Bekanntgabe des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz –Osterzgebirge über die Auslegung des Entwurfes der Nachtragssatzung des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge für das Haushaltsjahr 2024.
Gemäß § 77 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit § 76 Abs. 1 SächsGemO, in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Mai 2024 (SächsGVBl. S. 500) geändert worden ist, ist der Entwurf der Nachtragssatzung des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit
vom 18. November bis 27. November 2024
in der Geschäftsstelle des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge, Elbstraße 32, 01662 Meißen während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Darüber hinaus ist die Nachtragssatzung im gleichen Zeitraum online unter www.kulturraum-erleben.de / Über uns / Konvent / Auslegungen abrufbar.
Einwohner und Abgabepflichtige können gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO bis Ablauf des 6. Dezember 2024 gegen den Entwurf Einwendungen bei der genannten Stelle erheben.
Meißen, den 12.11.2024
Ralf Hänsel
Vorsitzender des Kulturkonventes