Institutionelle Förderung

Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Auf dieser Seite finden Sie sowohl allgemeine als auch spartenspezifische Informationen rund um eine Beantragung einer Zuwendung für Ihre Einrichtung beim Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge.

Allgemeine Informationen

Grundlage
  • Sächsisches Kulturraumgesetz
  • Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
  • Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
  • Anlagen zur Föderrichtlinie, insbesondere die Spartenspezifische Förderschwerpunkte (Anlage 1 der FörderRL des Kulturraumes)
Gegenstand der Förderung laufende zuwendungsfähige Ausgaben einer Einrichtung zur Erfüllung des satzungsmäßigen Zwecks
Zuwendungs-empfänger

juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben von regionaler Bedeutung erfüllen, die nicht in erster Linie kommerziellen Zwecken dienen; mit Sitz im Kulturraum (Träger) oder ihren Wirkungsbereich im Kulturraum (Einrichtung)

Bitte beachten Sie hier die spartenspezifischen Besonderheiten unterhalb der Tabelle - nicht für alle Kultursparten ist eine institutionelle Förderung vorgesehen.

Zuwendungsvoraus-setzungen
  • Sitz im Kulturraum oder Einrichtung mit Wirkungsbereich im Gebiet eines Mitgliedes des Kulturraumes oder wenn die Einrichtung dazu beiträgt, die Kulturlandschaft auch außerhalb des Gebietes des Kulturraumes in angemessener Form zu vertreten
  • Sitzgemeindebeteiligung
  • beantragte Mindestsumme: 1.000,00 EUR Zuwendung
  • regionale Bedeutung der Eirichtung entsprechend der spartenspezifischen Förderschwerpunkte
Bitte beachten Sie hier die spartenspezifischen Besonderheiten unterhalb der Tabelle
Art, Umfang und Zuwendungshöhe
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • subsidiär
  • Anteilsfinanzierung / Fehlbedarfsfinanzierung / Festbetragsfinanzierung (Entscheidung trifft der Kulturraum)
  • Fördersatz  max. 40,00% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausnahmen auf Antrag möglich)
Förderausschluss
  1. Investitionen in Einrichtungen, die nicht dem Antragsteller gehören
  2. Archive, Tierparks und Tiergärten, Zoos und Streichelgehege sowie Parks und botanische Gärten
  3. Schlösser und Burgen (i.S.v. Baudenkmälern) sowie Belange der Denkmalpflege und allgemeinen Wohlfahrtspflege
  4. Heimatstuben und Heimatmuseen sowie Ausstellungen mit ausschließlich lokalem Bezug
  5. Einrichtungen, die der Gewinnerzielung dienen sowie kommerziell ausgerichtete bzw. gewinnorientierte Veranstaltungen
  6. Agenturen als Antragsteller
  7. Institutionen, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt wird sowie Projekte und Institutionen, deren inhaltliche Ausrichtung durch Kinder- und Jugendarbeit und Sozialarbeit dominiert wird oder aus den Bereichen Sport und Tourismus

Bitte beachten Sie hier die spartenspezifischen Besonderheiten unterhalb der Tabelle

Verfahren

Einreichung eines Antrages in dreifacher Ausfertigung zum 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr. Es gilt der Posteingangsstempel.

Formelle Prüfung durch die Geschäftsstelle des Kulturraumes sowie anschließend inhaltliche/fachliche Prüfung durch die Facharbeitsgruppen und den Kulturbeirat (in der Regel September bis November des laufenden Jahres - kann jedoch abweichen)

Beschluss durch den Kulturkonvent (in der Regel Dezember des laufenden Jahres - kann jedoch abweichen)

Bescheiderstellung (Februar/März des Folge-/Antragsjahres - kann jedoch abweichen)

Bitte beachten Sie hier die spartenspezifischen Besonderheiten unterhalb der Tabelle

Adressat

Geschäftsstelle des Kulturraumes Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge
c./o. Landratsamt Meißen
Brauhausstr. 21
01662 Meißen

Auszahlungsverfahren
  • Erste Auszahlung erfolgt nach Bestandskraft des Bescheides
  • weitere Auszahlungen i.d.R. zum 15.04.; 15.06.; 15.08.; 15.10. und 15.12. bzw. entsprechend der Festlegungen im Bescheid
Verwendungsnach-weisverfahren Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel bis zum 30.06. nach Abschluss des Antragsjahres

 

Spartenspezifische Besonderheiten

 

In den Sparten Orchester/Musik und Bibliothek erfolgt keine institutionelle Förderung.

