
Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Auf einen Blick
Projektschwerpunkte:
- Leseförderung und Medienkompetenz: Projekte zur Förderung der Lese- und Medienkompetenz
- Literaturpädagogik: Programme zur frühkindlichen Leseförderung und interaktiven Lernmethoden
- Literaturprojekte: Unterstützung von kreativen Literaturprojekten, wie z. B. Autorenlesungen, Schreibwerkstätten oder Literaturfestivals; Projekte zur Vermittlung von Literaturkompetenz
- Bestandsaufbau: Gezielter Bestandsaufbau von Medien in öffentlichen Bibliotheken (Medienbeschaffung)
Gemeinsame Informationen
Hier finden Sie alle allgemeinen Regelungen, die für mehrere Sparten und für unterschiedliche Förderarten gelten. Spartenspezifische Kriterien und förderartspezifische Besonderheiten werden anschließend separat dargestellt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um verkürzte und punktuelle Hinweise handelt; die vollständigen und verbindlichen Formulierungen sind der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen.
Grundlagen und Voraussetzungen
Grundsätze und Rechtsgrundlagen
- Förderung nach SächsKRG, SäHO, VwV-SäHO, SächsRKG und AGVO.
- Entscheidung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
- Kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Allgemeine Voraussetzungen
- Wirkungsbereich im Kulturraum und regionale Bedeutung.
- Förderung ist subsidiär; Eigen- und Drittmittel sind vorrangig einzusetzen.
- Komplementärfinanzierung mit Bundes- oder Landesmitteln ist zulässig.
- Mindestantragssumme in der Regel 1.000 €.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen.
- Voraussetzung ist eine kulturelle Aufgabe im Kulturraum, nicht primär kommerziell.
- Ausgeschlossen sind u. a. Freistaat/verbundene Unternehmen, Agenturen und Landesverbände.
Sitzgemeindebeteiligung
- Grundsätzlich ist eine angemessene Beteiligung der Sitzgemeinde erforderlich.
- Die Höhe der Sitzgemeindebeteiligung variiert je Sparte.
- Vor der Antragstellung ist Einvernehmen mit der zuständigen Kommune herzustellen.
- Ortsübergreifende Vorhaben können durch mehrere Kommunen gemeinsam getragen werden.
Förderlogik und Finanzierung
Förderarten/-formen
- Gefördert werden können nur Projekte.
zuwendungsfähige Ausgaben
- Zuwendungsfähig sind nur notwendige Ausgaben, die wirtschaftlich und sparsam sind.
- Maximal können 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert werden.
nicht zuwendungsfähige Ausgaben
Auszug – Die vollständige Aufzählung finden Sie unter § 5 Absatz 4 der Förderrichtlinie:
- Nicht förderfähig sind z. B. innere Verrechnungen, kalkulatorische Kosten und unbare Leistungen.
- Ebenfalls ausgeschlossen sind unangemessene Bewirtungskosten, nicht plausible Pauschalen sowie Kreditkosten.
- Auch sachfremde Ausgaben, Bußgelder, Geldstrafen und Prozesskosten sind nicht zuwendungsfähig.
Antragstellung und Verfahren
Antragstellung und Frist
- Antragstellung erfolgt über das Fördermittelportal.
- Frist: spätestens 31. August, 23:59 Uhr, für das Folgejahr.
- Die unterschriebene Papierfassung ist innerhalb einer Woche einzureichen.
- Unvollständige oder verspätete Anträge können abgelehnt werden.
- Ausnahmeanträge müssen begründet und zusammen mit dem Förderantrag eingereicht werden.
Prüfung und Entscheidung
- Nach fristgerechtem Eingang erfolgt eine Eingangsmitteilung.
- Die Geschäftsstelle prüft formal, danach folgen Facharbeitsgruppen und Kulturbeirat.
- Über Art und Höhe der Bewilligung entscheidet der Kulturkonvent.
Verwendungsnachweis
- Verwendungsnachweise sind fristgerecht mit den vorgesehenen Formblättern einzureichen.
- Bei Fristversäumnis ist eine Rückforderung möglich.
Projektförderung
Gegenstand der Förderung
- Bezuschussung der Ausgaben für eine bestimmte, zeitlich abgegrenzte Maßnahme zur Erfüllung eines sachbezogenen Zwecks
- Projektschwerpunkte:
- Leseförderung und Medienkompetenz: Projekte zur Förderung der Lese- und Medienkompetenz
- Literaturpädagogik: Programme zur frühkindlichen Leseförderung und interaktiven Lernmethoden
- Literaturprojekte: Unterstützung von kreativen Literaturprojekten, wie z. B. Autorenlesungen, Schreibwerkstätten oder Literaturfestivals; Projekte zur Vermittlung von Literaturkompetenz
- Bestandsaufbau: Gezielter Bestandsaufbau von Medien in öffentlichen Bibliotheken (Medienbeschaffung)
Fördervoraussetzungen – Schwerpunkte 1 bis 3
- Projektleitung: Fachlich qualifizierte Person mit passendem Abschluss oder mind. 3 Jahren einschlägiger Erfahrung im Bereich Literatur/Bibliotheken
- Öffentlichkeit: Projektergebnisse sind öffentlich zugänglich und erzielen breite Wirkung (z. B. Veranstaltungen, Publikationen, Onlineangebot)
- Zusammenarbeit/Kooperation: Durchführung mit mindestens einer anderen Institution, wie z. B. Bildungseinrichtung, Kita, Verein oder kultureller Einrichtung
- hohe inhaltliche und konzeptionelle Qualität des Projekts – z. B.:
- pädagogisch-künstlerisches Niveau: Kreative, literarisch fundierte Inhalte mit zielgruppengerechten, interaktiven Formaten zur aktiven Auseinandersetzung mit Texten und Medien
- inhaltliche Tiefe: Einbettung in gesellschaftlich relevante Themen mit zielgruppengerechten, kreativen und partizipativen Vermittlungsformaten
- Rahmen und Kontext: Passender Veranstaltungsort, dramaturgisch durchdachte Einbettung und Einbindung regionaler Akteure
Fördervoraussetzungen – Schwerpunkt 4 „Medienbeschaffung“
mindestens fünf der nachfolgenden Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- Die Einrichtung nimmt am Verbundkatalog Öffentlicher Bibliotheken (ÖVK) teil.
- Die Einrichtung nimmt an einem Onleihe-Verbund teil.
- Die Bibliothek hat regelmäßige und publikumsorientierte Öffnungszeiten (Grundzentren: mindestens 15 Stunden pro Woche | Mittelzentren: mindestens 25 Stunden pro Woche).
- Die Bibliothek wird durch eine bibliothekarische Fachkraft oder eine Person mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung beziehungsweise mit einem vergleichbaren Abschluss geleitet.
- Die Bibliothek engagiert sich in der Ausbildung neuer Mitarbeiter und bietet gezielte Umschulungsmaßnahmen an.
- Die Bibliothek hat mindestens zweimal die fachliche Unterstützung und/oder ein Fortbildungsangebot der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken und/oder anderer vergleichbarer Anbieter innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung genutzt.
- Die Bibliothek hält pro Einwohner zwei Medieneinheiten vor. Um allen Zielgruppen gerecht zu werden, kann die Medieneinheit physisch oder virtuell vorgehalten werden.
- Die Bibliothek befindet sich in einem Grundzentren und hat mindestens einen Bestandumsatz in Höhe von 1,5. Die Bibliothek befindet sich in einem Mittelzentrum und hat einen Bestandsumsatz in Höhe von 3,0.
Finanzierungsart
- Fehlbedarfsfinanzierung
Förderausschluss
Folgende Projektinhalte sind von einer Projektförderung ausgeschlossen, sofern sie den ausschließlichen Projektinhalt darstellen:
- die Produktion von Medienträgern, die für Werbezwecke und / oder vorwiegend für den Verkauf vorgesehen sind,
- die Erstellung und Publikation von Chroniken (z. B. für Orte, Vereine …) und die Erarbeitung von Manuskripten,
- Gutachten, Studien und Konzeptionen für die Betreibung oder den Um- / Ausbau von Einrichtungen
- Gewinnorientierte Veranstaltungen
- Benefizveranstaltungen
- Honorare sowie Fahrten regionaler Einzelkünstler und Gruppen (Chöre, Ensembles usw.)
- Stipendien jeglicher Art
Folgende Projektinhalte sind grundsätzlich von einer Projektförderung ausgeschlossen:
- Projekte mit lediglich örtlicher Bedeutung,
- Ganztagsangebote von bzw. in Bildungseinrichtungen
- Festumzüge, Burgen- und Schlossfeste sowie Park-, Volks-, Heimat-, Schützen , Schul-, Stadt-, Straßen- und Gewerbefeste, Veranstaltungen mit Marktcharakter (Messe) sowie Märkte wie z. B. Weihnachts- oder Ostermärkte, historische Märkte, Walpurgisveranstaltungen, Kinderfeste, gesellige Tanz- und Musikveranstaltungen einschließlich Karneval u. ä.
