Logo Sachsen

Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Inhaltsnavigation:

Förderkriterien

Nach der Bewilligung

Unterlagen und Formulare

Auf einen Blick

Förderart
Projektförderung
Fördergegenstand
Ausgaben für eine bestimmte, zeitlich abgegrenzte Maßnahme zur Erfüllung eines sachbezogenen Zwecks im Bereich der Kulturellen Bildung
Fördersatz
max. 75 Prozent
Fördermittelgeber
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus über den Kulturraum
Mindestantragssumme
2.500,00 EUR
Antragsart
online
Frist
31.08., 23:59 Uhr

Sie haben noch Fragen?

Grüner Stempel mit der Aufschrift ‚Zur Onlineantragstellung‘

Grundlagen und Voraussetzungen

Grundsätze und Rechtsgrundlagen

  • Förderung nach SächsKRG, SäHO, VwV-SäHO, Richtlinie des SMWKT zur Förderung der Kulturellen Bildung im Freistaat Sachsen (FRL Kulturelle Bildung) sowie der Verfahrensrichtlnie des Kulturraumes von regional bedeutsamen Projekte Dritter im Bereich der Kulturellen Bildung gemäß der FRL Kulturelle Bildung (VfRL KR KuBi).
  • Entscheidung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
  • Kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Gegenstand der Förderung

  • Gefördert werden Projekte der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung von regionaler Bedeutung für den Kulturraum.
  • Projekte von regionaler Bedeutung zeichnen sich dadurch aus, dass es sich um Kooperationsprojekte zwischen mindestens zwei Partnern handelt. Diese können Kultureinrichtungen, Kulturschaffende, Sozial- oder Bildungseinrichtungen sein.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen.
  • Voraussetzung ist eine kulturelle Aufgabe im Kulturraum, nicht primär kommerziell sowie Gemeinnützigkeit.

Förderausschluss

  1. Grundsätzlich ist die Förderung eines Projektes auf ein Jahr beschränkt. Es können maximal zwei Folgeförderanträge gestellt werden, sofern das Projekt weiterentwickelt wird.
  1. Die Förderung darf andere bestehende Förderungen nicht ersetzen.
  1. Der Aufbau von Verwaltungsstrukturen ist nicht förderfähig.

Voraussetzungen

  1. Gefördert werden können Projekte, die im Kulturraum stattfinden.
  1. Der Antragsteller muss seinen Sitz im Kulturraum haben.
  1. Das Projekt richtet sich überwiegend an Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
  1. Die thematisch, zeitlich und finanziell abgegrenzten Projekte müssen zusätzlich Vorhaben des Antragstellers darstellen, die sich von seinem sonstigen Angebotsprogramm abgrenzen lassen.
  1. Das Projekt soll eine aktive Teilhabe der Teilnehmer ermöglichen und motivieren, sich über kreative Prozesse Wissen und neue Perspektiven zu erschließen. Eine Kombination mit einem Anteil rezeptiver Teilhabe (Betrachten und Erleben) ist möglich.Wichtig ist, dass die Zielgruppe aktiv als kreativ Handelnde und Schaffende im Mittelpunkt stehen.

    Berücksichtigt werden Konzepte aller kulturellen Sparten sowie spartenübergreifende, interdisziplinäre und themenorientierte Projekte.

    Diese können ein- oder mehrtägig als Workshop, Projektwoche oder intensives Ferienangebot oder über einen begrenzten Zeitraum regelmäßig, jedoch auf das Kalenderjahr bezogen, stattfinden.

  1. Der Antragsteller muss bei der personellen Besetzung des Projektes sicherstellen, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Vorhandensein einer dem Projekt entsprechenden fachlichen Qualifikation; nachweisbar durch Abschlüsse und/oder berufliche Biographie sowie
    • Vorliegen eines aktuellen, erweiterten Führungszeugnisses für alle mit den Teilnehmern agierenden Personen.
  1. Die Gesamtausgaben betragen mindestens 2.500,00 EUR.

Förderlogik und Finanzierung

Förderarten/-formen

  • Gefördert werden können Projekte.

Finanzierungsart

  • Anteilsfinanzierung
  • Fehlbedarfsfinanzierung
  • Festbetragsfinanzierung

Die Festlegung der Finanzierungsart erfolgt im Rahmen der Bewilligung durch den Kulturraum.

Antragstellung und Verfahren

Antragstellung und Frist

  • Antragstellung erfolgt über das Fördermittelportal.
  • Frist: spätestens 31. August, 23:59 Uhr, für das Folgejahr.
  • Die unterschriebene Papierfassung ist innerhalb einer Woche einzureichen.
  • Unvollständige oder verspätete Anträge können abgelehnt werden.
  • Ausnahmeanträge müssen begründet und zusammen mit dem Förderantrag eingereicht werden.

