Sehr geehrte Damen und Herren,

„Der Herbst ist die Jahreszeit, in der die Natur die Seite umblättert“... Pünktlich zum Herbstbeginn übersendet Ihnen die Geschäftsstelle des Kulturraumes den 3. Newsletter des Jahres 2020, mit welchen wir Ihnen aktuelle Informationen aus dem Kulturraum zukommen lassen möchten.

Folgende Themen werden aufgegriffen:

  1. Informationen zum Förderverfahren 2021
  2. Verlängerung der Möglichkeit zur Einreichung von Anträgen für Kleinprojekte Kulturelle Bildung sowie für Investitionen
  3. Bitte um Mitteilung von Änderungen im Förderjahr 2020
  4. Unterstützung Netzwerk kulturelle Bildung im Kulturraum
  5. Neue Hygienevorschriften ab dem 01.09.2020
  6. Neue Förderprogramme
  7. Sicherung von Künstlernachlässen: Umfrage unter Nachlasshalter*innen

1. Informationen zum Förderverfahren 2021

Die Antragsfrist für die Förderanträge 2021 endete am 31.08.2020 und aktuell läuft die formelle Prüfung der Anträge in der Geschäftsstelle des Kulturraumes. Beginnend ab dem 05.10.2020 werden die Mitglieder der Facharbeitsgruppen der jeweiligen Sparten fachlich und inhaltlich über die Förderanträge beraten und Empfehlungen an den Kulturbeirat erarbeiten. Der Kulturbeirat entscheidet in seiner Sitzung am 03.11.2020, ob er den Empfehlungen folgt oder Änderungen vorgenommen werden. Die aufgestellte Förderliste wird im Anschluss zur Beschlussfassung an den Kulturkonvent weitergegeben. Die Sitzung des Kulturkonventes wird am 02.12.2020 stattfinden. Im Nachgang informiert die Geschäftsstelle die Antragsteller schriftlich über das Ergebnis.

2. Verlängerung der Möglichkeit zur Einreichung von Anträgen für Kleinprojekte Kulturelle Bildung 2020 sowie für Investitionen 2021

2.1 Kleinprojekte Kulturelle Bildung 2020

Der bestehende Fonds für Kleinprojekte im Bereich der Kulturellen Bildung im Jahr 2020 ist noch nicht ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund eröffnet die Geschäftsstelle die weitere Möglichkeit zur Beantragung entsprechender Projekte. Die in der Förderrichtlinie zur Kleinprojekteförderung Kulturelle Bildung (Anlage 2 zur Förderrichtlinie des Kulturraumes) verankerte Antragsstellungsfrist (6 Wochen vor Quartalsbeginn) wird bis zum 31.12.2020 ausgesetzt.  Es ist jedoch zu beachten, dass die Bearbeitungszeit (formell und inhaltlich) ca. 3 Wochen bedarf und der Mittelabruf nach Erhalt des Zuwendungsbescheides spätestens zum 15.12.2020 erfolgen muss.

Die Geschäftsstelle beabsichtigt weiterhin die Aufhebung der Antragsfristen gemäß der bestehenden Förderrichtlinie ab kommendem Förderjahr. Nach Beschlussfassung des Kulturkonventes werden wir Sie zeitnah in Kenntnis setzen.

2.2 Zuwendung für Investitionen 2021

Abhängig von der Haushaltsbeschlussfassung des Freistaates (vss. im April 2021) werden dem Kulturraum wieder Mittel für Investitionen im Jahr 2021 zur Verfügung gestellt. Auch in diesem Bereich ist nach aktueller Antragslage davon auszugehen, dass diese nicht vollumfänglich abgerufen werden. Hierzu verlängert die Geschäftsstelle des Kulturraumes die Einreichungsfrist bis zum 30.10.2020.

Kommen Sie bei Interesse auf uns zu, wir beraten Sie gern bei Fragen zur Antragstellung.

