Logo Sachsen

Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Inhaltsnavigation:

Allgemeine Förderkriterien

spezifische Förderkriterien:
Projektförderung

Nach der Bewilligung

Unterlagen und Formulare

Auf einen Blick

Förderart
Projektförderung
Fördergegenstand

Projektschwerpunkte:

  1. Leseförderung und Medienkompetenz: Projekte zur Förderung der Lese- und Medienkompetenz
  2. Literaturpädagogik: Programme zur frühkindlichen Leseförderung und interaktiven Lernmethoden
  3. Literaturprojekte: Unterstützung von kreativen Literaturprojekten, wie z. B. Autorenlesungen, Schreibwerkstätten oder Literaturfestivals; Projekte zur Vermittlung von Literaturkompetenz
  4. Bestandsaufbau: Gezielter Bestandsaufbau von Medien in öffentlichen Bibliotheken (Medienbeschaffung)
Fördersatz
max. 40 Prozent
Sitzgemeindebeteiligung
mind. 10 Prozent
Mindestantragssumme
1.000,00 EUR
Antragsart
online
Frist
31.08., 23:59 Uhr

Sie haben noch Fragen?

Grüner Stempel mit der Aufschrift ‚Zur Onlineantragstellung‘

Gemeinsame Informationen

Hier finden Sie alle allgemeinen Regelungen, die für mehrere Sparten und für unterschiedliche Förderarten gelten. Spartenspezifische Kriterien und förderartspezifische Besonderheiten werden anschließend separat dargestellt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um verkürzte und punktuelle Hinweise handelt; die vollständigen und verbindlichen Formulierungen sind der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen.

Grundlagen und Voraussetzungen

Grundsätze und Rechtsgrundlagen

  • Förderung nach SächsKRG, SäHO, VwV-SäHO, SächsRKG und AGVO.
  • Entscheidung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
  • Kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Wirkungsbereich im Kulturraum und regionale Bedeutung.
  • Förderung ist subsidiär; Eigen- und Drittmittel sind vorrangig einzusetzen.
  • Komplementärfinanzierung mit Bundes- oder Landesmitteln ist zulässig.
  • Mindestantragssumme in der Regel 1.000 €.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen.
  • Voraussetzung ist eine kulturelle Aufgabe im Kulturraum, nicht primär kommerziell.
  • Ausgeschlossen sind u. a. Freistaat/verbundene Unternehmen, Agenturen und Landesverbände.

Sitzgemeindebeteiligung

  • Grundsätzlich ist eine angemessene Beteiligung der Sitzgemeinde erforderlich.
  • Die Höhe der Sitzgemeindebeteiligung variiert je Sparte.
  • Vor der Antragstellung ist Einvernehmen mit der zuständigen Kommune herzustellen.
  • Ortsübergreifende Vorhaben können durch mehrere Kommunen gemeinsam getragen werden.

Förderlogik und Finanzierung

Förderarten/-formen

  • Gefördert werden können nur Projekte.

zuwendungsfähige Ausgaben

  • Zuwendungsfähig sind nur notwendige Ausgaben, die wirtschaftlich und sparsam sind.
  • Maximal können 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert werden.

nicht zuwendungsfähige Ausgaben

Auszug – Die vollständige Aufzählung finden Sie unter § 5 Absatz 4 der Förderrichtlinie:

  • Nicht förderfähig sind z. B. innere Verrechnungen, kalkulatorische Kosten und unbare Leistungen.
  • Ebenfalls ausgeschlossen sind unangemessene Bewirtungskosten, nicht plausible Pauschalen sowie Kreditkosten.
  • Auch sachfremde Ausgaben, Bußgelder, Geldstrafen und Prozesskosten sind nicht zuwendungsfähig.

Antragstellung und Verfahren

Antragstellung und Frist

  • Antragstellung erfolgt über das Fördermittelportal.
  • Frist: spätestens 31. August, 23:59 Uhr, für das Folgejahr.
  • Die unterschriebene Papierfassung ist innerhalb einer Woche einzureichen.
  • Unvollständige oder verspätete Anträge können abgelehnt werden.
  • Ausnahmeanträge müssen begründet und zusammen mit dem Förderantrag eingereicht werden.

