Orchester und Musik
Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Auf dieser Seite finden Sie sowohl allgemeine als auch spartenspezifische Informationen rund um eine Beantragung einer Zuwendung im Bereich Orchester und Musik beim Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge.
Informationen
In der Sparte "Orchester und Musik" erfolgt keine institutionelle Förderung.
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Projektförderung |
Grundlagen |
- Sächsisches Kulturraumgesetz
- Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
- Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
- Anlagen zur Föderrichtlinie, insbesondere die Spartenspezifischen Förderschwerpunkte (Anlage 1 der FörderRL des Kulturraumes)
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Gegenstand der Förderung |
Bezuschussung der Ausgaben für eine bestimmte, zeitlich abgegrenzte Maßnahme zur Erfüllung eines sachbezogenen Zwecks
Projektschwerpunkte:
- Aufführung historischer Werke und deren Rekomposition im Rahmen von Konzerten, Festivals und Musikfesten im Kulturraum zur Vermittlung der Musiktradition im Kulturraum
- kulturelle Höhepunkte wie Oratorien und Kantatenaufführungen, Chor- und Orgelkonzerte sowie Konzertreihen unter professioneller Leitung im Bereich Kirchenmusik sowie überwiegender Einbeziehung von Musikern und Chören aus dem Kulturraum
- Honorare und Aufwandsentschädigungen für Künstler von überregional bedeutsamen Musikfesten und Konzertreihen mit einer hohen künstlerischen Qualität
- regelmäßig, mit hoher Qualität durchgeführte Konzertreihen (ab 3 Konzerten) auf dem Gebiet der Vokal- und Instrumentalmusik, auch im Bereich des laienmusikalischen Schaffens
- musikalische Veranstaltungen mit einer besonderen künstlerisch-ästhetischen Innovationskraft zur Förderung der zeitgenössischen Musik
- Ankauf von Instrumenten für Einrichtungen / Träger der Amateurbläsermusik (Spielmannszüge, Fanfarenzüge, Schalmeienkapellen, Blasmusikkapellen und Blasorchester) im Gebiet des Kulturraumes, welche nicht an eine Musikschule oder einen konfessionellen Bereich angegliedert sind
Für die Anschaffung von Instrumenten verweist der Kulturraum zusätzlich auf die Förderung durch den Sächsischen Musikrat e. V.: Der Instrumentenfonds
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Zuwendungsempfänger |
juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben von regionaler Bedeutung erfüllen, die nicht in erster Linie kommerziellen Zwecken dienen; mit Sitz (Träger) oder Wirkungsbereich im Kulturraum (Einrichtung)
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Voraussetzungen |
- Sitz im Kulturraum oder Einrichtung mit Wirkungsbereich im Gebiet eines Mitgliedes des Kulturraumes oder wenn die Einrichtung dazu beiträgt, die Kulturlandschaft auch außerhalb des Gebietes des Kulturraumes in angemessener Form zu vertreten
- Sitzgemeindebeteiligung i. H. v. 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- beantragte Mindestsumme: 1.000,00 EUR Zuwendung
- hohe Qualität der Veranstaltungen
- Qualifikation des künstlerischen Leiters
- primär kulturell-künstlerisch orientiert
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Art, Umfang und Zuwendungshöhe |
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
- subsidiär
- Anteilsfinanzierung / Fehlbedarfsfinanzierung / Festbetragsfinanzierung (Entscheidung trifft der Kulturraum)
- Fördersatz max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausnahmen auf Antrag möglich)
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Förderausschluss |
- Maßnahmen in staatlicher Trägerschaft
- Maßnahmen mit lediglich örtlicher Bedeutung
- Investitionen in Einrichtungen, die nicht dem Antragsteller gehören
- Ganztagsangebote von bzw. in Bildungseinrichtungen
- Ausstellungen mit ausschließlich lokalem Bezug
- kommerziell ausgerichtete bzw. gewinnorientierte Veranstaltungen
- Festumzüge, Burgen- und Schlossfeste sowie Park-, Volks-, Heimat-, Schützen-, Schul-, Stadt-, Straßen- und Gewerbefeste, Veranstaltungen mit Marktcharakter sowie Märkte wie z. B. Weihnachts- oder Ostermärkte, historische Märkte, Walpurgisveranstaltungen, Kinderfeste, gesellige Tanz- und Musikveranstaltungen einschließlich Karneval u. ä.
