Sehr geehrte Damen und Herren, 

aufgrund der Tagung des Konventes des Kulturraumes am 15.06.2022 (Protokoll der Sitzung und Beschlüsse finden Sie hier: https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/konvent-des-kulturraumes#termine-konvent) informieren wir Sie über die neusten Änderungen, welche vor allem die Antragstellung für das Jahr 2023 betreffen. 

Folgende Themen werden aufgegriffen: 

  1. Einstellung von Förderungen
  2. Neue Spartenspezifische Förderkritierien
  3. Fristgerechte Einreichung von Unterlagen

 

1. Einstellung von Förderungen 

Der Kulturkonvent hat die Einstellung der Kleinprojekteförderung Kulturelle Bildung sowie die Sonderförderung für Blasmusik und verwandte musikalische Bereiche beschlossen. Die Kleinprojekteförderung Kulturelle Bildung wurde leider aus diversen Gründen nicht im gewünschten Umfang angenommen, so dass sich der Kulturraum inklusive der, die Förderung leitenden Netzwerkstelle, für eine Einstellung der Förderung entschieden hat. Auch die Sonderförderung für Blasmusik und verwandte musikalische Bereiche hat einen Rückgang an Antragseingängen zu verzeichnen. Als Ersatz wurde in der Sparte „Orchester und Musik“ eine neues Förderkriterium geschaffen, mit welchem die Förderung von Instrumenten weiterhin unterstützt werden soll.

 

2. Neue Spartenspezifische Förderkriterien 

Im Rahmen einer Evaluierung und Qualifizierung der inhaltlichen Förderkriterien durch die Facharbeitsgruppen des Kulturraumes wurden vor allem in den Sparten „Theater und Darstellende Kunst“, „Bildende Kunst“, „Bibliotheken“ und „Soziokultur“ neue Projektschwerpunkte gesetzt. Mit der Überarbeitung hofft der Kulturraum, die kulturellen Bedürfnisse der Kulturschaffenden besser abzudecken, sodass damit auch für neue Projektideen entsprechende Möglichkeiten geschaffen wurden. 

Nachfolgend möchten wir Ihnen die wichtigsten Änderungen zusammengefasst vorstellen: 

Spartenbereich Literatur: 

Dieser wurde der Sparte Bibliotheken (neu: Bibliotheken und Literatur) angegliedert. Die inhaltlichen Förderschwerpunkte wurden beibehalten. Die Zuwendungsempfänger in diesem Bereich werden gebeten die prozentuelle Höhe der Sitzgemeindebeteiligung zu beachten. Diese beträgt nunmehr 10 % (vorher 5 %) der zuwendungsfähigen Ausgaben. 

Spartenbereich Blasmusik und verwandte musikalische Bereiche: 

Die Sonderförderung wird inklusive aller bisherigen Ausnahmen (erhöhte Sitzgemeindebeteiligung; Maximalfördersatz; Maximalfördersumme) eingestellt. Eine Förderung der Blasmusik und verwandter musikalischer Bereiche erfolgt im Rahmen der Sparte Orchester und Musik unter lit. f) für den Ankauf von Instrumenten. Dabei gelten nunmehr die regulären Fördervoraussetzungen. 

Sparte Theater und darstellende Kunst: 

Die bisherigen Förderkriterien für die Projektförderung wurden umfassend angepasst. Es wurden Mindestvoraussetzungen festgelegt. Die Projektschwerpunkte wurden in ihren Formulierungen angepasst, beinhalten jedoch weiterhin die bisherigen Projektinhalte. 

Sparte Orchester und Musik 

Die bisherigen Projektschwerpunkte wurden umfassend angepasst und neu formuliert. Besonders weist die Geschäftsstelle auf die Änderung für überregional bedeutsame Musikfeste und Konzertreihen (derzeit im Kulturraum: Kammermusikfestival & Festival Akademie Moritzburg sowie Sandstein und Musik inklusive der Internationalen Schostakowitschtage Gohrisch) hin: Bei diesen werden zukünftig nur die Honorarkosten sowie die Aufwandsentschädigungen für Künstler gefördert.

Des Weiteren wird nunmehr explizit die Möglichkeit gegeben, Projekte zur zeitgenössischen Kunst einzureichen. 

Sparte Musikschulen 

Die Förderkriterien wurden partiell angepasst bzw. ergänzt. Neu ist, dass die Verantwortung der Sitzgemeinden in den Fokus gerückt wird. Diese müssen nunmehr entweder Träger der Musikschule sein oder als Gewährträger wesentlicher Verantwortung beim Träger der Musikschule mitwirken.

Die angemessene Beteiligung durch Teilnehmergebühren an der Gesamtfinanzierung wurde von 35 % auf 25 % gesenkt.

Außerdem wurde das Kriterium über die Nutzung der Unterrichtsangebote durch Schüler außerhalb der Hauptkommune angepasst. Nunmehr muss der Träger nur darauf achten, dass die Schüler zum überwiegenden Teil aus dem Kulturraum stammen. 

Sparte Bildende Kunst 

Die Förderkriterien sowie -schwerpunkte in der Sparte wurden vollumfänglich überarbeitet. Für die institutionelle Förderung wurden Mindestvoraussetzungen geschaffen. Betreffende Antragsteller in diesem Bereich sind angehalten, diese zu prüfen und mit dem Antrag nachzuweisen.

Die Projektförderung wurde differenziert und enthält eine Vielzahl neuer Projektinhalte, welche ab 2023 grundsätzlich förderfähig werden. 

Sparte Bibliotheken und Literatur 

Die Förderkriterien sowie -schwerpunkte in der Sparte wurden vollumfänglich überarbeitet.

Die Antragsteller haben nunmehr die Möglichkeit diverse Projekte sowie die Beschaffung von Medien zu beantragen. Bitte beachten Sie die Fördervoraussetzungen. 

Sparte Soziokultur 

Die Förderkriterien sowie -schwerpunkte in der Sparte wurden vollumfänglich überarbeitet. Es wurden formelle und inhaltliche Fördervoraussetzungen zu Institutionellen Förderung geschaffen. Außerdem wurden Mindestvoraussetzungen für die Projektförderung festgelegt, um die Hürde für die Antragstellung zu senken.

Für Details bitten wir Sie, sich auf unserer Homepage in der Rubrik FÖRDERUNG (https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/foerderung) zu informieren.

Die Antragsformulare wurden entsprechend angepasst und sind zur Beantragung einer Zuwendung für das Förderjahr 2023 zu nutzen. Sie stehen ab sofort auf der Internetseite des Kulturraumes zur Verfügung.

 

3. Fristgerechte Einreichung von Unterlagen 

Wie bereits mehrmals hingewiesen, ist der Briefkasten des Kulturraumes nicht öffentlich zugänglich. Eine Einreichung außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht möglich. Aufgrund dessen wird die Geschäftsstelle am 30.06.2022 und 31.08.2022 abweichend von den generellen Öffnungszeiten bis 18 Uhr geöffnet sein, um eine fristwahrende Einreichung zu ermöglichen. Wir appellieren an die Antragsteller mit der Einreichung nicht bis zum 30.06.2022 (Verwendungsnachweis) bzw. 31.08.2022 (Antrag) zu warten, sondern eine frühere Übermittlung zu planen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Team der Geschäftsstelle
Hausanschrift: Elbstr. 32 | 01662 Meißen
Tel.: +49 3521 489 9710
info@kulturraum-erleben.de | www.kulturraum-erleben.de