Allgemeines
 

Eine der wichtigsten Entscheidungen nach der deutschen Wiedervereinigung, um die kulturellen Traditionen zu bewahren, zu entwickeln und Raum für neue Ideen wie Projekte zu ermöglichen, war der Erlass des Kulturraumgesetzes im Jahr 1994, welches die Förderung von Kunst und Kultur in den verschiedenen Regionen des Freistaates regelt.

Im Jahr 2008 wurde durch das Sächsische Kulturraumgesetz der aktuelle Zweckverband Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge als Nachfolger der ersten Kulturraumgeneration gegründet.

Wesentliche Aufgabe ist die Förderung regional bedeutsamer kultureller Einrichtungen und Projekte. Damit soll das kommunale Kulturmanagement bei der Finanzierung und Koordinierung unterstützt werden.

Weitere Informationen zur Förderung sowie zu den geförderten Bereichen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.


Sparten


Museen, Sammlungen, Ausstellungen


Theater und darstellende Kunst


Orchester und Musik


Musikschulen


Bildende Kunst


Bibliotheken und Literatur


Kultur- und Kommunikationszentren


Soziokultur


Strukturmittel / Investitionen


Kulturelle Bildung

Darüber hinaus informieren wir regelmäßig in unseren Neuigkeiten zur Förderung über weitere Fördermöglichkeiten anderer Fördermittelgeber.

Allgemeine Rechtsgrundlagen

Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (insbesondere die §§ 23, 34 und 44)

Förderrichtlinie des Kulturraumes vom 27.06.2023

  Anlage 1 - Spartenspezifischen Förderschwerpunkte

Förderrichtlinie des Kulturraumes für investive Maßnahmen vom 16.06.2021

Allgemeine Nebenbestimmungen zur Zuwendung für institutionelle Förderung (ANBest-I)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K)

VwV Zuwendungen Strukturmaßnahmen Sächsisches Kulturraumgesetz