Museen, Sammlungen, Ausstellungen

 

Zuwendungsempfänger/-voraussetzungen
  • Einrichtung, die den Richtlinien der ICOM-Definition entspricht ODER Bewahrung und Unterhaltung historisch-botanischer/-technischer Sammlungen sowie kunsthistorischer Ausstellungen
  • Fachwissenschaftliches Profil
  • Entwicklungskonzept der Einrichtung
  • Kulturraumrelevanz bzw. Alleinstellungsmerkmal
  • Stabile institutionelle & finanzielle Basis
  • Hauptamtliche Leitung mit Fach- oder Hochschulabschluss bzw. mind. 5jährige Berufserfahrung & angemessene Vergütung
  • Öffnungszeiten mind. 30 Stunden pro Woche (auch bei saisonbedingter Öffnungszeit)
Sitzgemeindebeteiligung 25% des öffentlichen Zuschussbedarfes
Verfahren
  • Altantragsteller (Zuwendung im Vorjahr erhalten): Einreichung Statistikblatt nebst Anlagen in zweifacher Ausfertigung bis zum 30.06. eines jeden Jahres (unabhängig vom VN-Einreichungsdatum)
  • Neuantragsteller: Einreichung Statistikblatt nebst Anlagen in zweifacher Ausfertigung bis zum 31.08. eines jeden Jahres
Hinweis: Das Statistikblatt ist immer mit den Daten, des letzten abgeschlossenen Jahres auszufüllen (Bsp: Antrag für 2020 gestellt, dann Statistikblatt mit den Daten von 2018)

Theater, darstellende Kunst, Literatur

 

Zuwendungsempfänger/-voraussetzungen

Theater mit und ohne Ensemble, die ihren Sitz, Träger und ihre festen Spielstätten im Kulturraum haben

 Spielstätten müssen gekennzeichnet sein durch:

  • Eine Versammlungsstätte, u.a. mit einem Bühnenhaus, einer Vollbühne sowie einem mit festen Stuhlreihen ausgestatteten Theatersaal
  • Regelmäßige, künstlerisch anspruchsvolle Angebote, vorwiegend im und für den Kulturraum
  • Eigene Spielpläne mit Abonnements und Veranstaltungsreihen
  • Überwiegend Theatervorstellungen und klassische Konzerte
  • Betreuung des gesamten Prozesses des Theater-Spielens und der Auseinandersetzung mit den Genren der Theaterkunst

Es ist immer ein Nachweis des Spielplanes mit Abonnements und Veranstaltungsreihen einzureichen.

Sitzgemeindebeteiligung wird jährlich mit Beschluss durch den Konvent festgelegt

Musikschule

 

Zuwendungsempfänger/-voraussetzungen
  • Nicht gewinnorientierte Musikschulen
  • 200 Jahreswochenstunden im Vorjahr in den Bereichen musikalische Grundfächer (Früherziehung/Grundausbildung); Instrumental- und Vokalunterricht (in Einzel- oder Gruppenunterricht) und Ensemble- und Ergänzungsfächer.
  • Ensemble- und Ergänzungsfächer i.H. v. mind. 5% des Unterrichtsvolumens
  • Mindestens 50% der Lehrkräfte mit abgeschlossener Hochschulausbildung in Musikpädagogik mit mind. 240 ECTS-Punkten oder gleichwertiger Abschluss
  • Leitungsteam mit verantwortlichem, hauptamtlichen Ansprechpartner, welcher über einen Fach- oder Hochschulabschluss bzw. mindestens 5jährige Erfahrung
  • 35% der Gesamtausgaben müssen über Teilnehmergebühren gedeckt werden.
  • Regionale Bedeutsamkeit: Unterrichtsangebot wird zu mind. 25% von Schülern mit Wohnsitz außerhalb der Hauptkommune, aber im Kulturraum wohnend, wahrgenommen + Unterrichtsangebot richtet sich vorwiegend an Schüler des Kulturraumes
Sitzgemeindebeteiligung
  • 2019 & 2020: 15% des öffentlichen Zuschussbedarfes
  • 2021 & 2022: 20% des öffentlichen Zuschussbedarfes
  • ab 2023: 25% des öffentlichen Zuschussbedarfes
Verfahren

