Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Beantragung von Investitionen und Strukturmaßnahmen, u.a. nach § 6 Absatz 2 Buchstabe b des Sächsischen Kulturraumgesetzes (SächsKRG) sowie investiven Verstärkungsmitteln.
Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) stellt für Investitionen und Strukturmaßnahmen in kulturellen Einrichtungen Mittel nach Maßgabe des jährlichen Staatshaushaltsplanes nach § 6 Abs. 2 Buchstabe B SächsKRG für die Kulturräume zur Verfügung.
Darüber hinaus werden im Rahmen eines Sonderprogramms und unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Landestages zum jeweiligen Doppelhaushalt Mittel als sog. investive Verstärkungsmittel zur Verfügung gestellt.
Zusammenfassend werden unterschieden:
- Zuwendungen für Strukturmaßnahmen, welche antragsbezogen durch das SMWK an den Kulturraum bewilligten werden,
- Zuwendungen für Investitionen, welche zur Eigenbewirtschaftung an den Kulturraum gezahlt werden und
- investive Verstärkungsmittel, die aller zwei Jahre novelliert werden und ebenfalls zur Eigenbewirtschaftung an den Kulturraum gezahlt werden.
Zum besseren Verständnis haben wir Ihnen die nachfolgende Übersicht erstellt:
Strukturmaßnahmen
Investitionen
investive Verstärkungsmittel
Formulare
Wir bitten dringend darum die Unterlagen ohne Heftung (inklusive Büroklammern), Klarsichtfolien, Schnellhefter und sonstiger Hefter einzureichen. Heftstreifen („Aktendulli“) sind erlaubt.
Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung bis zum 31.08. des Jahres an die Geschäftsstelle des Kulturraumes zu senden. Bitte beachten Sie, dass die Briefkastenkapazitäten nicht vollumfänglich ausreichen, wenn der Stichtag auf ein Wochenende fällt. Fristwahrend gilt auch die Übersendung des Antrages mit Unterschrift im pdf-Format per E-Mail.
Antrag Strukturmaßnahmen
Auszahlungsantrag Strukturmaßnahmen
Verwendungsnachweis Strukturmaßnahmen
Hinweis zum Antrag Investitionsmaßnahmen: Der Kulturraum wird nach Antragstellung und auf Grundlage der vorhandenen Budgets für Investionen nach § 6 Abs. 2 Buchstabe b SächsKRG und investive Verstärkungsmittel entscheiden aus welchem Budget die Maßnahme finanziert werden könnte.
Sitzgemeindebestätigung Investitionsmaßnahmen
Auszahlungsantrag Investitionsmaßnahmen
Beispiele
Über unsere Richtlinie können eine Vielzahl von zusätzlich-notwendige Investionen gefördert werden.
Seit 2018 hat der Kulturraum unter anderem folgende investive Projekte erfolgreich gefördert: