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Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Auf dieser Seite finden Sie sowohl allgemeine als auch spartenspezifische Informationen rund um eine Beantragung einer Zuwendung im Bereich Bibliotheken und Literatur beim Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Förderkriterien, die ab dem Förderjahr 2027 gültig sind. Grundlage ist die Förderrichtlinie vom 09.12.2025.

Eine Antragstellung ist aktuell noch nicht möglich, da eine Onlineantragstellung eingeführt wird.

Informationen Literaturprojekte

Informationen Medienbeschaffung

Formulare Projektförderung

Kontakt

Informationen

In der Sparte „Bibliotheken und Literatur“ erfolgt keine institutionelle Förderung.

Projektförderung

Leseförderung & Medienkompetenz; Literaturpädagogik; Literaturprojekte

Bestandsaufbau der Medien in öffentlichen Bibliotheken

  • Sächsisches Kulturraumgesetz
  • Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
  • Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
  • Anlagen zur Föderrichtlinie, insbesondere die Spartenspezifischen Förderschwerpunkte (Anlage 1 der FörderRL des Kulturraumes)

Gegenstand der Förderung

Bezuschussung der Ausgaben für eine bestimmte, zeitlich abgegrenzte Maßnahme zur Erfüllung eines sachbezogenen Zwecks

Projektschwerpunkte:

  • Leseförderung und Medienkompetenz: Projekte zur Förderung der Lese- und Medienkompetenz
  • Literaturpädagogik: Programme zur frühkindlichen Leseförderung und interaktiven Lernmethoden
  • Literaturprojekte: Unterstützung von kreativen Literaturprojekten, wie z. B. Autorenlesungen, Schreibwerkstätten oder Literaturfestivals; Projekte zur Vermittlung von Literaturkompetenz

Projektschwerpunkte:

  • Bestandsaufbau: Gezielter Bestandsaufbau von Medien in öffentlichen Bibliotheken

Zuwendungsempfänger

juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben erfüllen, die nicht in erster Linie kommerziellen Zwecken dienen.

Als Zuwendungsempfänger sind ausgeschlossen:

  • Freistaat Sachsen bzw. Unternehmen, an denen der Freistaat beteiligt ist,
  • Agenturen sowie
  • Landesverbände.

Voraussetzungen

  • Projekte, die ihren Wirkungsbereich im Kulturraum haben
  • Sitzgemeindebeteiligung i. H. v. 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • beantragte Mindestsumme: 1.000,00 EUR Zuwendung
  • Projektleitung durch eine dem Projektinhalt entsprechende, fachliche qualifizierte Person mit einschlägigem (Hochschul-)Abschluss oder mind. drei Jahren (Berufs-)Erfahrung im Bereich Literatur/Bibliotheken
  • Angebote und Ergebnisse des Projektes sind öffentlich zugänglich zu machen
  • Durchführung in Zusammenarbeit/Kooperation mit mind. einer anderen Institution, wie z. B. Bildungseinrichtung, Kita, Verein oder kultureller Einrichtung
  • hohe inhaltliche und konzeptionelle Qualität (pädagogisch-künstlerisches Niveau, inhaltliche Tiefe, Rahmen und Kontext)

mindestens fünf der nachfolgenden Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  1. Die Einrichtung nimmt am Verbundkatalog Öffentlicher Bibliotheken (ÖVK) teil.
  2. Die Einrichtung nimmt an einem Onleihe-Verbund teil.
  3. Die Bibliothek hat regelmäßige und publikumsorientierte Öffnungszeiten (Grundzentren: mindestens 15 Stunden pro Woche | Mittelzentren: mindestens 25 Stunden pro Woche).
  4. Die Bibliothek wird durch eine bibliothekarische Fachkraft oder eine Person mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung beziehungsweise mit einem vergleichbaren Abschluss geleitet.
  5. Die Bibliothek engagiert sich in der Ausbildung neuer Mitarbeiter und bietet gezielte Umschulungsmaßnahmen an.
  6. Die Bibliothek hat mindestens zweimal die fachliche Unterstützung und/oder ein Fortbildungsangebot der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken und/oder anderer vergleichbarer Anbieter innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung genutzt.
  7. Die Bibliothek hält pro Einwohner zwei Medieneinheiten vor. Um allen Zielgruppen gerecht zu werden, kann die Medieneinheit physisch oder virtuell vorgehalten werden.
  8. Die Bibliothek befindet sich in einem Grundzentren und hat mindestens einen Bestandumsatz in Höhe von 1,5. Die Bibliothek befindet sich in einem Mittelzentrum und hat einen Bestandsumsatz in Höhe von 3,0.