Prüfung und Entscheidung

  • Nach fristgerechtem Eingang erfolgt eine Eingangsmitteilung.
  • Die Geschäftsstelle prüft formal, danach folgen Facharbeitsgruppen und Kulturbeirat.
  • Über Art und Höhe der Bewilligung entscheidet der Kulturkonvent.

Verwendungsnachweis

  • Verwendungsnachweise sind fristgerecht mit den vorgesehenen Formblättern einzureichen.
  • Bei Fristversäumnis ist eine Rückforderung möglich.

Projektförderung

Gegenstand der Förderung

  • Bezuschussung der Ausgaben für eine bestimmte, zeitlich abgegrenzte Maßnahme zur Erfüllung eines sachbezogenen Zwecks
  • Projektschwerpunkte:
    1. Leseförderung und Medienkompetenz: Projekte zur Förderung der Lese- und Medienkompetenz
    2. Literaturpädagogik: Programme zur frühkindlichen Leseförderung und interaktiven Lernmethoden
    3. Literaturprojekte: Unterstützung von kreativen Literaturprojekten, wie z. B. Autorenlesungen, Schreibwerkstätten oder Literaturfestivals; Projekte zur Vermittlung von Literaturkompetenz
    4. Bestandsaufbau: Gezielter Bestandsaufbau von Medien in öffentlichen Bibliotheken (Medienbeschaffung)

Fördervoraussetzungen – Schwerpunkte 1 bis 3

  • Projektleitung: Fachlich qualifizierte Person mit passendem Abschluss oder mind. 3 Jahren einschlägiger Erfahrung im Bereich Literatur/Bibliotheken
  • Öffentlichkeit: Projektergebnisse sind öffentlich zugänglich und erzielen breite Wirkung (z. B. Veranstaltungen, Publikationen, Onlineangebot)
  • Zusammenarbeit/Kooperation: Durchführung mit mindestens einer anderen Institution, wie z. B. Bildungseinrichtung, Kita, Verein oder kultureller Einrichtung
  • hohe inhaltliche und konzeptionelle Qualität des Projekts – z. B.:
    • pädagogisch-künstlerisches Niveau: Kreative, literarisch fundierte Inhalte mit zielgruppengerechten, interaktiven Formaten zur aktiven Auseinandersetzung mit Texten und Medien
    • inhaltliche Tiefe: Einbettung in gesellschaftlich relevante Themen mit zielgruppengerechten, kreativen und partizipativen Vermittlungsformaten
    • Rahmen und Kontext: Passender Veranstaltungsort, dramaturgisch durchdachte Einbettung und Einbindung regionaler Akteure

Fördervoraussetzungen – Schwerpunkt 4 „Medienbeschaffung“

mindestens fünf der nachfolgenden Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Die Einrichtung nimmt am Verbundkatalog Öffentlicher Bibliotheken (ÖVK) teil.
  • Die Einrichtung nimmt an einem Onleihe-Verbund teil.
  • Die Bibliothek hat regelmäßige und publikumsorientierte Öffnungszeiten (Grundzentren: mindestens 15 Stunden pro Woche | Mittelzentren: mindestens 25 Stunden pro Woche).
  • Die Bibliothek wird durch eine bibliothekarische Fachkraft oder eine Person mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung beziehungsweise mit einem vergleichbaren Abschluss geleitet.
  • Die Bibliothek engagiert sich in der Ausbildung neuer Mitarbeiter und bietet gezielte Umschulungsmaßnahmen an.
  • Die Bibliothek hat mindestens zweimal die fachliche Unterstützung und/oder ein Fortbildungsangebot der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken und/oder anderer vergleichbarer Anbieter innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung genutzt.
  • Die Bibliothek hält pro Einwohner zwei Medieneinheiten vor. Um allen Zielgruppen gerecht zu werden, kann die Medieneinheit physisch oder virtuell vorgehalten werden.
  • Die Bibliothek befindet sich in einem Grundzentren und hat mindestens einen Bestandumsatz in Höhe von 1,5. Die Bibliothek befindet sich in einem Mittelzentrum und hat einen Bestandsumsatz in Höhe von 3,0.

