Bildende Kunst
Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Auf dieser Seite finden Sie sowohl allgemeine als auch spartenspezifische Informationen rund um eine Beantragung einer Zuwendung im Bereich Bildende Kunst beim Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge.
Informationen
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Institutionelle Förderung |
Projektförderung |
Grundlagen |
- Sächsisches Kulturraumgesetz
- Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
- Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
- Anlagen zur Föderrichtlinie, insbesondere die Spartenspezifischen Förderschwerpunkte (Anlage 1 der FörderRL des Kulturraumes)
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Gegenstand der Förderung |
laufende Betriebsausgaben im Förderjahr
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Bezuschussung der Ausgaben für eine bestimmte, zeitlich abgegrenzte Maßnahme zur Erfüllung eines sachbezogenen Zwecks:
Projektschwerpunkte:
- Maßnahmen, die der Stärkung und Vermittlung oder Vernetzung von Angeboten der Bildenden Kunst dienen (z. B. Werkstätten, Workshops, Symposien).
- die Durchführung von Wettbewerben.
- Kataloge zur Würdigung und Förderung im Kulturraum aktiver Künstler und Gestalter im Rahmen eines besonderen Anlasses (z. B. Jubiläen) und unter Beachtung der gestalterischen und konzeptionellen Qualität.
Künstlerbezogen kann maximal eine Förderung von bis zu 1.000 Euro aller fünf Jahre vom Kulturraum unter Einhaltung der Festlegungen in der Förderrichtlinie zu Eigenmitteln, Sitzgemeindebeteiligung und Maximalfördersatz gewährt werden.
- Projekte zur Nachlasspflege von Künstlern aus dem Kulturraum unter professioneller Begleitung (z. B. Sichtung, Lagerung, Einstellung und Publikation eines Werkverzeichnisses / Kataloges).
- künstlerische Ausstellungen sowie Galerietätigkeit gemeinnützuiger Vereine mit Öffnungszeiten von mindestens 20 Wochenstunden und einem regionalen Bezug.
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Zuwendungsempfänger |
juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben von regionaler Bedeutung erfüllen, die nicht in erster Linie kommerziellen Zwecken dienen; mit Sitz (Träger) oder Wirkungsbereich im Kulturraum (Einrichtung)
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Einrichtungen, die durch ihre Arbeit Werke der Bildenden und Angewandten Kunst der Bevölkerung zugänglich machen, zur Auseinandersetzung mit Bildender und Angewandter Kunst anregen sowie Präsentationsmöglichkeiten für Künstler und Künstlergruppen aus der Region schaffen |
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Voraussetzungen |
- Sitz im Kulturraum oder Einrichtung mit Wirkungsbereich im Gebiet eines Mitgliedes des Kulturraumes oder wenn die Einrichtung dazu beiträgt, die Kulturlandschaft auch außerhalb des Gebietes des Kulturraumes in angemessener Form zu vertreten
- Sitzgemeindebeteiligung i. H. v. 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- beantragte Mindestsumme: 1.000,00 EUR Zuwendung
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- Leitung durch eine qualifizierte Fachkraft (Hochschulbildung oder vergleichbare Fachkompetenz),
- Öffnungszeiten von mindestens 20 Wochenstunden,
- Jahresprogramm mit regelmäßig eigenkonzipierten und durchgeführten Kunstausstellungen, wobei die Präsentation von Werken von Künstlern und Gestaltern aus dem Kulturraum Berücksichtigung finden soll sowie
- Durchführung von kunstpädagogischen Angeboten.
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- Wirkung in mindestens einem Landkreis des Kulturraumes
- öffentliche Zugänglichkeit
- Antragsteller verfügt über eine fachspezifische und professionelle Leitung
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Art, Umfang und Zuwendungshöhe |
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
- subsidiär
- Anteilsfinanzierung / Fehlbedarfsfinanzierung / Festbetragsfinanzierung (Entscheidung trifft der Kulturraum)
- Fördersatz max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausnahmen auf Antrag möglich)
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Förderausschluss |
- Einrichtungen in staatlicher Trägerschaft bzw. bei denen der Freistaat Sachsen Hauptgesellschafter ist
- Archive, Tierparks und Tiergärten, Zoos und Streichelgehege sowie Parks und botanische Gärten
- Schlösser und Burgen (i. S. v. Baudenkmälern) sowie Belange der Denkmalpflege und allgemeinen Wohlfahrtspflege
- Heimatstuben und Heimatmuseen mit ausschließlich lokalem Bezug
- Einrichtungen, die der Gewinnerzielung dienen
- Agenturen als Antragsteller
- Institutionen, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt wird sowie Institutionen, deren inhaltliche Ausrichtung durch Kinder- und Jugendarbeit und Sozialarbeit dominiert wird oder aus den Bereichen Sport und Tourismus
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- Maßnahmen in staatlicher Trägerschaft
- Maßnahmen mit lediglich örtlicher Bedeutung
- Investitionen in Einrichtungen, die nicht dem Antragsteller gehören
- Ganztagsangebote von bzw. in Bildungseinrichtungen
- Ausstellungen mit ausschließlich lokalem Bezug
- kommerziell ausgerichtete bzw. gewinnorientierte Veranstaltungen
- Festumzüge, Burgen- und Schlossfeste sowie Park-, Volks-, Heimat-, Schützen-, Schul-, Stadt-, Straßen- und Gewerbefeste, Veranstaltungen mit Marktcharakter sowie Märkte wie z. B. Weihnachts- oder Ostermärkte, historische Märkte, Walpurgisveranstaltungen, Kinderfeste, gesellige Tanz- und Musikveranstaltungen einschließlich Karneval u. ä.