Zum Antrag ist das Statistikblatt Musikschulen inklusive der darin benannten Anlagen einzureichen

Übergangsvorschriften: Fördervoraussetzungen sind erst ab dem Haushaltsjahr 2022 zwingend zu erbringen

Bildende Kunst

 

Zuwendungsempfänger/-voraussetzungen

Gemeinnützige sowie mit professionell-künstlerischen Anspruch:

  • Galerien (vereinsbetrieben/kommunalbetrieben)
  • Kunstvereine
  • Bildungseinrichtungen mit einem dauerhaften Angebot von professionell angeleiteten Kursen
  • Künstlerhäuser
Sitzgemeindebeteiligung 5% des öffentlichen Zuschussbedarfes
Förderausschluss
  • Künstlerisches Laienschaffen
  • Kreative Kinder- und Jugendaktivitäten
  • Ausstellungen in Räumen, in denen Kunstpräsentationen eine nachgeordnete Funktion einnehmen

Kultur- und Kommunikationshäuser

 

Zuwendungsempfänger/-voraussetzungen
  • Versammlungsstätte i.S.d. Versammlungsstättenverordnung
  • Vermittlung regionaler kultureller Vielfalt und sozialer, künstlerischer und allgemeinbildender Kompetenz
  • Infrastruktur zur Durchführung der kulturellen Aktivitäten für Klein-, Mittel- und Großveranstaltungen mit regionaler und überregionaler Ausstrahlung
  • Überwiegender Teil der Veranstaltungen muss in der Hauptspielstätte erfolgen (sofern Nebenspielstätten vorhanden sind)
  • Hauptspielstätte muss über eine fest mit der baulichen Anlage verbundenen Bühne verfügen
  • Fachkraft mit fachlicher Ausbildung im künstlerischen Bereich
  • Fachkraft mit Ausbildung im kaufmännischen Bereich
  • Einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik (angestellt oder extern beauftragt)
  • Bei Vorhandensein eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes/ Betrieb gewerblicher Art muss die Nachvollziehbarkeit/Transparenz in Bezug auf den Gewinn/Überschuss/Deckungsbeitrag gegeben sein -> dient der Querfinanzierung des ideellen Bereichs/Zweckbetriebs
  • Kulturkonzept (Inhalte vgl. Anlage 1 zur Förderrichtlinie) – mit Erstantragstellung einzureichen und dann aller 5 Jahre bzw. für Altantragsteller erstmalig 2019 und dann aller 5 Jahre
  • Veranstaltungen mit Ausrichtungen an folgenden Kriterien:
    • Regionale bedeutsame Angebote von sinfonischen-, Musiktheater- und dramatischen Werken / Erprobung neuer Ausdrucksformen
    • Kinder- und jugendgemäße Angebote sowie kommunikative Formen, die im bildungs- und kulturpolitischen Interesse liegen mit regionaler Ausstrahlung
    • Professionell betreute Amateurkunst, Zusammenarbeit von professionellen Einrichtungen und freien Gruppen, Amateurensembles, Aufbau von Netzwerken
    • Projekte zur Förderung des regionalen künstlerischen Bühnen- sowie literarischen Nachwuchses
    • Veranstaltungsreihen und regional bedeutsame Festivals der Berufs- und Amateurkunst
  • 40 Kulturveranstaltungen, davon mind. 50% Eigenveranstaltungen der folgenden Genre:
    • Theater (z.B. Musiktheater, Schauspiel, Ballett/professioneller Tanz)
    • Konzerte
    • Kleinkunst (z.B. Lesungen, Soloprogramm, Puppenspiel)
    • Kabarett
    • Amateurauftritte
Sitzgemeindebeteiligung 40% des öffentlichen Zuschussbedarfes
Verfahren