Art, Umfang und Zuwendungshöhe

  • bedingt rückzahlbarer Zuschuss
  • subsidiär
  • Fördersatz max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Fehlbedarfsfinanzierung

Förderausschluss

Folgende Projektinhalte sind von einer Projektförderung ausgeschlossen, sofern sie den ausschließlichen Projektinhalt darstellen:

  1. die Produktion von Medienträgern, die für Werbezwecke und / oder vorwiegend für den Verkauf vorgesehen sind,
  2. die Erstellung und Publikation von Chroniken (z. B. für Orte, Vereine …) und die Erarbeitung von Manuskripten,
  3. Gutachten, Studien und Konzeptionen für die Betreibung oder den Um- / Ausbau von Einrichtungen
  4. Gewinnorientierte Veranstaltungen
  5. Benefizveranstaltungen
  6. Honorare sowie Fahrten regionaler Einzelkünstler und Gruppen (Chöre, Ensembles usw.)
  7. Stipendien jeglicher Art

Folgende Projektinhalte sind grundsätzlich von einer Projektförderung ausgeschlossen:

  1. Projekte mit lediglich örtlicher Bedeutung,
  2. Ganztagsangebote von bzw. in Bildungseinrichtungen
  3. Festumzüge, Burgen- und Schlossfeste sowie Park-, Volks-, Heimat-, Schützen , Schul-, Stadt-, Straßen- und Gewerbefeste, Veranstaltungen mit Marktcharakter (Messe) sowie Märkte wie z. B. Weihnachts- oder Ostermärkte, historische Märkte, Walpurgisveranstaltungen, Kinderfeste, gesellige Tanz- und Musikveranstaltungen einschließlich Karneval u. ä.
  4. Belange der Denkmalpflege und allgemeine Wohlfahrtpflege
  5. Orgelvespern, Gottesdienste und Krippenspiele
  6. Projekte, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt werden

Verfahren

Die Antragstellung auf Förderung ist über das Fördermittelportal des Kulturraumes vorzunehmen. Die elektronische Übermittlung des Antrages erfolgt automatisch an den Kulturraum. Die Antragstellung inklusive Übermittlung muss spätestens bis zum 31. August eines Jahres für das Folgejahr, 23:59 Uhr abgeschlossen sein. Entscheidend für die Fristwahrung ist die Übermittlung über das Fördermittelportal.

Der Antrag ist in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift innerhalb einer Woche nach Antragstellung einzureichen.

Formelle Prüfung durch die Geschäftsstelle des Kulturraumes sowie anschließend inhaltliche / fachliche Prüfung durch die zuständige Facharbeitsgruppe und den Kulturbeirat (in der Regel September bis November des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)

Beschluss durch den Kulturkonvent (in der Regel Dezember des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)

Bescheiderstellung im Februar / März des Förderjahres (kann jedoch abweichen)

Adressat

Onlineportal

und

Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Elbstraße 32
01662 Meißen

Auszahlungsverfahren

Die Auszahlung wird i. d. R. in zwei Raten ausgezahlt.

Die erste Rate i. H. v. 40 Prozent der Zuwendung wird nach Bestandskraft des Bescheides und Mitteilung des Vorhabensbeginns ausgezahlt

Die zweite Rate i. H. v. 60 Prozent wird zum 20.11. im laufenden Jahr ausgezahlt.

Verwendungsnachweis

Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraumende.

Formulare

Projektförderung

Antragsverfahren

Antragsformular wird im Onlineportal erstellt

Anlage Bibliotheken

Stellungnahme der Sitzgemeinde

Mitteilungspflichten im laufenden Verfahren

Über folgende wesentliche Änderungen ist der Kulturraum zu informieren:

  • Kosten- und Finanzierungsplan: erhebliche Änderungen in der Ausgaben- und/oder Finanzierungsstruktur
  • Zeitplan: Verschiebungen zentraler Termine oder Laufzeitveränderungen.
  • Inhalt: Anpassungen des Programms oder der Projektleitung
  • Personal: Änderungen bei geförderten Stellen oder Honoraren.
  • Organisation: Wechsel der Vertretungsberechtigten oder der Rechtsform, Insolvenz / Zahlungsengpässe

Den Mitteilungspflichten ist im Bewilligungszeitraum nachzukommen.

