
Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Inhaltsnavigation:
Grundlagen und Voraussetzungen
Förderlogik und Finanzierung
Antragstellung und Verfahren
Nach der Bewilligung
Mitteilungspflichten
Über folgende wesentliche Änderungen ist der Kulturraum zu informieren:
- Kosten- und Finanzierungsplan: erhebliche Änderungen in der Ausgaben- und/oder Finanzierungsstruktur
- Zeitplan: Verschiebungen zentraler Termine oder Laufzeitveränderungen.
- Inhalt: Anpassungen des Programms oder der Projektleitung
- Personal: Änderungen bei geförderten Stellen oder Honoraren.
- Organisation: Wechsel der Vertretungsberechtigten oder der Rechtsform, Insolvenz / Zahlungsengpässe
Auszahlungsverfahren
Unterlagen und Formulare
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Dokumente und Vorlagen rund um die Antragstellung. Dazu gehören Musterformulare, Verwendungsnachweise sowie hilfreiche Handreichungen und Hinweise. Übersichten zeigen Ihnen zudem kompakt, welche Unterlagen einzureichen sind und was dabei zu beachten ist.
Antragsverfahren
Genereller Hinweis: 👉 Bitte bereiten Sie die Antragsunterlagen so auf, dass im Verwendungsnachweis die tatsächlichen Werte anstelle der geplanten Werte in die von Ihnen verwendeten Übersichten/Muster eingetragen werden können. Änderungen sind so leichter erkennbar und nachvollziehbarer.