Zum Antrag ist zwingend der Veranstaltungsplan nach dem Muster des Kulturraumes beizufügen

Übergangszeitraum für Altantragsteller: zwingende Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen im Haushaltsjahr 2022

Soziokultur

 

Zuwendungsempfänger/-voraussetzungen
  • Einrichtungen, die den Richtlinien und Standards des „Kriterienkataloges Soziokultur“ des Landesverbandes Soziokultur Sachsen e.V. in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend:
    • Regelmäßige kulturelle Angebote für die Öffentlichkeit mit überwiegend nichtkommerziellem Charakter, die über reine Veranstaltungstätigkeiten hinausgehen
    • Erleichterung der Zugänge zu Kunst & Kultur – insbesondere für Kinder und Jugendliche
    • Integration verschiedener Altersgruppen, sozialer Schichten und Nationalitäten
    • Förderung von Selbsthilfe und Selbstbetätigung
    • Einbeziehung möglichst vieler in die Planung, Gestaltung und Durchführung (niederschwellige Angebote)
    • Verbindung mit Elementen des professionellen und des Laienschaffens
    • Suche nach und Erprobung von neuen kulturellen Kommunikationsformen; Aufgreifen aktueller, gesellschaftlich relevanter Themen
    • Berücksichtigung innovativer künstlerischer Ausdrucksformen in der Jugendkultur (Entwicklung von Kreativität, Urteilsvermögen, Zugängen zur Kunst)
    • Rückkopplung der kulturell-künstlerischen Tätigkeit auf das gesellschaftliche Umfeld (Gemeinwesenorientierung)
  • Satzung zw. Gesellschaftsvertrag
  • Fachlich untersetzte Hauskonzeption und Leitbild
  • Pädagogische Fachkraft (gem. Kriterienkatalog)
Sitzgemeindebeteiligung 25% des öffentlichen Zuschussbedarfes
Förderausschluss Profil der Einrichtung darf nicht durch Sportangebote, Bildungsangebote, Kinder- und Jugendarbeit oder durch Sozialarbeit dominiert sein

 

Formulare

Wir bitten dringend darum die Unterlagen ohne Heftung (inklusive Büroklammern), Klarsichtfolien, Schnellhefter und sonstiger Hefter einzureichen.

Antragsverfahren

Antrag auf Gewährung einer institutionellen Förderung

Stellungnahme der Sitzgemeinde

Statistikblatt Sparte Museen, Sammlungen, Ausstellungen

Statistikblatt Sparte Musikschule

Veranstaltungsplan Sparte Kultur- und Kommunikationszentren

laufendes Verfahren

Empfangsbestätigung / Erklärung zum Rechtsbehelfsverzicht

Änderungsmitteilung im laufenden Förderjahr - erst nach Bescheiderlass zu verwenden!

Verwendungsnachweis

Verwendungsnachweis  zur institutionellen Förderung

BEISPIEL Überleitungsrechnung

Hinweise zur Überleitungsrechnung

Belegliste - zu verwenden soweit im Bescheid nichts anders benannt ist

 

Kontakt

Kulturraum, Geschäftsstelle

Institutionelle Förderung

Finanziert aus Mitteln des Kulturraumes Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Auf dieser Seite finden Sie sowohl allgemeine als auch spartenspezifische Informationen rund um eine Beantragung einer Zuwendung für Ihre Einrichtung beim Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge.

Allgemeine Informationen

 

Grundlage
  • Sächsisches Kulturraumgesetz
  • Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung
  • Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
  • Anlagen zur Föderrichtlinie, insbesondere die Spartenspezifischen Förderschwerpunkten (Anlage 1 der FörderRL des Kulturraumes)
Gegenstand der Förderung laufende zuwendungsfähige Ausgaben einer Einrichtung zur Erfüllung des satzungsmäßigen Zwecks
Zuwendungs-empfänger

juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie im Kulturraum kulturelle Aufgaben von regionaler Bedeutung erfüllen, die nicht in erster Linie kommerziellen Zwecken dienen; mit Sitz (Träger) oder Wirkungsbereich im Kulturraum (Einrichtung)

Bitte beachten Sie hier die spartenspezifischen Besonderheiten unterhalb der Tabelle, da nicht für alle Kultursparten eine institutionelle Förderung vorgesehen ist.

