Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Jahresbeginn möchten wir Sie über die ersten, neuen Informationen für das Jahr 2024 informieren.
Folgende Themen werden aufgegriffen:
- Informationen über die vergangene Konventssitzung
- Anträge auf Erhöhung der Zuwendung für institutionell geförderte Einrichtungen im laufenden Haushaltsjahr 2024
- Bildung einer Arbeitsgruppe „Kulturelle Bildung“
- In eigener Sache: Personalveränderungen
1. Informationen über die vergangene Konventssitzung
Der Konvent des Kulturraumes tagte am 12.12.2023 im Landratsamt Pirna. Der Kulturkonvent trat vollständig zusammen und beschloss neben der 2. Ergänzung der Förderliste für 2023 und dem Haushalt des Kulturraumes für das Jahr 2024 auch die Förderliste für das Jahr 2024.
Insgesamt wurden 110 Anträge mit einem Gesamtzuwendungsvolumen in Höhe von 5.018.732,61 EUR für das Jahr 2024 gestellt: 93 Anträge auf eine Förderung in unseren acht Kunst- und Kultursparten; 12 investive Maßnahmen sowie fünf Anträge im Bereich Kulturelle Bildung. Die Anträge wurden von den Facharbeitsgruppen sowie dem Beirat fachlich bewertet und eine Empfehlung an den Kulturkonvent ausgesprochen. Es konnten nicht alle Anträge durch den Konvent bewilligt werden. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/konvent-des-kulturraumes#termine-konvent
2. Anträge auf Erhöhung der Zuwendung für institutionelle geförderte Einrichtungen
Bereits im Jahr 2023 konnte der Kulturraum aufgrund einer unvorhergesehenen Erhöhung der Landeszuweisung die Möglichkeit eröffnen, institutionell geförderten Einrichtungen im laufenden Haushaltsjahr zusätzliche Fördermittel für Mehrbedarfe bereitzustellen. Auch für dieses Jahr beabsichtigt der Kulturraum aus seiner Rücklage weitere Fördermittel in Höhe von circa 300.000 EUR für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen.
Die Beantragung einer Erhöhung der bewilligten Zuwendung wird dabei an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die zusätzlichen Fördermittel werden lediglich für den laufenden Betrieb institutionell geförderter Einrichtungen in Aussicht gestellt (Projektförderungen sind ausgenommen).
- Beantragt werden können: unvorhergesehene Mehrkosten sowie Kompensierung des Wegfalls von Deckungsmitteln (ausgeschlossen sind der Träger- und Sitzgemeindeanteil).
- Die Beantragung muss bis spätestens 31.08.2024 erfolgen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Zur Fristwahrung reicht die elektronische Einreichung eines unterschriebenen Antrages im pdf-Format. Nach dem 31.08.2024 eingegangene Anträge werden abgelehnt.
- Es gilt der Maximalfördersatz von 40 %, ebenso gelten unter Zugrundelegung der neuen zuwendungsfähigen Ausgaben die prozentualen Mindestbeteiligungen für die Sitzgemeinden entsprechend der Förderrichtlinie.
- Die zusätzlichen Fördermittel sind kein Ersatz für den im Zuwendungsbescheid festgelegten Träger- und Sitzgemeindeanteil. Diese sind weiterhin aufzubringen. Auch im Erstantrag beantragte, aber aus fachlichen Gründen abgelehnte Fördermittel können nicht im Rahmen dieser Fördermöglichkeit nochmals beantragt werden.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Änderungsantrag zzgl. geändertem Kosten- und Finanzierungsplan; dafür können die Seiten 2 und 3 des Antragsformulars genutzt werden
- aktualisierte Sitzgemeindebestätigung (sofern notwendig) und / oder Ausnahmeantrag entsprechend § 4 der Förderrichtlinie
- ausführliche Begründung zum Mehrbedarf
Die Entscheidung über die Erhöhung der Zuwendung erfolgt in Abstimmung mit den Facharbeitsgruppen und dem Beirat in der Sitzung des Kulturkonventes im Dezember 2024.
3. Bildung einer Arbeitsgruppe „Kulturelle Bildung“
Der Kulturraum unterstützt seit dem Jahr 2019 über die Förderrichtlinie „Kulturelle Bildung“ des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) die Kulturelle Bildung gesondert über die Netzwerkstelle Kulturelle Bildung. Im Rahmen dieser SMWK-Förderung wurde unter anderem das kulturraumeigene Projekt „KuBi_Mobil 2.0“ (https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/beschreibung-kubi-mobil) implementiert. Seit 2023 ist es der Netzwerkstelle unter Leitung der Geschäftsstelle auch verstärkt gelungen, Projekte Dritter über die Förderrichtlinie „Kulturelle Bildung“ zu unterstützen. Da die Thematik „Kulturelle Bildung“ ein eigenes, sehr umfangreiches Themengebiet ist, beabsichtigt der Kulturraum auch hier eine Arbeitsgruppe aufzubauen. Die Aufgabe der Arbeitsgruppe soll im ersten Schritt die Erarbeitung einer Förderrichtlinie „Kulturelle Bildung“ mit Unterstützung der Geschäftsstelle beinhalten. Im Weiteren jedoch die Prüfung eingehender Anträge und damit einhergehend die Ausarbeitung einer Empfehlung zur Förderung an den Kulturkonvent. Dieser ist im Kulturraum das beschließende Organ: https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/ueber-uns-allgemeines
Bei der Mitwirkung in der Arbeitsgruppe handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Die Entschädigung beträgt 40 EUR pro zweistündige Sitzung. Bei längeren Sitzungen werden 10 EUR pro Stunde entschädigt, wobei im Halbstundentakt (je angefangene halbe Stunde 5 EUR) abgerechnet wird. Eine gesonderte Entschädigung von Fahrtkosten etc. erfolgt nicht. Die Sitzungen finden mindestens einmal im Jahr, voraussichtlich im Oktober in den Räumen der Geschäftsstelle in Meißen statt. Die Anträge werden in der Regel elektronisch zur Verfügung gestellt.
Der Kulturraum ist bestrebt, die Arbeitsgruppe breitgefächert und spartenübergreifend aufzustellen. Daher bitten wir Sie um Ihre Mitwirkungen: Falls Sie Interesse an einer Teilnahme in der Arbeitsgruppe haben, senden Sie uns eine kurze Bewerbung mit Lebenslauf an info@kulturraum-erleben.de bis zum 15.02.2024. Falls Sie jemanden kennen, von dem Sie annehmen, dass er sich für die Arbeitsgruppe eignet, senden Sie ihm diese E-Mail bitte weiter. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen und bedanken uns im Voraus.
4. In eigener Sache: Personalveränderung
Zum 31.12.2023 schied Frau Matthes aus der Geschäftsstelle des Kulturraumes aus. Die Stellenausschreibung läuft noch bis zum 18.02.2024 – diese finden Sie bei Interesse hier: https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/stellenausschreibungen-um-kulturraum#sachbearbeiter-kulturfoerderung. Wir hoffen zeitnah eine Nachbesetzung vornehmen zu können. Bis dahin stehen wir Ihnen wie folgt als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:
Frau Fechner |
Sparten:
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Frau Wober |
Sparten:
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Geschäftsstelle
Hausanschrift: Elbstr. 32 | 01662 Meißen
Tel.: +49 3521 489 9710
info@kulturraum-erleben.de | www.kulturraum-erleben.de