Verwendungsnachweis für die Förderjahre 2025 & 2026

Kontakt

Informationen für Literaturprojekte

  • Sächsisches Kulturraumgesetz
  • Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
  • Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
  • Anlagen zur Föderrichtlinie, insbesondere die Spartenspezifischen Förderschwerpunkte (Anlage 1 der FörderRL des Kulturraumes)

Gegenstand der Förderung

Bezuschussung der Ausgaben für eine bestimmte, zeitlich abgegrenzte Maßnahme zur Erfüllung eines sachbezogenen Zwecks

Projektschwerpunkte:

  • Leseförderung und Medienkompetenz: Projekte zur Förderung der Lese- und Medienkompetenz
  • Literaturpädagogik: Programme zur frühkindlichen Leseförderung und interaktiven Lernmethoden
  • Literaturprojekte: Unterstützung von kreativen Literaturprojekten, wie z. B. Autorenlesungen, Schreibwerkstätten oder Literaturfestivals; Projekte zur Vermittlung von Literaturkompetenz

Zuwendungsempfänger

juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben erfüllen, die nicht in erster Linie kommerziellen Zwecken dienen.

Als Zuwendungsempfänger sind ausgeschlossen:

  • Freistaat Sachsen bzw. Unternehmen, an denen der Freistaat beteiligt ist,
  • Agenturen sowie
  • Landesverbände.

Voraussetzungen

  • Projekte, die ihren Wirkungsbereich im Kulturraum haben
  • Sitzgemeindebeteiligung i. H. v. 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • beantragte Mindestsumme: 1.000,00 EUR Zuwendung
  • Projektleitung durch eine dem Projektinhalt entsprechende, fachliche qualifizierte Person mit einschlägigem (Hochschul-)Abschluss oder mind. drei Jahren (Berufs-)Erfahrung im Bereich Literatur/Bibliotheken
  • Angebote und Ergebnisse des Projektes sind öffentlich zugänglich zu machen
  • Durchführung in Zusammenarbeit/Kooperation mit mind. einer anderen Institution, wie z. B. Bildungseinrichtung, Kita, Verein oder kultureller Einrichtung
  • hohe inhaltliche und konzeptionelle Qualität (pädagogisch-künstlerisches Niveau, inhaltliche Tiefe, Rahmen und Kontext)

Art, Umfang und Zuwendungshöhe

  • bedingt rückzahlbarer Zuschuss
  • subsidiär
  • Fördersatz max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Fehlbedarfsfinanzierung

Förderausschluss

Folgende Projektinhalte sind von einer Projektförderung ausgeschlossen, sofern sie den ausschließlichen Projektinhalt darstellen:

  1. die Produktion von Medienträgern, die für Werbezwecke und / oder vorwiegend für den Verkauf vorgesehen sind,
  2. die Erstellung und Publikation von Chroniken (z. B. für Orte, Vereine …) und die Erarbeitung von Manuskripten,
  3. Gutachten, Studien und Konzeptionen für die Betreibung oder den Um- / Ausbau von Einrichtungen
  4. Gewinnorientierte Veranstaltungen
  5. Benefizveranstaltungen
  6. Honorare sowie Fahrten regionaler Einzelkünstler und Gruppen (Chöre, Ensembles usw.)
  7. Stipendien jeglicher Art

Folgende Projektinhalte sind grundsätzlich von einer Projektförderung ausgeschlossen:

  1. Projekte mit lediglich örtlicher Bedeutung,
  2. Ganztagsangebote von bzw. in Bildungseinrichtungen
  3. Festumzüge, Burgen- und Schlossfeste sowie Park-, Volks-, Heimat-, Schützen , Schul-, Stadt-, Straßen- und Gewerbefeste, Veranstaltungen mit Marktcharakter (Messe) sowie Märkte wie z. B. Weihnachts- oder Ostermärkte, historische Märkte, Walpurgisveranstaltungen, Kinderfeste, gesellige Tanz- und Musikveranstaltungen einschließlich Karneval u. ä.
  4. Belange der Denkmalpflege und allgemeine Wohlfahrtpflege
  5. Orgelvespern, Gottesdienste und Krippenspiele
  6. Projekte, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt werden

Verfahren

Die Antragstellung auf Förderung ist über das Fördermittelportal des Kulturraumes vorzunehmen. Die elektronische Übermittlung des Antrages erfolgt automatisch an den Kulturraum. Die Antragstellung inklusive Übermittlung muss spätestens bis zum 31. August eines Jahres für das Folgejahr, 23:59 Uhr abgeschlossen sein. Entscheidend für die Fristwahrung ist die Übermittlung über das Fördermittelportal.