Zuwendungsvoraus-setzungen
  • Sitz im Kulturraum oder Einrichtung mit Wirkungsbereich im Gebiet eines Mitgliedes des Kulturraumes oder wenn die Einrichtung dazu beiträgt, die Kulturlandschaft auch außerhalb des Gebietes des Kulturraumes in angemessener Form zu vertreten
  • Sitzgemeindebeteiligung
  • beantragte Mindestsumme: 1.000,00 EUR Zuwendung
  • regionale Bedeutung der Einrichtung entsprechend der Spartenspezifischen Förderschwerpunkte
Bitte beachten Sie hier die spartenspezifischen Besonderheiten unterhalb der Tabelle.
Art, Umfang und Zuwendungshöhe
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • subsidiär
  • Anteilsfinanzierung / Fehlbedarfsfinanzierung / Festbetragsfinanzierung (Entscheidung trifft der Kulturraum)
  • Fördersatz max. 40,00 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausnahmen auf Antrag möglich)
Förderausschluss
  1. Einrichtungen und Maßnahmen in staatlicher Trägerschaft bzw. bei denen der Freistaat Sachsen Hauptgesellschafter ist
  2. Maßnahmen mit lediglich örtlicher Bedeutung
  3. Investitionen in Einrichtungen, die nicht dem Antragsteller gehören
  4. Archive, Tierparks und Tiergärten, Zoos und Streichelgehege sowie Parks und botanische Gärten
  5. Schlösser und Burgen (i.S.v. Baudenkmälern) sowie Belange der Denkmalpflege und allgemeinen Wohlfahrtspflege
  6. Heimatstuben und Heimatmuseen sowie Ausstellungen mit ausschließlich lokalem Bezug
  7. Einrichtungen, die der Gewinnerzielung dienen sowie kommerziell ausgerichtete bzw. gewinnorientierte Veranstaltungen
  8. Agenturen als Antragsteller
  9. Institutionen, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt wird sowie Projekte und Institutionen, deren inhaltliche Ausrichtung durch Kinder- und Jugendarbeit und Sozialarbeit dominiert wird oder aus den Bereichen Sport und Tourismus

Bitte beachten Sie hier die spartenspezifischen Besonderheiten unterhalb der Tabelle.

Verfahren

Einreichung eines Antrages in einfacher Ausfertigung zum 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr. Es gilt der Posteingangsstempel des Kulturraumes zur Fristwahrung. Antrag und Anlagen sind darüber hinaus elektronisch einzureichen (siehe unten).

Formelle Prüfung durch die Geschäftsstelle des Kulturraumes sowie anschließend inhaltliche / fachliche Prüfung durch die Facharbeitsgruppen und den Kulturbeirat (in der Regel September bis November des laufenden Jahres - kann jedoch abweichen)

Beschluss durch den Kulturkonvent (in der Regel Dezember des laufenden Jahres - kann jedoch abweichen)

Bescheiderstellung (Februar/März des Folge-/Antragsjahres - kann jedoch abweichen)

Bitte beachten Sie hier die spartenspezifischen Besonderheiten unterhalb der Tabelle.

Adressat Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge
Elbstraße 32
01662 Meißen

und

info@kulturraum-erleben.de
Auszahlungsverfahren
  • Erste Auszahlung erfolgt nach Bestandskraft des Bescheides.
  • weitere Auszahlungen i. d. R. zum 15.04.; 15.06.; 15.08.; 15.10. und 15.12. bzw. entsprechend der Festlegungen im Bescheid
Verwendungsnach-weisverfahren Einreichung gemäß Festlegungen im Bescheid; in der Regel bis zum 30.06. nach Abschluss des Antragsjahres

 

Spartenspezifische Besonderheiten

 

In den Sparten "Orchester und Musik" und "Bibliotheken und Literatur" erfolgt keine institutionelle Förderung.