Finanzierungsart

  • Fehlbedarfsfinanzierung

Förderausschluss

Folgende Projektinhalte sind von einer Projektförderung ausgeschlossen, sofern sie den ausschließlichen Projektinhalt darstellen:

  • die Produktion von Medienträgern, die für Werbezwecke und / oder vorwiegend für den Verkauf vorgesehen sind,
  • die Erstellung und Publikation von Chroniken (z. B. für Orte, Vereine …) und die Erarbeitung von Manuskripten,
  • Gutachten, Studien und Konzeptionen für die Betreibung oder den Um- / Ausbau von Einrichtungen
  • Gewinnorientierte Veranstaltungen
  • Benefizveranstaltungen
  • Honorare sowie Fahrten regionaler Einzelkünstler und Gruppen (Chöre, Ensembles usw.)
  • Stipendien jeglicher Art

Folgende Projektinhalte sind grundsätzlich von einer Projektförderung ausgeschlossen:

  • Projekte mit lediglich örtlicher Bedeutung,
  • Ganztagsangebote von bzw. in Bildungseinrichtungen
  • Festumzüge, Burgen- und Schlossfeste sowie Park-, Volks-, Heimat-, Schützen , Schul-, Stadt-, Straßen- und Gewerbefeste, Veranstaltungen mit Marktcharakter (Messe) sowie Märkte wie z. B. Weihnachts- oder Ostermärkte, historische Märkte, Walpurgisveranstaltungen, Kinderfeste, gesellige Tanz- und Musikveranstaltungen einschließlich Karneval u. ä.
  • Belange der Denkmalpflege und allgemeine Wohlfahrtpflege
  • Orgelvespern, Gottesdienste und Krippenspiele
  • Projekte, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt werden

Nach der Bewilligung

Mitteilungspflichten

Über folgende wesentliche Änderungen ist der Kulturraum zu informieren:

  • Kosten- und Finanzierungsplan: erhebliche Änderungen in der Ausgaben- und/oder Finanzierungsstruktur
  • Zeitplan: Verschiebungen zentraler Termine oder Laufzeitveränderungen.
  • Inhalt: Anpassungen des Programms oder der Projektleitung
  • Personal: Änderungen bei geförderten Stellen oder Honoraren.
  • Organisation: Wechsel der Vertretungsberechtigten oder der Rechtsform, Insolvenz / Zahlungsengpässe

Projektförderung

Den Mitteilungspflichten ist im Bewilligungszeitraum nachzukommen.

Auszahlungsverfahren

Projektförderung

  • Die Auszahlung wird i. d. R. in zwei Raten ausgezahlt.
  • Die erste Rate i. H. v. 40 Prozent der Zuwendung wird nach Bestandskraft des Bescheides und Mitteilung des Projektbeginns ausgezahlt
  • Die zweite Rate i. H. v. 60 Prozent wird zum 20.11. im laufenden Jahr ausgezahlt.

Unterlagen und Formulare

Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Dokumente und Vorlagen rund um die Antragstellung. Dazu gehören Musterformulare, Verwendungsnachweise sowie hilfreiche Handreichungen und Hinweise. Übersichten zeigen Ihnen zudem kompakt, welche Unterlagen einzureichen sind und was dabei zu beachten ist.

Auf einen Blick: Muster und Handreichungen

Handreichungen

Antragsverfahren

Genereller Hinweis: 👉 Bitte bereiten Sie die Antragsunterlagen so auf, dass im Verwendungsnachweis die tatsächlichen Werte anstelle der geplanten Werte in die von Ihnen verwendeten Übersichten/Muster eingetragen werden können. Änderungen sind so leichter erkennbar und nachvollziehbarer.