- die Produktion von Medienträgern, die für Werbezwecke und / oder vorwiegend für den Verkauf vorgesehen sind
- Erstellung und Publikation von Chroniken (z. B. für Orte, Vereine …) und die Erarbeitung von Manuskripten
- Gutachten, Studien und Konzeptionen für die Betreibung oder den Um- / Ausbau von Einrichtungen als Einzelprojekte
- Benefizveranstaltungen
- Orgelvespern und Gottesdienste, Krippenspiele
- Honorare sowie Fahrten regionaler Einzelkünstler und Gruppen (Chöre, Ensembles usw.)
- Stipendien jeglicher Art
- Agenturen als Antragsteller
- Projekte, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt wird sowie Projekte, deren inhaltliche Ausrichtung durch Kinder- und Jugendarbeit und Sozialarbeit dominiert wird oder aus den Bereichen Sport und Tourismus
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besonderer Förderausschluss |
- Veranstaltungen mit überwiegend kommerziellen Charakter
- Überwiegende Orientierung durch Sportangebote, Bildungsangebote, Kinder- und Jugendarbeit und Sozialarbeit
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Verfahren |
Einreichung eines Antrages in einfacher Ausfertigung zum 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr. Es gilt der Posteingangsstempel des Kulturraumes zur Fristwahrung. Antrag und Anlagen sind darüber hinaus elektronisch einzureichen (siehe unten).
Formelle Prüfung durch die Geschäftsstelle des Kulturraumes sowie anschließend inhaltliche / fachliche Prüfung durch die zuständige Facharbeitsgruppe und den Kulturbeirat (in der Regel September bis November des laufenden Jahres - kann jedoch abweichen)
Beschluss durch den Kulturkonvent (in der Regel Dezember des laufenden Jahres - kann jedoch abweichen)
Bescheiderstellung (Februar / März des Folge- / Antragsjahres - kann jedoch abweichen)
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Adressat |
Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge Elbstraße 32 01662 Meißen
und
info@kulturraum-erleben.de |
Auszahlungsverfahren |
Die Auszahlung wird i. d. R. in zwei Raten ausgezahlt.
Die erste Rate i. H. v. 40 Prozent der Zuwendung wird nach Bestandskraft des Bescheides und Mitteilung des Vorhabensbeginns ausgezahlt
Die zweite Rate i. H. v. 60 Prozent wird auf Antrag im letzten Quartal des Jahres ausgezahlt.
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Verwendungsnachweis |
Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraumende |
Formulare
Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung bis zum 31.08. des Jahres an die Geschäftsstelle des Kulturraumes zu senden. Bitte beachten Sie, dass in 2024 der Stichtag auf einen Samstag fällt und die Briefkastenkapazitäten nicht vollumfänglich ausreichen. Fristwahrend gilt auch die Übersendung des Antrages mit Unterschrift im pdf-Format per E-mail.
Darüber hinaus sind Antrag und Anlagen elektronisch über info@kulturraum-erleben.de einzureichen. Für größere Datenmengen empfehlen wir den kostenlosen, ohne Anmeldung nutzbaren Datentransferanbieter HiDrive Share (https://www.strato.de/cloud-speicher/hidrive-share/).
Mit dem Verwendungsnachweis kann ähnlich verfahren werden.
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Projektförderung |
Antragsverfahren |
Antrag P-Förderung
Stellungnahme der Sitzgemeinde
Anlage "VA-Plan Musik"
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laufendes Verfahren |
Änderungsmitteilungen: Zukünftig entfällt die Änderungsmitteilung mittels Muster. Für die Anzeige einer Änderung des Kosten- und Finanzierungsplanes ist es ausreichend, wenn Sie die überarbeiteten Seiten aus dem bereits bei Ihnen vorhandenen Antragsformular für das entsprechende Förderjahr verwenden. Die Gründe für die Änderung sind weiterhin nachvollziehbar mitzuteilen. Eventuelle Zusammenhänge zwischen den Änderungen von Einnahmen und Ausgaben sind zu erläutern. Anträge auf Änderung des Zuwendungszweckes und / oder des Bewilligungszeitraumes können formlos, jedoch zwingend mit Begründung, gestellt werden.
Auszahlungsantrag P-Förderung
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Verwendungsnachweis |
Verwendungsnachweis P-Förderung
Belegliste
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