Welche Unterlagen geeignet sind, hängt von der jeweiligen Rechtsform ab. Als Rechtsformnachweise kommen unter anderem in Betracht:

  • Handelsregisterauszug
  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung
  • Gesellschafterliste
  • Geschäftsführerbestellungsurkunde
  • Aufsichtsrats‑ oder Vorstandsbestellungsbeschlüsse
  • Gewerbeanmeldung
  • Steuerliche Erfassungsbescheinigung des Finanzamts
  • Mitgliedsbescheinigungen von Kammern oder Berufsverbänden
  • Vereinsregisterauszug
  • Gründungsprotokoll
  • Vorstands‑ oder Wahlprotokoll
  • Stiftungsurkunde
  • Anerkennungsurkunde einer Stiftungsbehörde
  • Organisations‑ oder Körperschaftssatzung
  • Gesetzliche Grundlage (bei Körperschaften des öffentlichen Rechts)
  • Nachweise zur Vertretungsberechtigung (z. B. Bestellungs‑ oder Ernennungsurkunden)
  • Genossenschaftsregisterauszug

Nicht in jedem Fall sind alle genannten Unterlagen erforderlich.