
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den Jahren 2022 und 2024 wurde die neue Auszeichnung „Ehrenamt in der Kultur“ vergeben, die auch weiterhin im zweijährigen Rhythmus verliehen werden soll. Damit besteht in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, ehren-amtlich Tätige im Bereich der Kultur im Freistaat Sachsen in den neun Kultursparten Museumswesen, Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft, Archäologische Denkmalpflege, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film und Soziokultur auszuzeichnen.
Insgesamt können circa 27 Auszeichnungen für verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit vergeben werden, wobei die sorbische Kultur bei der Auswahl der Auszuzeichnenden berücksichtigt werden soll.
Vorgeschlagen werden können Personen (Einzelpersonen), die freiwillig gemeinwohlorientierte Aufgaben zur Förderung der sächsischen Kulturlandschaft unbezahlt oder gegen geringe Aufwandsentschädigung ausüben. Personen mit einer regulären Bezahlung, z. B. Minijob, können nicht berücksichtigt werden. Vorschlagsberechtigt sind sächsische Kultureinrichtungen (z. B. Vereine und Freundeskreise) und sonstige Einrichtungen (z. B. Kommunen, Organisationen und Unternehmen).
Nicht vorschlagsberechtigt sind: natürliche Personen, die sächsischen Kulturräume, die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen und die im Verfahren beteiligten Kooperationspartner mit Ausnahme des Landesamtes für Archäologie. Unter dem Link: https://mitdenken.sachsen.de/1064632 sind die Einzelheiten des Verfahrens abgebildet.
Auch die Einreichung von Vorschlägen ist online im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter dem o. g. Link ab sofort bis zum 30.06.2026 möglich.