3. Mitteilungen von Änderungen im Förderjahr 2020

Wie Sie Ihren Zuwendungsbescheiden entnehmen können, haben wir in den Nebenbestimmungen festgelegt, bis zu welchem Termin Änderungsanzeigen eingereicht werden müssen. Diese Regelung hat grundlegend weiterhin Bestand:

Bei folgenden Änderungen bitten wir, abweichend von o.g. Frist, bereits um eine Änderungsmitteilung zum 16.10.2020:

Projekt- und institutionelle Förderung: Es ist absehbar, dass Sie Ihre Förderung im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Restriktionen nicht/nicht in vollem Umfang vom Kulturraum benötigen werden.

Institutionen in freie Trägerschaft: Es ist absehbar, dass Sie Ihren Haushalts-/Wirtschaftsplan im Jahr 2020 nicht ausgeglichen darstellen können (Defizit). Dieser Mehrbedarf kann über eine entsprechende Änderungsmitteilung beim Kulturraum beantragt werden. Für die Mehrbedarfsanzeigen reichen Sie bitte die Seiten 3 und 4 des Antrages (Kosten- und Finanzierungsplan) sowie eine Begründung über die Notwendigkeit der Erhöhung ein.

Es ist beabsichtigt, die in diesem Jahr freigewordene bzw. zurückgegebene Fördermittel sowie die zum 16.10.2020 angezeigten, nicht benötigten Mittel zur Sicherung von finanziell gefährdeten Einrichtungen (Mehrbedarfsanzeigen) im Kulturraum zu verwenden. Eine entsprechende Beschlussfassung über diese notwendigen Mehrbedarfe ist in der Sitzung des Kulturkonventes im Dezember vorgesehen.

4. Unterstützung Netzwerk kulturelle Bildung im Kulturraum

Seit vergangenem Jahr hat der Kulturraum zur Erweiterung und Verstetigung des Netzwerkes für Kulturelle Bildung eine Projekt- sowie eine Künstlerdatenbank etabliert. Darüber wurden Sie bereits über verschiedene Kanäle informiert. Nunmehr ist es wichtig, dass dieses Netzwerk stetig weiterwächst - das kann uns nur gemeinsam gelingen! Wir möchten Sie hiermit erneut darum bitten, dieses Netzwerk mit Ihren Eintragungen in die Projekt- und die Künstlerdatenbank zu erweitern.

Hierzu besteht nunmehr die Möglichkeit Eintragungen online vorzunehmen. Seitens der Geschäftsstelle wurde für die Künstlerdatenbank eine Anleitung aufbereitet, mit dessen Hilfe Sie Ihre Eintragungen in aller Kürze selbst vornehmen können:

https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/anmeldung-kuenstler

Für den Bereich der Projektdatenbank erfolgt dies in den kommenden Tagen – Online-Eintragungen sind dabei ab Anfang Oktober über folgenden Link möglich:

https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/anmeldung-projekte-kubi

Bitte informieren Sie auch die Akteure in Ihrem Umfeld darüber und bitten um aktive Mitwirkung.

5. Neue Hygienevorschriften ab dem 01.09.2020

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat am 25.08.2020 eine neue Allgemeinverfügung erlassen.

Ab dem 01.09.2020 gelten neuen Hygiene-Vorschriften, welche Sie unter nachfolgenden Link abrufen können:

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/01092020_AV_Hygieneauflagen_DE.pdf

Bei Ziff. II Nr. 15 - „Hygieneregeln für Veranstaltungen in Tagungs- und Kongresszentren, Kirchen, Theatern, Musiktheatern, Kinos, Konzerthäusern, Konzertveranstaltungsorten, Opernhäusern, Musikclubs (ohne Tanz) sowie Zirkussen“ wird u. a. Folgendes geregelt:

„Sofern eine verpflichtende, sitzplatzbezogene, datenschutzkonforme und datensparsame Kontaktnachverfolgung sichergestellt werden kann, ist eine Verringerung des Mindestabstands von 1,5 Metern möglich.“