Der Antrag ist in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift innerhalb einer Woche nach Antragstellung einzureichen.

Formelle Prüfung durch die Geschäftsstelle des Kulturraumes sowie anschließend inhaltliche / fachliche Prüfung durch die zuständige Facharbeitsgruppe und den Kulturbeirat (in der Regel September bis November des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)

Beschluss durch den Kulturkonvent (in der Regel Dezember des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)

Bescheiderstellung im Februar / März des Förderjahres (kann jedoch abweichen)

Adressat

Onlineportal

und

Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Elbstraße 32
01662 Meißen

Auszahlungsverfahren

Die Auszahlung wird i. d. R. in zwei Raten ausgezahlt.

Die erste Rate i. H. v. 40 Prozent der Zuwendung wird nach Bestandskraft des Bescheides und Mitteilung des Vorhabensbeginns ausgezahlt

Die zweite Rate i. H. v. 60 Prozent wird zum 20.11. im laufenden Jahr ausgezahlt.

Verwendungsnachweis

Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraumende.

Informationen für Medienbeschaffung

  • Sächsisches Kulturraumgesetz
  • Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
  • Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
  • Anlagen zur Föderrichtlinie, insbesondere die Spartenspezifischen Förderschwerpunkte (Anlage 1 der FörderRL des Kulturraumes)

Gegenstand der Förderung

Bezuschussung der Ausgaben für eine bestimmte, zeitlich abgegrenzte Maßnahme zur Erfüllung eines sachbezogenen Zwecks:

Projektschwerpunkte:

  • Bestandsaufbau: Gezielter Bestandsaufbau von Medien in öffentlichen Bibliotheken

Zuwendungsempfänger

juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben erfüllen, die nicht in erster Linie kommerziellen Zwecken dienen.

Als Zuwendungsempfänger sind ausgeschlossen:

  • Freistaat Sachsen bzw. Unternehmen, an denen der Freistaat beteiligt ist,
  • Agenturen sowie
  • Landesverbände.

Voraussetzungen

  • Projekte, die ihren Wirkungsbereich im Kulturraum haben
  • Sitzgemeindebeteiligung i. H. v. 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • beantragte Mindestsumme: 1.000,00 EUR Zuwendung

mindestens fünf der nachfolgenden Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  1. Die Einrichtung nimmt am Verbundkatalog Öffentlicher Bibliotheken (ÖVK) teil.
  2. Die Einrichtung nimmt an einem Onleihe-Verbund teil.
  3. Die Bibliothek hat regelmäßige und publikumsorientierte Öffnungszeiten (Grundzentren: mindestens 15 Stunden pro Woche | Mittelzentren: mindestens 25 Stunden pro Woche).
  4. Die Bibliothek wird durch eine bibliothekarische Fachkraft oder eine Person mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung beziehungsweise mit einem vergleichbaren Abschluss geleitet.
  5. Die Bibliothek engagiert sich in der Ausbildung neuer Mitarbeiter und bietet gezielte Umschulungsmaßnahmen an.
  6. Die Bibliothek hat mindestens zweimal die fachliche Unterstützung und/oder ein Fortbildungsangebot der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken und/oder anderer vergleichbarer Anbieter innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung genutzt.
  7. Die Bibliothek hält pro Einwohner zwei Medieneinheiten vor. Um allen Zielgruppen gerecht zu werden, kann die Medieneinheit physisch oder virtuell vorgehalten werden.
  8. Die Bibliothek befindet sich in einem Grundzentren und hat mindestens einen Bestandumsatz in Höhe von 1,5. Die Bibliothek befindet sich in einem Mittelzentrum und hat einen Bestandsumsatz in Höhe von 3,0.

