Es ist der Nachweis einzureichen, der für die jeweilige Rechtsform am besten geeignet und aktuell ist. In der Regel genügt ein aussagekräftiges Dokument, aus dem die Rechtsform und die Vertretungsberechtigung eindeutig hervorgehen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle.

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