- die Produktion von Medienträgern, die für Werbezwecke und / oder vorwiegend für den Verkauf vorgesehen sind
- Erstellung und Publikation von Chroniken (z. B. für Orte, Vereine …) und die Erarbeitung von Manuskripten
- Gutachten, Studien und Konzeptionen für die Betreibung oder den Um- / Ausbau von Einrichtungen als Einzelprojekte
- Benefizveranstaltungen
- Orgelvespern und Gottesdienste, Krippenspiele
- Honorare sowie Fahrten regionaler Einzelkünstler und Gruppen (Chöre, Ensembles usw.)
- Stipendien jeglicher Art
- Agenturen als Antragsteller
- Projekte, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt wird sowie Projekte, deren inhaltliche Ausrichtung durch Kinder- und Jugendarbeit und Sozialarbeit dominiert wird oder aus den Bereichen Sport und Tourismus
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besonderer Förderausschluss |
- künstlerisches Laienschaffen
- kreative Kinder- und Jugendaktivitäten
- Ausstellungen in Räumen, in denen Kunstpräsentationen eine nachgeordnete Funktion einnehmen
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Verfahren |
Einreichung eines Antrages in einfacher Ausfertigung zum 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr. Es gilt der Posteingangsstempel des Kulturraumes zur Fristwahrung. Antrag und Anlagen sind darüber hinaus elektronisch einzureichen (siehe unten).
Formelle Prüfung durch die Geschäftsstelle des Kulturraumes sowie anschließend inhaltliche / fachliche Prüfung durch die zuständige Facharbeitsgruppe und den Kulturbeirat (in der Regel September bis November des laufenden Jahres - kann jedoch abweichen)
Beschluss durch den Kulturkonvent (in der Regel Dezember des laufenden Jahres - kann jedoch abweichen)
Bescheiderstellung (Februar / März des Folge- / Antragsjahres - kann jedoch abweichen)
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Adressat |
Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge Elbstraße 32 01662 Meißen
und
info@kulturraum-erleben.de |
Auszahlungsverfahren |
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in vier Raten.
Die erste Auszahlung erfolgt nach Bestandskraft des Bescheides.
Die weiteren Auszahlungen erfolgen i. d. R. zum 15.05., 15.08. und 15.11. im laufenden Jahr.
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Die Auszahlung wird i. d. R. in zwei Raten ausgezahlt.
Die erste Rate i. H. v. 40 Prozent der Zuwendung wird nach Bestandskraft des Bescheides und Mitteilung des Vorhabensbeginns ausgezahlt
Die zweite Rate i. H. v. 60 Prozent wird auf Antrag im letzten Quartal des Jahres ausgezahlt.
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Verwendungsnachweis |
Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraumende |
Formulare
Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung bis zum 31.08. des Jahres an die Geschäftsstelle des Kulturraumes zu senden. Bitte beachten Sie, dass in 2024 der Stichtag auf einen Samstag fällt und die Briefkastenkapazitäten nicht vollumfänglich ausreichen. Fristwahrend gilt auch die Übersendung des Antrages mit Unterschrift im pdf-Format per E-mail.
Darüber hinaus sind Antrag und Anlagen elektronisch über info@kulturraum-erleben.de einzureichen. Für größere Datenmengen empfehlen wir den kostenlosen, ohne Anmeldung nutzbaren Datentransferanbieter HiDrive Share (https://www.strato.de/cloud-speicher/hidrive-share/).
Mit dem Verwendungsnachweis kann ähnlich verfahren werden.
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Institutionelle Förderung |
Projektförderung |
Antragsverfahren |
Antrag I-Förderung
Stellungnahme der Sitzgemeinde
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Antrag P-Förderung
Stellungnahme der Sitzgemeinde
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laufendes Verfahren |
Änderungsmitteilungen: Zukünftig entfällt die Änderungsmitteilung mittels Muster. Es ist ausreichend, wenn Sie die überarbeiteten Seiten aus dem bereits bei Ihnen vorhandenen Antragsformular für das entsprechende Förderjahr verwenden. Die Gründe für die Änderung sind weiterhin nachvollziehbar mitzuteilen. Eventuelle Zusammenhänge zwischen den Änderungen von Einnahmen und Ausgaben sind zu erläutern.
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Änderungsmitteilungen: Zukünftig entfällt die Änderungsmitteilung mittels Muster. Für die Anzeige einer Änderung des Kosten- und Finanzierungsplanes ist es ausreichend, wenn Sie die überarbeiteten Seiten aus dem bereits bei Ihnen vorhandenen Antragsformular für das entsprechende Förderjahr verwenden. Die Gründe für die Änderung sind weiterhin nachvollziehbar mitzuteilen. Eventuelle Zusammenhänge zwischen den Änderungen von Einnahmen und Ausgaben sind zu erläutern. Anträge auf Änderung des Zuwendungszweckes und / oder des Bewilligungszeitraumes können formlos, jedoch zwingend mit Begründung, gestellt werden.
Auszahlungsantrag P-Förderung
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Verwendungsnachweis |
Verwendungsnachweis I-Förderung
BEISPIEL Überleitungsrechnung Hinweise Überleitungsrechnung
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Verwendungsnachweis P-Förderung
Belegliste
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Kontakt
Frau Heller
03521 489 9712
katharina.heller@kulturraum-erleben.de