Förderungen von Strukturmaßnahmen und Investitionen
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes sowie aus Mitteln des Kulturraumes Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Beantragung von Investitionen und Strukturmaßnahmen, u.a. nach § 6 Absatz 2 Buchstabe b des Sächsischen Kulturraumgesetzes (SächsKRG) sowie investiven Verstärkungsmitteln.
Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) stellt für Investitionen und Strukturmaßnahmen in kulturellen Einrichtungen Mittel nach Maßgabe des jährlichen Staatshaushaltsplanes nach § 6 Abs. 2 Buchstabe B SächsKRG für die Kulturräume zur Verfügung.
Darüber hinaus werden im Rahmen eines Sonderprogramms und unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Landestages zum jeweiligen Doppelhaushalt Mittel als sog. investive Verstärkungsmittel zur Verfügung gestellt.
Zusammenfassend werden unterschieden:
- Zuwendungen für Strukturmaßnahmen, welche antragsbezogen durch das SMWK an den Kulturraum bewilligten werden,
- Zuwendungen für Investitionen, welche zur Eigenbewirtschaftung an den Kulturraum gezahlt werden und
- investive Verstärkungsmittel, die aller zwei Jahre novelliert werden und ebenfalls zur Eigenbewirtschaftung an den Kulturraum gezahlt werden.
Zum besseren Verständnis haben wir Ihnen die nachfolgende Übersicht erstellt:
Kondition | Strukturmaßnahmen | Investitionen | investive Verstärkungsmittel |
Grundlagen | § 6 Abs. 2 Buchstabe B SächsKRG |
Festlegung des Sächsischen Landtages (Sonderförderprogramm) | |
VwV Zuwendungen Struktumaßnahmen Sächsisches Kulturraumgesetz | Förderrichtlinie für investive Maßnahmen |
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Gegenstand der Förderung | Maßnahmen zur nachhaltige Veränderung von Aufgabenwahrnehmung, Organisations- oder Personalstruktur | Anschaffung von materiellen oder immateriellen Wirtschaftsgütern, Baumaßnahmen |
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Zuwendungs- empfänger |
Träger von Einrichtungen im Kulturraum oder der wirtschaftlich Verpflichtete (z.B. Eigentümer), sofern sich die beantragte Maßnahme unmittelbar zugunsten der Einrichtung auswirkt | ||
Zuwendungsvoraus-setzungen |
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Strukturkonzept (IST-Zustand, Änderungsbedarf, Umsetzungsmaßnahmen + angestrebter SOLL-Zustand, Ausgaben und Einnahmen) | Beachtung Vergabevorschrift, Begründung Notwendigkeit, Ausgaben und Einnahmen | ||
Herstellung Einvernehmen mit dem Kulturraum | entfällt | ||
mind. 50.000,00 EUR zuwendungsfähige Ausgaben oder mind. 25.000,00 EUR Zuwendung | mind. 10.000,00 EUR zuwendungsfähige Ausgaben oder mind. 5.000,00 EUR Zuwendung | ||
Art und Umfang, Zuwendungshöhe |
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zuwendungs- fähige Ausgaben |
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Förderausschluss | Wenn der Antragsteller für die Maßnahme Zuwendungen des Freisstaates Sachsen aus anderen Förderprogrammen erhält (Ausnahmen möglich) | ||
Verfahren |
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Adressat: | Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, Abteilung Kunst, Postfach 10 09 20 | Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge, Elbstraße 32, 01162 Meißen |
Formulare
Wir bitten dringend darum die Unterlagen ohne Heftung (inklusive Büroklammern), Klarsichtfolien, Schnellhefter und sonstiger Hefter einzureichen. Heftstreifen ("Aktendulli") sind erlaubt.
Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung bis zum 31.08. des Jahres an die Geschäftsstelle des Kulturraumes zu senden. Bitte beachten Sie, dass in 2024 der Stichtag auf einen Samstag fällt und die Briefkastenkapazitäten nicht vollumfänglich ausreichen. Fristwahrend gilt auch die Übersendung des Antrages mit Unterschrift im pdf-Format per E-Mail.
Antrag Strukturmaßnahmen
Auszahlungsantrag Strukturmaßnahmen
Verwendungsnachweis Strukturmaßnahmen
Hinweis zum Antrag Investitionsmaßnahmen: Der Kulturraum wird nach Antragstellung und auf Grundlage der vorhandenen Budgets für Investionen nach § 6 Abs. 2 Buchstabe b SächsKRG und investive Verstärkungsmittel entscheiden aus welchem Budget die Maßnahme finanziert werden könnte.
Sitzgemeindebestätigung Investitionsmaßnahmen
Auszahlungsantrag Investitionsmaßnahmen
Verwendungsnachweis Investitionsmaßnahmen
Beispiele
Über unsere Richtlinie können eine Vielzahl von zusätzlich-notwendige Investionen gefördert werden.
Seit 2018 hat der Kulturraum unter anderem folgende investive Projekte erfolgreich gefördert:
- Ausstattung und Beschallung im Zentralgasthof Weinböhla
- Erneuerung der Tonanlage im Saal der Börse Coswig
- Anschaffung von Audioguides für Kinder im "Deutschen Uhrenmuseum Glashütte - Nicolas G. Hayek"
- teilweise Sanierung des Flachdaches und der Fassade der Neustadthalle in Sachsen
- Ersatz und Neuanschaffung von Stühlen für die Stadthalle "stern" in Riesa
- Neuanschaffung von Ausstellungsvitrinen im Stadtmuseum Riesa
- Verwaltungssoft- und Hardware für Musikschulen
- Erneuerung der Beleuchtung im Rittersaal sowie Erneuerung Brandmeldeanlage von Schloss Batzdorf
- Ausbau der Grafikwerkstatt im Käthe Kollwitz Haus Moritzburg
- Restaurierung des Konzertflügels von Eugen d'Albert (Villa Teresa Coswig)
- Sanierung von Wasserleitungen der Naturbühne Maxen
- Sanierung des Daches des Max Jacob Theaters
- Neugestaltung der Dauerausstellungen im Museum Karrasburg Coswig und des Dommuseums Meißen
Kontakt
Frau Fechnner
03521 489 9710
diana.fechner@kulturraum-erleben.de