwendung im Bereich Orchester und Musik beim Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Aktuell erfolgt eine Überarbeitung der Förderrichtlinie inklusive der Spartenspezifischen Förderschwerpunkte. Die Beschlussfassung der neuen Fördergrundlagen erfolgt voraussichtlich am 09.12.2025 durch den Konvent des Kulturraumes. Die neuen Fördergrundlagen gelten für das Förderjahr 2027. Des Weiteren beabsichtigt der Kulturraum die Einführung eines Verfahrens zur Onlinebeantragung ab der Antragstellung für das Förderjahr 2027.
Aufgrund dessen sind aktuell keine Antragsformulare hinterlegt. Eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich.
Informationen
In der Sparte „Orchester und Musik“ erfolgt keine institutionelle Förderung.
Formulare
Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung bis zum 31.08. des Jahres an die Geschäftsstelle des Kulturraumes zu senden. Bitte beachten Sie, dass die Briefkastenkapazitäten nicht vollumfänglich ausreichen, wenn der Stichtag auf ein Wochenende fällt. Fristwahrend gilt auch die Übersendung des Antrages mit Unterschrift im pdf-Format per E-Mail.
Darüber hinaus sind Antrag und Anlagen elektronisch über info@kulturraum-erleben.de einzureichen. Für größere Datenmengen empfehlen wir den kostenlosen, ohne Anmeldung nutzbaren Datentransferanbieter HiDrive Share (https://www.strato.de/cloud-speicher/hidrive-share/).
Mit dem Verwendungsnachweis kann ähnlich verfahren werden.