Netzwerkstelle Kulturelle Bildung im Kulturraum Meißen -Sächsische Schweiz - Osterzgebirge
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Texten das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Dies gilt für alle Texte im Bereich "Kulturellen Bildung" *
In den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gibt es ingesamt ca. 200 Schule und ca. 300 Kindertageseinrichtungen. Dem gegenüber stehen Kultureinrichtungen und Kulturschaffende, die unterschiedliche kulturelle Bildungsangebote vorhalten.
Die Netzwerkstelle fungiert seit 2019 bei Bedarf als Schnittstelle und als Mittler von Projektangeboten bzw. -anfragen zwischen Bildungs- und Kultureinrichtungen.
Mit der Etablierung der Netzwerkstelle verfolgt der Kulturraum das Ziel, Kultrelle Bildung in den Regionen zu stärken, Kooperationen zu fördern und Impulse für die Arbeit vor Ort zu geben.
Mit der Änderungen der Aufgabenschwerpunkte der Netzwerkstellen ab 01.01.2023 durch die geänderte Förderrichtlinie Kulturelle Bildung vom 19.07.2022 findet eine Umstrukturierung der Netzwerkstelle statt.
Die Netzwerkstelle soll so ausgerichtet werden, dass sie...
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als regionale Koordinierungsstelle zwischen Kultureinrichtungen bzw. Künstlern sowie zwischen Strukturen der Schulverwaltung und Bildungseinrichtungen sowie der Bildungs- und Jugendhilfe wirksam wird.
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informiert und berät zu allen Aspekten der Kulturellen Bildung.
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bei der Umsetzung von Maßnahmen sowohl inhaltlich als auch organisatorisch unterstützt.
Zudem ist eine verstärkte Ausrichtung der Aktivitäten in Richtung der Aufgabenschwerpunkte nach dem Landesweiten Konzept Kulturelle Kinder- und Jugendbildung das Freistaates Sachsen geplant.
Ansprechpartner
Sollten Sie Hilfe bei der Entwicklung, Umsetzung oder Kommunikation Ihrer Kulturellen Bildungsprojekte benötigen, wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des Kulturraumes:
per E-Mail: netzwerkstelle@kulturraum-erleben.de
per Telefon: 03521 489 9710
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Diese Maßnahme wird mifinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächischen Landtag beschlossenen Haushaltes. |