- Belange der Denkmalpflege und allgemeine Wohlfahrtpflege
- Orgelvespern, Gottesdienste und Krippenspiele
- Projekte, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt werden
Nach der Bewilligung
Mitteilungspflichten
Über folgende wesentliche Änderungen ist der Kulturraum zu informieren:
- Kosten- und Finanzierungsplan: erhebliche Änderungen in der Ausgaben- und/oder Finanzierungsstruktur
- Zeitplan: Verschiebungen zentraler Termine oder Laufzeitveränderungen.
- Inhalt: Anpassungen des Programms oder der Projektleitung
- Personal: Änderungen bei geförderten Stellen oder Honoraren.
- Organisation: Wechsel der Vertretungsberechtigten oder der Rechtsform, Insolvenz / Zahlungsengpässe
Projektförderung
Den Mitteilungspflichten ist im Bewilligungszeitraum nachzukommen.
Auszahlungsverfahren
Projektförderung
- Die Auszahlung wird i. d. R. in zwei Raten ausgezahlt.
- Die erste Rate i. H. v. 40 Prozent der Zuwendung wird nach Bestandskraft des Bescheides und Mitteilung des Projektbeginns ausgezahlt
- Die zweite Rate i. H. v. 60 Prozent wird zum 20.11. im laufenden Jahr ausgezahlt.
Unterlagen und Formulare
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Dokumente und Vorlagen rund um die Antragstellung. Dazu gehören Musterformulare, Verwendungsnachweise sowie hilfreiche Handreichungen und Hinweise. Übersichten zeigen Ihnen zudem kompakt, welche Unterlagen einzureichen sind und was dabei zu beachten ist.
Auf einen Blick: Muster und Handreichungen
- Hinweise zur Projektschreibung Bibliotheken und Literatur – Schwerpunkte 1 bis 3
- Hinweise zur Projektbeschreibung Bibliotheken und Literatur – Schwerpunkt 4
- Honorarmatrix des Freistaates Sachsen
- Übersicht: Antragsunterlagen + Hinweise Projektförderung Bibliotheken und Literatur – Schwerpunkte 1 bis 3
- Übersicht: Antragsunterlagen + Hinweise Projektförderung Bibliotheken und Literatur – Schwerpunkt 4
Antragsverfahren
Genereller Hinweis: 👉 Bitte bereiten Sie die Antragsunterlagen so auf, dass im Verwendungsnachweis die tatsächlichen Werte anstelle der geplanten Werte in die von Ihnen verwendeten Übersichten/Muster eingetragen werden können. Änderungen sind so leichter erkennbar und nachvollziehbarer.
Schwerpunkt 1 bis 3
| Unterlage | Hinweise |
|---|---|
| zu jedem Förderantrag einzureichen – sofern Muster vorgegeben sind, sind diese zu verwenden: | |
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Kommunale Antragsteller benötigen keine Sitzgemeindebestätigung |
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Bitte beachten: Hinweise zur Projektbeschreibung Schwerpunkte 1 bis 3 |
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Bitte beachten:
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Durchführung mit mindestens einer anderen Institution, wie z. B. Bildungseinrichtung, Kita, Verein oder kultureller Einrichtung |
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| Besondere Anlagen | |
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Schwerpunkt 4
| Unterlage | Hinweise |
|---|---|
| zu jedem Förderantrag einzureichen – sofern Muster vorgegeben sind, sind diese zu verwenden: | |
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Kommunale Antragsteller benötigen keine Sitzgemeindebestätigung |
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Es müssen mindestens fünf Voraussetzungen erfüllt und belegt werden |
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Bitte beachten: Hinweise zur Projektbeschreibung Schwerpunkt 4 |
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Bitte beachten: Hinweise zum Datenschutz in den FAQ |
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| Besondere Anlagen | |
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Verwendungsnachweis für die Förderjahre 2025 und 2026
Projektförderung
Verwendungsnachweis P-Förderung (Muster)
Sachbericht
Belegliste
gegebenenfalls Belege
Nachweis des Fördervermerkes

