Theater und darstellende Kunst
Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Auf dieser Seite finden Sie sowohl allgemeine als auch spartenspezifische Informationen rund um eine Beantragung einer Zuwendung im Bereich Theater und darstellende Kunst beim Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge.
Informationen
Institutionelle Förderung | Projektförderung | |
Grundlagen |
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Gegenstand der Förderung |
laufende Betriebsausgaben im Förderjahr |
Bezuschussung der Ausgaben für eine bestimmte, zeitlich abgegrenzte Maßnahme zur Erfüllung eines sachbezogenen Zwecks: Projektschwerpunkte der Genres Schauspiel, Musiktheater, Tanz und Puppentheater:
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Zuwendungsempfänger |
juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben von regionaler Bedeutung erfüllen, die nicht in erster Linie kommerziellen Zwecken dienen; mit Sitz (Träger) oder Wirkungsbereich im Kulturraum (Einrichtung) |
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Theater mit und ohne Ensemble, die ihren Sitz, Träger und ihre festen Spielstätten im Kulturraum haben. | ||
Voraussetzungen |
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Spielstätten müssen gekennzeichnet sein durch:
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Art, Umfang und Zuwendungshöhe |
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Förderausschluss |
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besonderer Förderausschluss | Projekte mit lediglich lokaler Wirkung | |
Verfahren |
Einreichung eines Antrages in einfacher Ausfertigung zum 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr. Es gilt der Posteingangsstempel des Kulturraumes zur Fristwahrung. Antrag und Anlagen sind darüber hinaus elektronisch einzureichen (siehe unten). Formelle Prüfung durch die Geschäftsstelle des Kulturraumes sowie anschließend inhaltliche / fachliche Prüfung durch die zuständige Facharbeitsgruppe und den Kulturbeirat (in der Regel September bis November des laufenden Jahres - kann jedoch abweichen) Beschluss durch den Kulturkonvent (in der Regel Dezember des laufenden Jahres - kann jedoch abweichen) Bescheiderstellung (Februar / März des Folge- / Antragsjahres - kann jedoch abweichen) |
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Adressat | Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge Elbstraße 32 01662 Meißen und info@kulturraum-erleben.de |
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Auszahlungsverfahren |
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in vier Raten. Die erste Auszahlung erfolgt nach Bestandskraft des Bescheides. Die weiteren Auszahlungen erfolgen i. d. R. zum 15.05., 15.08. und 15.11. im laufenden Jahr. |
Die Auszahlung wird i. d. R. in zwei Raten ausgezahlt. Die erste Rate i. H. v. 40 Prozent der Zuwendung wird nach Bestandskraft des Bescheides und Mitteilung des Vorhabensbeginns ausgezahlt Die zweite Rate i. H. v. 60 Prozent wird auf Antrag im letzten Quartal des Jahres ausgezahlt. |
Verwendungsnachweis | Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraumende |
Formulare
Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung bis zum 31.08. des Jahres an die Geschäftsstelle des Kulturraumes zu senden. Bitte beachten Sie, dass in 2024 der Stichtag auf einen Samstag fällt und die Briefkastenkapazitäten nicht vollumfänglich ausreichen. Fristwahrend gilt auch die Übersendung des Antrages mit Unterschrift im pdf-Format per E-mail.
Darüber hinaus sind Antrag und Anlagen elektronisch über info@kulturraum-erleben.de einzureichen. Für größere Datenmengen empfehlen wir den kostenlosen, ohne Anmeldung nutzbaren Datentransferanbieter HiDrive Share (https://www.strato.de/cloud-speicher/hidrive-share/).
Mit dem Verwendungsnachweis kann ähnlich verfahren werden.
Institutionelle Förderung | Projektförderung | |
Antragsverfahren | ||
laufendes Verfahren |
Änderungsmitteilungen: |
Änderungsmitteilungen: |
Verwendungsnachweis |
Kontakt
Frau Heller
03521 489 9712
katharina.heller@kulturraum-erleben.de