Welche Unterlagen geeignet sind, hängt von der jeweiligen Rechtsform ab. Als Rechtsformnachweise kommen unter anderem in Betracht:
- Handelsregisterauszug
- Gesellschaftsvertrag oder Satzung
- Gesellschafterliste
- Geschäftsführerbestellungsurkunde
- Aufsichtsrats‑ oder Vorstandsbestellungsbeschlüsse
- Gewerbeanmeldung
- Steuerliche Erfassungsbescheinigung des Finanzamts
- Mitgliedsbescheinigungen von Kammern oder Berufsverbänden
- Vereinsregisterauszug
- Gründungsprotokoll
- Vorstands‑ oder Wahlprotokoll
- Stiftungsurkunde
- Anerkennungsurkunde einer Stiftungsbehörde
- Organisations‑ oder Körperschaftssatzung
- Gesetzliche Grundlage (bei Körperschaften des öffentlichen Rechts)
- Nachweise zur Vertretungsberechtigung (z. B. Bestellungs‑ oder Ernennungsurkunden)
- Genossenschaftsregisterauszug
Nicht in jedem Fall sind alle genannten Unterlagen erforderlich.

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