 

Museen, Sammlungen, Ausstellungen

 

Zuwendungsempfänger/ -voraussetzungen
  • Einrichtung, die den Richtlinien der ICOM-Definition entspricht ODER Bewahrung und Unterhaltung historisch-botanischer/-technischer Sammlungen sowie kunsthistorischer Ausstellungen
  • Fachwissenschaftliches Profil
  • Entwicklungskonzept der Einrichtung
  • Kulturraumrelevanz bzw. Alleinstellungsmerkmal
  • Stabile institutionelle & finanzielle Basis
  • Hauptamtliche Leitung mit Fach- oder Hochschulabschluss bzw. mind. 5jährige Berufserfahrung & angemessene Vergütung
  • Öffnungszeiten mind. 30 Stunden pro Woche (auch bei saisonbedingter Öffnungszeit)
Sitzgemeindebeteiligung 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Verfahren
  • Altantragsteller (Zuwendung im Vorjahr erhalten): Einreichung Bewertungsbogen nebst Anlagen in elektronischer Ausfertigung bis zum 30.06. eines jeden Jahres (unabhängig vom VN-Einreichungsdatum)
  • Neuantragsteller: Einreichung Bewertungsbogen nebst Anlagen in elektronischer Ausfertigung bis zum 31.08. eines jeden Jahres (mit Antrag)
Hinweis: Der Bewertungsbogen ist immer mit den Daten, des letzten abgeschlossenen Jahres auszufüllen (Bsp: Antrag auf Förderung im Haushaltsjahr 2022 gestellt, dann Bewertungsbogen mit den Daten von 2020)

Theater und darstellende Kunst

 

Zuwendungsempfänger/ -voraussetzungen

Theater mit und ohne Ensemble, die ihren Sitz, Träger und ihre festen Spielstätten im Kulturraum haben

 Spielstätten müssen gekennzeichnet sein durch:

  • Eine Versammlungsstätte, u. a. mit einem Bühnenhaus, einer Vollbühne sowie einem mit festen Stuhlreihen ausgestatteten Theatersaal
  • Regelmäßige, künstlerisch anspruchsvolle Angebote, vorwiegend im und für den Kulturraum
  • Eigene Spielpläne mit Abonnements und Veranstaltungsreihen
  • Überwiegend Theatervorstellungen und klassische Konzerte
  • Betreuung des gesamten Prozesses des Theater-Spielens und der Auseinandersetzung mit den Genren der Theaterkunst
Sitzgemeindebeteiligung 5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Musikschule

 

Zuwendungsempfänger/ -voraussetzungen
  • Nicht gewinnorientierte Musikschulen, entweder in Trägerschaft einer Kommune (Gemeinde, Stadt, Landkreis, Zweckverband, Verwaltungsgemeinschaft) in geeigneter rechtlicher Ausgestaltung oder als gemeinnützig anerkannte privatrechtliche Einrichtung, in der die Kommune / die Kommunen als Gewährträger wesentliche Verantwortung übernimmt / übernehmen
  • 200 Jahreswochenstunden im letzten abgeschlossenen Vorjahr in den Bereichen musikalische Grundfächer (Früherziehung/Grundausbildung); Instrumental- und Vokalunterricht (in Einzel- oder Gruppenunterricht) und Ensemble- und Ergänzungsfächer.
  • Ensemble- und Ergänzungsfächer i. H. v. mind. 5% des Unterrichtsvolumens
  • Mindestens 50% der Lehrkräfte mit abgeschlossener Hochschulausbildung in Musikpädagogik mit mind. 240 ECTS-Punkten oder gleichwertiger Abschluss
  • Leitungsteam mit verantwortlichem, hauptamtlichen Ansprechpartner, welcher über einen Fach- oder Hochschulabschluss bzw. mindestens 5jährige Erfahrung
  • 25% der Gesamtausgaben müssen über Teilnehmergebühren gedeckt werden.
  • Unterrichtsangebot richtet sich vorwiegend an Schüler des Kulturraumes
Sitzgemeindebeteiligung

