
Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Auf dieser Seite finden Sie sowohl allgemeine als auch spartenspezifische Informationen rund um eine Beantragung einer Zuwendung im Bereich Kultur- und Kommunikationszentren beim Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Förderkriterien, die ab dem Förderjahr 2027 gültig sind. Grundlage ist die Förderrichtlinie vom 09.12.2025.
Eine Antragstellung ist aktuell noch nicht möglich, da eine Onlineantragstellung eingeführt wird.
Informationen
In der Sparte „Kultur- und Kommunikationszentren“ erfolgt keine Projektförderung.
Institutionelle Förderung
- Sächsisches Kulturraumgesetz
- Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
- Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
- Anlagen zur Föderrichtlinie, insbesondere die Spartenspezifischen Förderschwerpunkte (Anlage 1 der FörderRL des Kulturraumes)
Gegenstand der Förderung
laufende Betriebsausgaben im Förderjahr
Zuwendungsempfänger
juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben erfüllen, die nicht in erster Linie kommerziellen Zwecken dienen.
Als Zuwendungsempfänger sind ausgeschlossen:
- Freistaat Sachsen bzw. Unternehmen, an denen der Freistaat beteiligt ist,
- Agenturen sowie
- Landesverbände.
Voraussetzungen
Bitte beachten Sie die ausführlichen Kriterien in der Anlage 1 zur Förderrichtlinie.
- Einrichtungen, die ihren Wirkungsbereich im Kulturraum haben
- Sitzgemeindebeteiligung i. H. v. 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- beantragte Mindestsumme: 1.000,00 EUR Zuwendung
Des Weiteren:
- Versammlungsstätte i. S. d. Versammlungsstättenverordnung
- Vermittlung regionaler kultureller Vielfalt und sozialer, künstlerischer und allgemeinbildender Kompetenz
- Infrastruktur zur Durchführung der kulturellen Aktivitäten für Klein-, Mittel- und Großveranstaltungen mit regionaler und überregionaler Ausstrahlung
- Hauptspielstätte muss über eine fest mit der baulichen Anlage verbundenen Bühne verfügen
- Fachkraft mit fachlicher Ausbildung im künstlerischen Bereich
- Fachkraft mit Ausbildung im kaufmännischen Bereich
- einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik (angestellt oder extern beauftragt)
- regelmäßiges Veranstaltungsangebot bestehend aus 40 Kulturveranstaltungen, welche über das Jahr verteilt stattfinden:
- orientieren sich an folgenden Schwerpunkten:
- Angebote von sinfonischen-, Musiktheater- und dramatischen Werken so-wie die Erprobung neuer Ausdrucksformen
- Aufführungen von klassischen und modernen Theaterstücken sowie experimentellen Performances
- bildungs- und kulturfördernde Kinder- und Jugendangebote und kommunikative Formen
- Ermöglichung der Zusammenarbeit mit freien Gruppen und Amateurensembles sowie der Aufbau von Netzwerken
- Förderung des regionalen künstlerischen Bühnen- sowie literarischen Nachwuchses und
- Durchführung von kulturellen Veranstaltungsreihen und Unterstützung regional bedeutsamer Kulturfestivals
- müssen an folgenden Genres ausgerichtet sein – Genres wirken komplementär zueinander. Jedes Genre soll mit mind. 20 Prozent / 8 Veranstaltungen vertreten sein – genreübergreifend sollen mind. 10 Prozent / 4 Veranstaltungen Amateur- und Jugendauftritte sein:
- Darstellende Kunst (Musiktheater, Sprechtheater, Bühnentanz, Figurentheater)
- Konzerte (klassische Konzerte, populäre Konzerte)
- Kleinkunst (Lesungen, Soloprogramme, Programme in Kleinbesetzung)
- mind. 50 Prozent / 20 Veranstaltungen sind kulturelle Eigenveranstaltungen
- mind. 50 Prozent / 20 Veranstaltungen in der Hauptspielstätte