Art, Umfang und Zuwendungshöhe

  • bedingt rückzahlbarer Zuschuss
  • subsidiär
  • Fördersatz max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Fehlbedarfsfinanzierung

Förderausschluss

Folgende Projektinhalte sind von einer Projektförderung ausgeschlossen, sofern sie den ausschließlichen Projektinhalt darstellen:

  1. die Produktion von Medienträgern, die für Werbezwecke und / oder vorwiegend für den Verkauf vorgesehen sind,
  2. die Erstellung und Publikation von Chroniken (z. B. für Orte, Vereine …) und die Erarbeitung von Manuskripten,
  3. Gutachten, Studien und Konzeptionen für die Betreibung oder den Um- / Ausbau von Einrichtungen
  4. Gewinnorientierte Veranstaltungen
  5. Benefizveranstaltungen
  6. Honorare sowie Fahrten regionaler Einzelkünstler und Gruppen (Chöre, Ensembles usw.)
  7. Stipendien jeglicher Art

Folgende Projektinhalte sind grundsätzlich von einer Projektförderung ausgeschlossen:

  1. Projekte mit lediglich örtlicher Bedeutung,
  2. Ganztagsangebote von bzw. in Bildungseinrichtungen
  3. Festumzüge, Burgen- und Schlossfeste sowie Park-, Volks-, Heimat-, Schützen , Schul-, Stadt-, Straßen- und Gewerbefeste, Veranstaltungen mit Marktcharakter (Messe) sowie Märkte wie z. B. Weihnachts- oder Ostermärkte, historische Märkte, Walpurgisveranstaltungen, Kinderfeste, gesellige Tanz- und Musikveranstaltungen einschließlich Karneval u. ä.
  4. Belange der Denkmalpflege und allgemeine Wohlfahrtpflege
  5. Orgelvespern, Gottesdienste und Krippenspiele
  6. Projekte, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt werden

Verfahren

Die Antragstellung auf Förderung ist über das Fördermittelportal des Kulturraumes vorzunehmen. Die elektronische Übermittlung des Antrages erfolgt automatisch an den Kulturraum. Die Antragstellung inklusive Übermittlung muss spätestens bis zum 31. August eines Jahres für das Folgejahr, 23:59 Uhr abgeschlossen sein. Entscheidend für die Fristwahrung ist die Übermittlung über das Fördermittelportal.

Der Antrag ist in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift innerhalb einer Woche nach Antragstellung einzureichen.

Formelle Prüfung durch die Geschäftsstelle des Kulturraumes sowie anschließend inhaltliche / fachliche Prüfung durch die zuständige Facharbeitsgruppe und den Kulturbeirat (in der Regel September bis November des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)

Beschluss durch den Kulturkonvent (in der Regel Dezember des laufenden Jahres – kann jedoch abweichen)

Bescheiderstellung im Februar / März des Förderjahres (kann jedoch abweichen)

Adressat

Onlineportal

und

Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Elbstraße 32
01662 Meißen

Auszahlungsverfahren

Die Auszahlung wird i. d. R. in zwei Raten ausgezahlt.

Die erste Rate i. H. v. 40 Prozent der Zuwendung wird nach Bestandskraft des Bescheides und Mitteilung des Vorhabensbeginns ausgezahlt.

Die zweite Rate i. H. v. 60 Prozent wird zum 20.11. im laufenden Jahr ausgezahlt.

Verwendungsnachweis

Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraumende.

Formulare

Projektförderung

Antragsverfahren

Antragsformular wird im Onlineportal erstellt

Anlage Bibliotheken

Stellungnahme der Sitzgemeinde

Mitteilungspflichten im laufenden Verfahren

Über folgende wesentliche Änderungen ist der Kulturraum zu informieren:

  • Kosten- und Finanzierungsplan: erhebliche Änderungen in der Ausgaben- und/oder Finanzierungsstruktur
  • Zeitplan: Verschiebungen zentraler Termine oder Laufzeitveränderungen.
  • Inhalt: Anpassungen des Programms oder der Projektleitung
  • Personal: Änderungen bei geförderten Stellen oder Honoraren.
  • Organisation: Wechsel der Vertretungsberechtigten oder der Rechtsform, Insolvenz / Zahlungsengpässe

Den Mitteilungspflichten ist im Bewilligungszeitraum nachzukommen.

Verwendungsnachweis für die Förderjahre 2025 & 2026

Kontakt