Förderung von Kleinprojekten im Rahmen der Kulturellen Bildung
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes sowie aus Mitteln des Kulturraumes Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge.

Im Rahmen der Kleinprojekteförderung sollen Kooperationsprojekte im Bereich der Kulturellen Bildung gefördert werden. Durch die Projekte sollen Synergien zwischen KünstlerINNEn, KulturpädagogINNen, Kunst- und KulturvermittlerINNEn, Kitas, Schulen oder im Rahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit sowie für Erwachsene geschaffen werden. Ziel ist die Stärkung und Erweiterung der Kulturellen Bildungslandschaft in unserem Kulturraum.
Grundlage |
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Gegenstand der Förderung | kurzfristige Kooperationsprojekte mit mind. 2 Partnern und maximal 1.000,00 EUR Gesamtausgaben |
Zuwendungsempfänger | Natürliche sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, sofern sie im Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge kulturelle Aufgaben von regionaler Bedeutung erfüllen, die keinen kommerziellen Zweck verfolgen. |
Zuwendungs- voraussetzungen |
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Art und Umfang, Zuwendungshöhe |
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Zuwendungsfähige Ausgaben |
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Förderausschluss |
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Verfahren/Adressat |
Zuständige Stelle Antrags- und Bewilligungsstelle ist der Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge, Netzwerkstelle. Der Antrag ist rechtsverbindlich unterzeichnet an Kulturraum Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge zu senden. Frist / Dauer Der Antrag kann ganzjährig eingereicht werden. Bitte beachten Sie die durchschnittliche Bearbeitungszeit des Antrages von 3 Wochen im Hinblick auf den Beginn Ihres Projektes. Das Projekt muss bis zum 15.12. des Antragsjahres abgerechnet werden können (Einreichung Verwendungsnachweis bei der Geschäftsstelle). Die Vergabe der Mittel erfolgt nach fachlicher Bewertung der Netzwerkstelle Kulturelle Bildung. Die Vergabe steht unter dem Haushaltsvorbehalt. Ablauf Der Antrag wird nach Eingang in der Geschäftsstelle kursorisch auf formelle Vollständigkeit geprüft und an die Netzwerkstelle weitergeleitet. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und sofern eine Überzeichnung des Zuwendungsbudgets vorliegt, auch in dieser Reihenfolge für eine Förderung berücksichtigt - solange die Fördervoraussetzungen vorliegen. Danach wird der Antragsteller schriftlich über das Ergebnis informiert. Die Auszahlung erfolgt bedarfsabhängig und grundsätzlich erst nach Beendigung des Projektes auf Antrag. Der Antragsteller hat nach Abschluss einen prüffähigen Verwendungsnachweis zu erbringen. Dieser ist ebenfalls an die Geschäftsstelle zu senden. |
Formulare
Wir bitten dringend darum die Unterlagen ohne Heftung (inklusive Büroklammern), Klarsichtfolien, Schnellhefter und sonstiger Hefter einzureichen. Heftstreifen ("Aktendulli") sind erlaubt.
Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung einzureichen.
Antragsformular Kleinprojekte Kulturelle Bildung
Verwendungsnachweisformular mit Auszahlungsantrag
Rechtsgrundlagen
Förderrichtlinie des Kulturraumes Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge vom 09.05.2019
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für Projektförderungen (ANBest-P)