6. Neue Förderprogramme

6.1 Bundesförderung „Neustart Kultur“

Der Bund hat das Programm „NEUSTART KULTUR“ gestartet. Vorgesehen sind Förderungen verschiedener Bereiche von Kultur und Medien. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Diese sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser wieder zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen. Die verschiedenen Förderprogramme laufen nun nach und nach an. Unter folgendem Link informiert der Bund über den Start und die Förderziele der einzelnen Programme:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/neustart-kultur-startet-1767056

6.2 Programmstart "Kultur.Gemeinschaften" - Antragstellung ab dem 15.09.2020 möglich

Unter dem Titel Kultur.Gemeinschaften startet heute ein gemeinsames Förderprogramm für digitale Content-Produktion in Kultureinrichtungen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder.

Ziel der Förderung ist es, insbesondere kleinere, auch ehrenamtlich geführte Kultureinrichtungen sowie Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung kurz- und mittelfristig in die Lage zu versetzen, ihre Arbeit sowie die Ergebnisse ihrer Arbeit digital zu dokumentieren, ggf. inhaltlich sowie technisch aufzubereiten und in ansprechender Form im Internet und in den sozialen Medien zu veröffentlichen. KULTUR.GEMEINSCHAFTEN reagiert unmittelbar auf den durch die Covid-19-Pandemie drastisch verdeutlichten Bedarf an attraktiver digitaler Kulturkommunikation und Kulturvermittlung und bietet darauf abgestimmte, miteinander kombinierbare Förderinstrumente an, die allerdings auch über die aktuelle Krise hinaus sinnvoll und langfristig wirksam sind. Zuwendungen können zwischen 5.000 Euro und 50.000 Euro je Maßnahme betragen; ein Eigenanteil (auch ersetzbar durch Drittmittel) von 10 % der Gesamtkosten der Maßnahme ist anzustreben.

Unter www.kulturgemeinschaften.de finden Sie detaillierte Informationen zum Programm, zur Zielgruppe und den Fördergrundsätzen sowie das Antragsformular (Antragstellung nur online über die vorgenannten Seite möglich).

7. Sicherung von Künstlernachlässen: Umfrage unter Nachlasshalter*innen

Das Team des Pilotprojekts zur Künstlernachlasssicherung an den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden – Sächsische Landesstelle für Museumswesen hat (nach abgeschlossener Umfrage unter bildenden Künstler*innen) einen Fragebogen zur Bedarfsanalyse unter Nachlassbetreuer*innen, Nachlasshalter*innen und Erb*innen im Freistaat Sachsen entwickelt. Ziel ist es, in Institutionen wie Museen, Archiven oder Bibliotheken aber auch bei Privatpersonen die gegenwärtige Situation im Umgang mit künstlerischen Vor- und Nachlässen, die Beratungs- und Handlungsbedarfe und damit zusammenhängende Fragestellungen zu ermitteln.

Dafür bittet das Pilotprojekt-Team Vertreter*innen bzw. Mitarbeiter*innen von Institutionen sowie Personen, welche künstlerische Vor- und Nachlässe betreuen oder ihr Eigentum nennen, sehr herzlich um ihre Teilnahme! Die Beantwortung des Fragebogens nimmt etwa 30 Minuten in Anspruch. Unter folgendem Link können Sie die Online-Umfrage aufrufen: https://www.quicksurveys.com/s/Jm6g8R7. Zum Ausfüllen wird empfohlen, einen aktuellen Browser zu benutzen. Ist eine Teilnahme an der Online-Umfrage nicht möglich, sendet das Projekt-Team auf Wunsch (bitte an kuenstlernachlaesse@skd.museum oder Telefon 0351-4914-3817) je nach Anzahl der betreuten künstlerischen Vor- bzw. Nachlässe ein oder mehrere gedruckte Exemplare per Post zu. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Fragebogen über die Website www.museumswesen.smwk.sachsen.de herunterzuladen.

Die Umfrage endet am 30. September 2020.

Wir hoffen, dass wir Sie mit den wesentlichsten Fakten in gebotener Kürze informiert haben. Für Ihre weiterführenden Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt auch gern telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der Geschäftsstelle