Prüfung und Entscheidung

  • Nach fristgerechtem Eingang erfolgt eine Eingangsmitteilung.
  • Die Geschäftsstelle prüft formal, danach folgen Facharbeitsgruppen und Kulturbeirat.
  • Über Art und Höhe der Bewilligung entscheidet der Kulturkonvent.

Verwendungsnachweis

  • Verwendungsnachweise sind fristgerecht mit den vorgesehenen Formblättern einzureichen.
  • Bei Fristversäumnis ist eine Rückforderung möglich.

Nach der Bewilligung

Mitteilungspflichten

Über folgende wesentliche Änderungen ist der Kulturraum zu informieren:

  • Kosten- und Finanzierungsplan: erhebliche Änderungen in der Ausgaben- und/oder Finanzierungsstruktur
  • Zeitplan: Verschiebungen zentraler Termine oder Laufzeitveränderungen.
  • Inhalt: Anpassungen des Programms oder der Projektleitung
  • Personal: Änderungen bei geförderten Stellen oder Honoraren.
  • Organisation: Wechsel der Vertretungsberechtigten oder der Rechtsform, Insolvenz / Zahlungsengpässe

Projektförderung

Den Mitteilungspflichten ist im Bewilligungszeitraum nachzukommen.

Auszahlungsverfahren

Projektförderung

  • Die Auszahlung wird i. d. R. in zwei Raten ausgezahlt.
  • Die erste Rate i. H. v. 40 Prozent der Zuwendung wird nach Bestandskraft des Bescheides und Mitteilung des Projektbeginns ausgezahlt
  • Die zweite Rate i. H. v. 60 Prozent wird zum 20.11. im laufenden Jahr ausgezahlt.

Unterlagen und Formulare

Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Dokumente und Vorlagen rund um die Antragstellung. Dazu gehören Musterformulare, Verwendungsnachweise sowie hilfreiche Handreichungen und Hinweise. Übersichten zeigen Ihnen zudem kompakt, welche Unterlagen einzureichen sind und was dabei zu beachten ist.

Antragsverfahren

Genereller Hinweis: 👉 Bitte bereiten Sie die Antragsunterlagen so auf, dass im Verwendungsnachweis die tatsächlichen Werte anstelle der geplanten Werte in die von Ihnen verwendeten Übersichten/Muster eingetragen werden können. Änderungen sind so leichter erkennbar und nachvollziehbarer.

Projektförderung

Unterlage Hinweise
zu jedem Förderantrag einzureichen – sofern Muster vorgegeben sind, sind diese zu verwenden:
  • Antragsformular
  • wird im Onlineportal („Abschlussbericht“) erstellt
  • ist innerhalb einer Woche nach Erstellung rechtsverbindlich unterschrieben an die Geschäftsstelle zu senden
  • Projektbeschreibung, inklusive folgender Anlagen
Bitte beachten: Hinweise zur Projektbeschreibung
    • geschwärztes Abschlusszeugnis (erkennbar: Name der Person, Abschlussart, Abschlussdatum) und/oder entsprechend aussagekräftige Vita der Projektleitung
Bitte beachten: Hinweise zum Datenschutz in den FAQ
    • Dokumentation der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis (Muster)
muss lediglich vorgehalten werden; Einreichung auf Nachfrage
    • Veranstaltungsplan mit Namen der Veranstaltung, Datum (eventuell Zeitraum), Durchführungsort, Mitwirkende (Künstler/-innen, Kulturschaffende etc.)
    • Übersicht über Honorare/Aufwandsentschädigung je Mitwirkende
  • Mindestangaben: Funktion; Art der Vergütung; Leitungsumfang (Anzahl Stunden / Tage / Einsätze); Vergütungssatz (€/h oder €/Tag); Gesamtbetrag je Person
  • Bei der Festlegung von Honoraren und Aufwandsentschädigungen empfehlen wir eine faire und angemessene Vergütung. Zur Orientierung kann die Honorarmatrix Sachsen herangezogen werden.
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan (untersetzende Übersicht der Einzelansätze Personal- / Sachausgaben)
Besondere Anlagen
  • Rechtsformnachweis
  • nur für Neuantragsteller oder bei Änderungen
  • Bitte beachten: Hinweise zum Rechtsformnachweis in den FAQ

Verwendungsnachweis für die Förderjahre 2025 und 2026

Projektförderung

Verwendungsnachweis P-Förderung (Muster)

Sachbericht

Belegliste (Muster)

gegebenenfalls Belege

Nachweis des Fördervermerkes