10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Verfahren

Zum Antrag ist das Statistikblatt Musikschulen inklusive der darin benannten Anlagen einzureichen

Bildende Kunst

 

Zuwendungsempfänger/ -voraussetzungen

Einrichtungen, die durch ihre Arbeit Werke der Bildenden und Angewandten Kunst der Bevölkerung zugänglich machen, zur Auseinandersetzung mit Bildender und Angewandter Kunst anregen sowie Präsentationsmöglichkeiten für Künstler und Künstlergruppen aus der Region schaffen sowe folgende Mindestvoraussetzungen:

  • Leitung durch eine qualifizierte Fachkraft (Hochschulbildung oder vergleichbare Fachkompetenz),
  • Öffnungszeiten von mindestens 20 Wochenstunden,
  • Jahresprogramm mit regelmäßig eigenkonzipierten und durchgeführten Kunstausstellungen, wobei die Präsentation von Werken von Künstlern und Gestaltern aus dem Kulturraum Berücksichtigung finden soll sowie
  • Durchführung von kunstpädagogischen Angeboten.
Sitzgemeindebeteiligung 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Förderausschluss
  • Künstlerisches Laienschaffen
  • Kreative Kinder- und Jugendaktivitäten
  • Ausstellungen in Räumen, in denen Kunstpräsentationen eine nachgeordnete Funktion einnehmen

Kultur- und Kommunikationshäuser

 

Zuwendungsempfänger/ -voraussetzungen
  • Versammlungsstätte i.S.d. Versammlungsstättenverordnung
  • Vermittlung regionaler kultureller Vielfalt und sozialer, künstlerischer und allgemeinbildender Kompetenz
  • Infrastruktur zur Durchführung der kulturellen Aktivitäten für Klein-, Mittel- und Großveranstaltungen mit regionaler und überregionaler Ausstrahlung
  • Überwiegender Teil der Veranstaltungen muss in der Hauptspielstätte erfolgen (sofern Nebenspielstätten vorhanden sind)
  • Hauptspielstätte muss über eine fest mit der baulichen Anlage verbundenen Bühne verfügen
  • Fachkraft mit fachlicher Ausbildung im künstlerischen Bereich
  • Fachkraft mit Ausbildung im kaufmännischen Bereich
  • Einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik (angestellt oder extern beauftragt)
  • Bei Vorhandensein eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes/ Betrieb gewerblicher Art muss die Nachvollziehbarkeit/Transparenz in Bezug auf den Gewinn/Überschuss/Deckungsbeitrag gegeben sein -> dient der Querfinanzierung des ideellen Bereichs/Zweckbetriebs
  • Kulturkonzept (Inhalte vgl. Anlage 1 zur Förderrichtlinie) – mit Erstantragstellung einzureichen sowie bei maßgeblichen Änderungen im Kulturbetrieb
  • Veranstaltungen mit Ausrichtungen an folgenden Kriterien:
    • Regionale bedeutsame Angebote von sinfonischen-, Musiktheater- und dramatischen Werken / Erprobung neuer Ausdrucksformen
    • Kinder- und jugendgemäße Angebote sowie kommunikative Formen, die im bildungs- und kulturpolitischen Interesse liegen mit regionaler Ausstrahlung
    • Professionell betreute Amateurkunst, Zusammenarbeit von professionellen Einrichtungen und freien Gruppen, Amateurensembles, Aufbau von Netzwerken
    • Projekte zur Förderung des regionalen künstlerischen Bühnen- sowie literarischen Nachwuchses
    • Veranstaltungsreihen und regional bedeutsame Festivals der Berufs- und Amateurkunst
  • 40 Kulturveranstaltungen, davon mind. 50 % Eigenveranstaltungen der folgenden Genre:
    • Theater (z.B. Musiktheater, Schauspiel, Ballett/professioneller Tanz)
    • Konzerte
    • Kleinkunst (z.B. Lesungen, Soloprogramm, Puppenspiel)
    • Kabarett
    • Amateurauftritte
Sitzgemeindebeteiligung 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Verfahren

