
Öffnungszeiten
Foto: 2020/Pixabay
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie, dass in den Räumlichkeiten des Landratsamtes Meißen die strikte Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt. Bei Zuwiderhandlung sind die Mitarbeiter des Landratsamtes Meißen, inklusive der Securtiy, berechtigt, Sie der Räumlichkeiten zu verweisen.
Ihr Team der Geschäftsstelle
Öffnungszeiten
Montag |
8:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag |
8:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch |
8:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag |
8:00 - 17:00 Uhr |
Freitag |
8:00 - 12:00 Uhr |