Schwerpunkt 1 bis 3

Unterlage Hinweise
zu jedem Förderantrag einzureichen – sofern Muster vorgegeben sind, sind diese zu verwenden:
  • Antragsformular
  • wird im Onlineportal („Abschlussbericht“) erstellt
  • ist innerhalb einer Woche nach Erstellung rechtsverbindlich unterschrieben an die Geschäftsstelle zu senden
  • Bestätigung der Sitzgemeindebeteiligung (Muster)
Kommunale Antragsteller benötigen keine Sitzgemeindebestätigung
  • Projektbeschreibung, inklusive folgender Anlagen
Bitte beachten: Hinweise zur Projektbeschreibung Schwerpunkte 1 bis 3
    • geschwärztes Abschlusszeugnis (erkennbar: Name der Person, Abschlussart, Abschlussdatum) und/oder entsprechend aussagekräftige Vita der Projektleitung
Bitte beachten:

  • Hinweise zum Datenschutz in den FAQ
  • Einreichung nur erforderlich, sofern die Angaben noch nicht vorliegen
    • Veranstaltungsplan mit Namen der Veranstaltung, Datum (eventuell Zeitraum), Durchführungsort, Mitwirkende (Künstler/-innen, Kulturschaffende etc.)
    • Übersicht über Honorare/Aufwandsentschädigung je Mitwirkende
  • Mindestangaben: Funktion; Art der Vergütung; Leitungsumfang (Anzahl Stunden / Tage / Einsätze); Vergütungssatz (€/h oder €/Tag); Gesamtbetrag je Person
  • Bei der Festlegung von Honoraren und Aufwandsentschädigungen empfehlen wir eine faire und angemessene Vergütung. Zur Orientierung kann die Honorarmatrix Sachsen herangezogen werden.
    • Ausführungen zu Zusammenarbeiten/Kooperationen
Durchführung mit mindestens einer anderen Institution, wie z. B. Bildungseinrichtung, Kita, Verein oder kultureller Einrichtung
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan (untersetzende Übersicht der Einzelansätze Personal- / Sachausgaben)
Besondere Anlagen
  • Rechtsformnachweis
  • nur für Neuantragsteller oder bei Änderungen
  • Bitte beachten: Hinweise zum Rechtsformnachweis in den FAQ

Schwerpunkt 4

Unterlage Hinweise
zu jedem Förderantrag einzureichen – sofern Muster vorgegeben sind, sind diese zu verwenden:
  • Antragsformular
  • wird im Onlineportal („Abschlussbericht“) erstellt
  • ist innerhalb einer Woche nach Erstellung rechtsverbindlich unterschrieben an die Geschäftsstelle zu senden
  • Bestätigung der Sitzgemeindebeteiligung (Muster)
Kommunale Antragsteller benötigen keine Sitzgemeindebestätigung
  • Datenblatt inklusive Anlagen (Muster)
Es müssen mindestens fünf Voraussetzungen erfüllt und belegt werden
  • Projektbeschreibung, inklusive folgender Anlagen
Bitte beachten: Hinweise zur Projektbeschreibung Schwerpunkt 4
    • geschwärztes Abschlusszeugnis (erkennbar: Name der Person, Abschlussart, Abschlussdatum) und/oder entsprechend aussagekräftige Vita der Projektleitung
Bitte beachten: Hinweise zum Datenschutz in den FAQ
    • Medien- und Beschaffungsplan mit Angaben zu den Medientypen, thematischen Schwerpunkten und geplanter Stückzahl
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan (untersetzende Übersicht der Einzelansätze Personal- / Sachausgaben)
Besondere Anlagen
  • Rechtsformnachweis
  • nur für Neuantragsteller oder bei Änderungen
  • Bitte beachten: Hinweise zum Rechtsformnachweis in den FAQ

Verwendungsnachweis für die Förderjahre 2025 und 2026

Projektförderung

Verwendungsnachweis P-Förderung (Muster)

Sachbericht

Belegliste

gegebenenfalls Belege

Nachweis des Fördervermerkes