Zum Antrag ist zwingend der Veranstaltungsplan nach dem Muster des Kulturraumes beizufügen

Soziokultur

 

Zuwendungsempfänger/ -voraussetzungen
  • professionelle, hauptamtliche Leitung mit mindestens 1,0 VZÄ mit entsprechender Hochschul- oder Fachhochschulausbildung bzw. 3-jähriger Tätigkeit im Kultur-, Jugend- oder Sozialbereich,
  • regelmäßiges sparten- und generationsübergreifendes sowie selbstverantwortetes Angebot,
  • Konzept, in dem die einzelnen Programmbestandteile miteinander in Bezug gesetzt werden im Sinne der Erreichung des Ziels (Programmatische Klammer) sowie Darlegung des Bedarfs,
  • eine das soziokulturelle Wirken ermöglichende Satzung oder einen Gesellschaftsvertrag und
  • Leitbild bzw. Darstellung des Leitbildentwicklungsprozesses
  • regelmäßig kulturelles Angebot für die Öffentlichkeit mit überwiegend nichtkommerziellem Charakter,
  • Beteiligung verschiedener Alters- und Bevölkerungsgruppen
  • Ermöglichung von Mitgestaltungs- und Selbstwirksamkeitsprozessen
  • Einbeziehung möglichst Vieler in Planung, Gestaltung und Durchführung
  • Verbindung von professioneller künstlerischer Tätigkeit mit Laienschaffen
  • offene und niedrigschwellige Angebote zur Erreichung möglichst Vieler sowie Rückkopplung der kulturell-künstlerischen Tätigkeit auf das gesellschaftliche Umfeld (Gemeinwesenorientierung & Vernetzung)
Sitzgemeindebeteiligung 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Förderausschluss Profil der Einrichtung darf nicht durch Sportangebote, Bildungsangebote, Kinder- und Jugendarbeit oder durch Sozialarbeit dominiert sein

 

Formulare

Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung bis zum 31.08. des Jahres an die Geschäftsstelle des Kulturraumes zu senden. Es gilt zur Fristwahrung der Posteingangsstempel.

Darüber hinaus sind Antrag und Anlagen elektronisch über info@kulturraum-erleben.de einzureichen. 

Für größere Datenmengen empfehlen wir den kostenlosen, ohne Anmeldung nutzbaren Datentransferanbieter HiDrive Share (https://www.strato.de/cloud-speicher/hidrive-share/).

Mit dem Verwendungsnachweis kann ähnlich verfahren werden.

Antragsverfahren

Antrag auf Gewährung einer institutionellen Förderung

Stellungnahme der Sitzgemeinde

Bewertungsbogen Sparte Museen, Sammlungen, Ausstellungen - bitte beachten Sie, dass es für die Projektförderung im Bereich Museen einen eigenen Bewertungsbogen gibt
Einreichungstermine: 30.06. für etablierte Antragsteller / 31.08. für Neuantragsteller
Einreichungsart: digital/elektronisch. 

Statistikblatt Sparte Musikschule

laufendes Verfahren

Empfangsbestätigung / Erklärung zum Rechtsbehelfsverzicht

Änderungsmitteilungen: Zukünftig entfällt die Änderungsmitteilung mittels Muster. Es ist ausreichend, wenn Sie die überarbeiteten Seiten aus dem bereits bei Ihnen vorhandenen Antragsformular für das entsprechende Förderjahr verwenden.
Die Gründe für die Änderung sind weiterhin nachvollziehbar mitzuteilen. Eventuelle Zusammenhänge zwischen den Änderungen von Einnahmen und Ausgaben sind zu erläutern.

Veranstaltungsplan Sparte Kultur- und Kommunikationszentren

Verwendungsnachweis

Verwendungsnachweis  zur institutionellen Förderung

BEISPIEL Überleitungsrechnung

Hinweise zur Überleitungsrechnung

Belegliste - zu verwenden soweit im Bescheid nichts anders benannt ist

 

Kontakt

Kulturraum, Geschäftsstelle