Sehr geehrte Damen und Herren,
die Geschäftsstelle des Kulturraumes wünscht Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen guten Start in das neue Jahr 2020 mit reichlich Gesundheit, Freude und Kraft für alle anstehenden Aufgaben.
Zum Jahresbeginn möchten wir Ihnen den 1. Newsletter des Jahres 2020 mit aktuellen Informationen aus dem Kulturraum übermitteln.
Folgende Themen werden aufgegriffen:
- Sitzung des Kulturkonventes mit Beschluss der Förderliste 2020
- Information über Änderungen der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (VwV zu § 44 SäHO) ab 01.01.2020
- Hinweis zum Fördervermerk
- Sonstiges
1. Sitzung des Kulturkonventes
Der Kulturkonvent des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge hat in seiner Sitzung am 10.12.2019 u. a. die Förderliste für 2020 beschlossen.
Die aktuellen maximalen Zuwendungshöhen finden Sie unter https://kulturraum-erleben.de/de_DE/gefoerderte-einrichtungen-projekte#foerderliste-2020.
Gemäß § 3 Abs. 6 des Sächsischen Kulturraumgesetzes müssen die Kulturräume die von ihnen geförderten Einrichtungen und Maßnahmen sowie die jeweiligen Höhen veröffentlichen.
Sobald die Bestätigung des SMWK über die Haushaltssatzung 2020 vorliegt und die anschließende Auslegungsfrist abgelaufen ist werden die Fördermittelbescheide, voraussichtlich im Februar, versandt.
Hinweis: Die Termine zum Kulturkonvent, die aktuellen Beschlüsse des Kulturkonventes nebst Anlagen finden Sie ebenfalls veröffentlicht auf unserer Homepage unter https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/konvent-des-kulturraumes#termine-konvent.
2. Information über Änderungen der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (VwV zu § 44 SäHO) ab 01.01.2020
Das Staatsministerium für Finanzen (SMF) hat zum 01.01.2020 Änderungen zur Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO) beschlossen.
Die Änderungen, welche explizit zum § 44 SäHO gefasst wurden, führen zu Vereinfachungen im Zuwendungsverfahren. In diesem Zuge passt auch der Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge seine bisherigen Verfahrensweisen an.
Über die allgemeinen Änderungen zum § 44 SäHO und den Änderungen der allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendung zur institutionellen Förderung (ANBest-I), zur Projektförderung (ANBest-P) und zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) wird Sie die Geschäftsstelle des Kulturraumes ausführlich mit einem separaten Schreiben informieren, welches voraussichtlich mit den Zuwendungsbescheides verschickt wird.
3. Hinweis zum Fördervermerk
Aus gegebenen Anlass möchten wir auf den Fördervermerk, welcher eine Auflage im Zuwendungsbescheid darstellt, hinweisen.
Bei Druckerzeugnissen und Veröffentlichungen aller Art, die im Zusammenhang mit der durch den Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge geförderten Maßnahme stehen, ist das Logo des Kulturraumes bzw. alternativ der Vermerk “Gefördert durch den Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge” anzubringen. Bei institutionell geförderten Einrichtungen ist darauf zu achten, dass der Fördervermerk auf der Internetseite leicht auffindbar ist.
Von den Druckerzeugnissen ist dem Kulturraum spätestens mit dem Verwendungsnachweis ein kostenloses Belegexemplar einzureichen.
4. Sonstiges
Aktuelle Informationen des Kulturraumes finden Sie außerdem regelmäßig unter:
- https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/aktuelles-aus-dem-kulturraum
- https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/neuigkeiten_foerderung
Wir hoffen, dass wir Sie mit den wesentlichsten Fakten in gebotener Kürze informiert haben. Für Ihre weiterführenden Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt auch gern telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle