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Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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Allgemeine Förderkriterien

spezifische Förderkriterien:
Strukturmaßnahme

spezifische Förderkriterien:
investive Maßnahme

Nach der Bewilligung

Unterlagen und Formulare

Auf einen Blick: Strukturmaßnahme

Förderart
Projektförderung
Fördergegenstand
Maßnahmen zur nachhaltige Veränderung von Aufgabenwahrnehmung, Organisations- oder Personalstruktur
Fördersatz

max. 50 Prozent durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

max. 5 Prozent durch den Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge

Eigenbeteiligung
mind. 10 Prozent
Sitzgemeindebeteiligung
mind. 5 Prozent – entfällt sofern Zuwendungsempfänger und Sitzgemeinde identisch sind
Mindestantragssumme
25.000,00 EUR bzw. mind. 50.000,00 EUR zuwendungsfähige Ausgaben
Antragsart
in Papierform; beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Frist
15.08., 23:59 Uhr

Auf einen Blick: investive Maßnahme

Förderart
Projektförderung
Fördergegenstand
Anschaffung von materiellen oder immateriellen Wirtschaftsgütern, Baumaßnahmen
Fördersatz
max. 55 Prozent
Eigenbeteiligung
mind. 10 Prozent
Sitzgemeindebeteiligung
mind. 5 Prozent – entfällt sofern Zuwendungsempfänger und Sitzgemeinde identisch sind
Mindestantragssumme
5.000,00 EUR bzw. mind. 10.000,00 EUR zuwendungsfähige Ausgaben
Antragsart
online; beim Kulturraum
Frist
31.08., 23:59 Uhr
Grüner Stempel mit der Aufschrift ‚Zur Onlineantragstellung‘ zur Weiterleitung auf die dazugehörige Webseite

Gemeinsame Informationen

Hier finden Sie alle allgemeinen Regelungen, die für beide Projektförderungen gelten. Spartenspezifische Kriterien und förderartspezifische Besonderheiten werden anschließend separat dargestellt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um verkürzte und punktuelle Hinweise handelt; die vollständigen und verbindlichen Formulierungen sind der jeweiligen Förderrichtlinien zu entnehmen.

Grundlagen und Voraussetzungen

Grundsätze und Rechtsgrundlagen

  • Förderung nach SächsKRG sowie weiterer spezifischer Richtlinien.
  • Entscheidung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
  • Kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Wirkungsbereich im Kulturraum und regionale Bedeutung.
  • Förderung ist subsidiär; Eigen- und Drittmittel sind vorrangig einzusetzen.
  • Komplementärfinanzierung mit Bundes- oder Landesmitteln ist zulässig.

Wer kann einen Antrag stellen?

Träger von Einrichtungen im Kulturraum oder der wirtschaftlich Verpflichtete (z.B. Eigentümer), sofern sich die beantragte Maßnahme unmittelbar zugunsten der Einrichtung auswirkt

Sitzgemeindebeteiligung

  • Grundsätzlich ist eine angemessene Beteiligung der Sitzgemeinde erforderlich.
  • Die Höhe der Sitzgemeindebeteiligung beträgt 5 Prozent, sofern Zuwendungsempfänger und Sitzgemeinde nicht identisch sind.
  • Vor der Antragstellung ist Einvernehmen mit der zuständigen Kommune herzustellen.

Förderlogik und Finanzierung

Förderarten/-formen

  • Gefördert werden können lediglich Projekte.

zuwendungsfähige Ausgaben

  • Zuwendungsfähig sind nur notwendige Ausgaben, die wirtschaftlich und sparsam sind.
  • Maximal können 55 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert werden.

Strukturmaßnahme

Rechtsgrundlagen

VwV Zuwendungen Struktumaßnahmen Sächsisches Kulturraumgesetz

Gegenstand der Förderung

  • Bezuschussung der Ausgaben für eine bestimmte, zeitlich abgegrenzte Maßnahme zur Erfüllung eines sachbezogenen Zwecks
  • Maßnahmen zur nachhaltige Veränderung von Aufgabenwahrnehmung, Organisations- oder Personalstruktur

Fördervoraussetzungen

  • Strukturkonzept: IST-Zustand, Änderungsbedarf, Umsetzungsmaßnahmen, angestrebter SOLL-Zustand, Ausgaben und Einnahmen)
  • Herstellung Einvernehmen mit dem Kulturraum

Finanzierungsart

  • Anteilsfinanzierung
  • Fehlbedarfsfinanzierung
  • Festbetragsfinanzierung

Die Festlegung der Finanzierungsart erfolgt im Rahmen der Bewilligung durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourimus.

zuwendungsfähige Ausgaben

  • Personalausgaben, die zur Durchführung notwendig sind
  • Rechtsberatung
  • sonstige Beratungsleistungen einschl. Gutachten
  • Sachausgaben

Förderausschluss

Wenn der Antragsteller für die Maßnahme Zuwendungen des Freisstaates Sachsen aus anderen Förderprogrammen erhält (Ausnahmen möglich)

Antragstellung und Frist

  • Antragstellung erfolgt postalisch beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.
  • Einreichungsfrist beim Kulturraum zur Herstellung des Einvernehmens: spätestens 15. August, 23:59 Uhr, für das Folgejahr.
  • Einreichungsfrist beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus: spätestens 31. Oktober, 23:59 Uhr, für das Folgejahr.

Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung

  • Der Kulturraum bewilligt die Kulturraumbeteiligung und führt die Auszahlung dieser durch.
  • Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus bewilligt die Zuwendung des Freistaates, führt die Auszahlung dieser und die gesamtheitliche Prüfung des Verwendungsnachweises durch.

investive Maßnahme

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie des Kulturraumes für investive Maßnahmen

Gegenstand der Förderung

  • Bezuschussung der Ausgaben für eine bestimmte, zeitlich abgegrenzte Maßnahme zur Erfüllung eines sachbezogenen Zwecks
  • Anschaffung von materiellen oder immateriellen Wirtschaftsgütern, Baumaßnahmen

Fördervoraussetzungen

  • Projektbegründung und Bedarfsdarstellung: Ausgangslage/Problemdarstellung, Zielsetzung und Nutzen, Dringlichkeit und Notwendigkeit, Bedeutung und Zukunftsfähigkeit, Darstellung eventueller alternativer Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, nachhaltige Sicherung
  • Absicherung der Folgekosten

Finanzierungsart

Fehlbedarfsfinanzierung

zuwendungsfähige Ausgaben

  • Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
  • Anschaffung Grundstücke und Gebäude einschl. Beschaffungsnebenkosten
  • Baumaßnahmen gem. DIN 276

Antragstellung und Frist

  • Antragstellung erfolgt über das Fördermittelportal.
  • Frist: spätestens 31. August, 23:59 Uhr, für das Folgejahr.
  • Die unterschriebene Papierfassung ist innerhalb einer Woche einzureichen.
  • Unvollständige oder verspätete Anträge können abgelehnt werden.
  • Ausnahmeanträge müssen begründet und zusammen mit dem Förderantrag eingereicht werden.

Prüfung und Entscheidung

  • Nach fristgerechtem Eingang erfolgt eine Eingangsmitteilung.
  • Die Geschäftsstelle prüft formal, danach folgen Facharbeitsgruppen und Kulturbeirat.
  • Über Art und Höhe der Bewilligung entscheidet der Kulturkonvent.

Verwendungsnachweis

  • Verwendungsnachweise sind fristgerecht mit den vorgesehenen Formblättern einzureichen.
  • Bei Fristversäumnis ist eine Rückforderung möglich.

Nach der Bewilligung

Mitteilungspflichten

Bitte beachten Sie, dass die Mitteilungspflichten gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus abweichen können.

Über folgende wesentliche Änderungen ist der Kulturraum zu informieren:

  • Kosten- und Finanzierungsplan: erhebliche Änderungen in der Ausgaben- und/oder Finanzierungsstruktur
  • Zeitplan: Verschiebungen zentraler Termine oder Laufzeitveränderungen.
  • Inhalt: Anpassungen des Programms oder der Projektleitung
  • Personal: Änderungen bei geförderten Stellen oder Honoraren.
  • Organisation: Wechsel der Vertretungsberechtigten oder der Rechtsform, Insolvenz / Zahlungsengpässe

Projektförderung

Den Mitteilungspflichten ist im Bewilligungszeitraum nachzukommen.

Auszahlungsverfahren

Bitte beachten Sie, dass die Mitteilungspflichten beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus anders sein können.

Projektförderung

  • Die Auszahlung wird i. d. R. in zwei Raten ausgezahlt.
  • Die erste Rate i. H. v. 40 Prozent der Zuwendung wird nach Bestandskraft des Bescheides und Mitteilung des Projektbeginns ausgezahlt
  • Die zweite Rate i. H. v. 60 Prozent wird zum 20.11. im laufenden Jahr ausgezahlt.

Unterlagen und Formulare

Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Dokumente und Vorlagen rund um die Antragstellung. Dazu gehören Musterformulare, Verwendungsnachweise sowie hilfreiche Handreichungen und Hinweise. Übersichten zeigen Ihnen zudem kompakt, welche Unterlagen einzureichen sind und was dabei zu beachten ist.

Auf einen Blick: Muster und Handreichungen

Strukturmaßnahme
Die entsprechenden Unterlagen sind beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus anzufordern. Auf Basis dieser Unterlagen wird das Einvernehmen des Kulturraums – einschließlich der Kulturraumbeteiligung – eingeholt und erteilt.

Antragsverfahren

Genereller Hinweis: 👉 Bitte bereiten Sie die Antragsunterlagen so auf, dass im Verwendungsnachweis die tatsächlichen Werte anstelle der geplanten Werte in die von Ihnen verwendeten Übersichten/Muster eingetragen werden können. Änderungen sind so leichter erkennbar und nachvollziehbarer.

investive Maßnahme

Unterlage Hinweise
zu jedem Förderantrag einzureichen – sofern Muster vorgegeben sind, sind diese zu verwenden:
  • Antragsformular
  • wird im Onlineportal („Abschlussbericht“) erstellt
  • ist innerhalb einer Woche nach Erstellung rechtsverbindlich unterschrieben an die Geschäftsstelle zu senden
  • Bestätigung der Sitzgemeindebeteiligung (Muster)
Kommunale Antragsteller benötigen keine Sitzgemeindebestätigung
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan
untersetzende Übersicht der Einzelansätze Personal- / Sachausgaben
  • Projektbeschreibung, inklusive folgender Anlagen
Bitte beachten: Hinweise zur Projektbeschreibung
    • Nachweis zum Eigentums-/Nutzungsverhältnis
    • Kostenvoranschläge/Angebote bzw. Kostenberechnungen (nachvollziehbar, positionsweise)
    • bei Baumaßnahmen ggf. Pläne, Fotos, Genehmigungen/Abstimmungen
Besondere Anlagen
  • Rechtsformnachweis
  • nur für Neuantragsteller oder bei Änderungen
  • Bitte beachten: Hinweise zum Rechtsformnachweis in den FAQ

Verwendungsnachweis für die Förderjahre 2025 und 2026

investive Maßnahme

Verwendungsnachweis P-Förderung (Muster)

Sachbericht

Belegliste (Muster)

gegebenenfalls Belege

Nachweis des Fördervermerkes