- max. 5 Prozent / 2 Veranstaltungen als eintrittsfreie Formate förderfähig
- Veranstaltungsplan bis zum 30.09. des laufenden Förderjahres
- orientieren sich an folgenden Schwerpunkten:
- umfassendes einrichtungsbezogenes und aktuelles Kulturkonzept
Art, Umfang und Zuwendungshöhe
- bedingt rückzahlbarer Zuschuss
- subsidiär
- Fördersatz max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 140.000,00 EUR
- Anteilsfinanzierung / Fehlbedarfsfinanzierung / Festbetragsfinanzierung (Entscheidung trifft der Kulturraum)
Förderausschluss
Folgende Einrichtungen sind von einer institutionellen Förderung ausgeschlossen:
- Archive, Tierparks und Tiergärten, Zoos und Streichelgehege sowie Parks und botanische Gärten
- Heimatstuben und Heimatmuseen
- Einrichtungen, die der Gewinnerzielung dienen
- Institutionen, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt sind
Verfahren
Die Antragstellung auf Förderung ist über das Fördermittelportal des Kulturraumes vorzunehmen. Die elektronische Übermittlung des Antrages erfolgt automatisch an den Kulturraum. Die Antragstellung inklusive Übermittlung muss spätestens bis zum 31. August eines Jahres für das Folgejahr, 23:59 Uhr abgeschlossen sein. Entscheidend für die Fristwahrung ist die Übermittlung über das Fördermittelportal.
Der Antrag ist in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift innerhalb einer Woche nach Antragstellung einzureichen.
Formelle Prüfung durch die Geschäftsstelle des Kulturraumes sowie anschließend inhaltliche / fachliche Prüfung durch die zuständige Facharbeitsgruppe und den Kulturbeirat (in der Regel September bis November des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)
Beschluss durch den Kulturkonvent (in der Regel Dezember des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)
Bescheiderstellung im Februar / März des Förderjahres (kann jedoch abweichen)
Adressat
Onlineportal
und
Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Elbstraße 32
01662 Meißen
Auszahlungsverfahren
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in vier Raten.
Die erste Auszahlung erfolgt nach Bestandskraft des Bescheides.
Die weiteren Auszahlungen erfolgen i. d. R. zum 20.05., 20.08. und 20.11. im laufenden Jahr.
Verwendungsnachweis
Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraumende.
Formulare
Institutionelle Förderung
Antragsverfahren
Antragformular wird im Onlineportal erstellt
Muster Veranstaltungsplan Kulturhäuser
Stellungnahme der Sitzgemeinde
laufendes Verfahren
Über folgende wesentliche Änderungen ist der Kulturraum zu informieren:
- Kosten- und Finanzierungsplan: erhebliche Änderungen in der Ausgaben- und/oder Finanzierungsstruktur
- Zeitplan: Verschiebungen zentraler Termine oder Laufzeitveränderungen.
- Inhalt: Anpassungen des Programms oder der Projektleitung
- Personal: Änderungen bei geförderten Stellen oder Honoraren.
- Organisation: Wechsel der Vertretungsberechtigten oder der Rechtsform, Insolvenz / Zahlungsengpässe
Änderungen, die für die Bewilligung oder für den laufenden Betrieb erheblich sind (z. B. Rechtsform, Satzung, Leitung, Veränderung der wirtschaftlichen Lage), sind unverzüglich anzuzeigen. Unabhängig davon ist eine zusammenfassende Mitteilung über alle relevanten Änderungen bis spätestens 31.10. des laufenden Jahres vorzulegen. Änderungen, welche nach dem 31.10. des Förderjahres eintreten, sind umfassend im Verwendungsnachweis zu erläutern.
Verwendungsnachweis für die Förderjahre 2025 & 2026
Kontakt
Frau Fechner
03521 4899710
diana.fechner@kulturraum-erleben.de
