Sehr geehrte Damen und Herren,
gleich eingangs gilt Ihnen unser ausdrücklicher Dank für Ihre zahlreichen Zuarbeiten hinsichtlich der Perspektiven für Kultureinrichtungen in der Corona-Krise. Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen E-Mails und der sehr individuell geschilderten Inhalte kann leider keine umfassende Beantwortung einzelner Nachrichten erfolgen – bitte sehen Sie uns dies nach. Sollte Ihnen dennoch eine dringliche Frage „unter den Nägeln brennen“, nehmen Sie gern telefonisch Kontakt mit uns auf (gern auch eine kurze E-Mail mit Ihrem Telefonanliegen übermitteln, wir rufen dann umgehend zurück). Ihre allgemeinen Hinweise, welche sich vorrangig an den Kulturraum richteten (z.B. Anpassungsvorschläge Förderkriterien) haben wir ebenfalls aufgenommen und werden diese an anderer Stelle einbringen und diskutieren.
In der gestrigen Videokonferenz schilderten nahezu alle beteiligten Kulturräume ähnliche bis gleiche Erfahrungswerte, Problemlagen und Bitten hinsichtlich der in Aussicht stehenden Öffnungen von Kultureinrichtungen. Individuell untersetzt wurden die Inhalte spezifisch durch die Vorsitzende des Museumsbundes in Sachsen, Frau Dr. Wolfram sowie den Vorsitzenden des Bühnenvereins Sachsen, Herrn Hillmann. Vorrangig diskutiert wurde insbesondere die „Öffnungsstrategie der Kulturministerkonferenz für Kulturinstitutionen und kulturelle Veranstaltungen“. Leider lag dieses Papier insbesondere den ländlichen Kulturräumen nicht vor, da dieses aktuell noch als vertrauliche Information gehandelt wurde.
Die Kulturministerkonferenz hat mit Stand vom 5.2.2021 gemeinsame Voraussetzungen für die Wiedereröffnung von Kultureinrichtungen und -institutionen aktualisiert vorgelegt. Unter der Überschrift „Kultur wieder ermöglichen: Voraussetzungen für Öffnungen von Kulturinstitutionen und kulturellen Veranstaltungen“ werden in drei (bzw. vier) Schritten Wiedereröffnungen des Kulturlebens bei Vorliegen der grundlegend gesetzlichen Voraussetzungen vorgeschlagen:
Im ersten Schritt sollen korrespondierend mit der Wiedereröffnung der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen außerschulische Bildungsangebote der Kultureinrichtungen sowie auch der Betrieb von Musikschulen und Kunstschulen wieder zugelassen werden.
In einem zweiten Schritt könnten Museen, Galerien, Gedenkstätten und Bibliotheken sowie vergleichbare Einrichtungen spätestens mit der Eröffnung des Einzelhandels einen Basisbetrieb für die Öffentlichkeit anbieten, hierbei jedoch auf Veranstaltungen zunächst verzichten.
Veranstaltungen in Theatern, Opernhäusern und Konzerthäusern, Kino und ähnlichen Veranstaltungsräumen sowie Proben und Auftritte von Laien- und Amateurkultur werden dann zu ermöglichen sein, wenn auch Betriebe der Gastronomie wieder öffnen (dritter Schritt). Bei einer leistungsfähigen Lüftungsanlage könne auch eine Schachbrettsetzung der Zuschauer mit einem Mindestabstand von einem Meter zugelassen werden. Hierin sehen einige Länder einen vierten Schritt.
Bitte sehen Sie die voranstehende Information nicht als verbindlich an – der Freistaat wird nunmehr anlehnend an diese Öffnungsstrategie die Aufnahme des Kulturbetriebes im Freistaat Sachsen vorbereiten. Die in der Videokonferenz geschilderten Anmerkungen sollen, sofern möglich, ebenfalls mit Einfluss nehmen. Als Richtwert für die Öffnung der Kultureinrichtungen wird wohl der am Mittwoch beschlossene Inzidenzwert von 35 gelten. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden.
Mit diesem 1. Newsletter des Jahres 2021 sendet Ihnen die Geschäftsstelle des Kulturraumes in bewährter Weise aktuelle Informationen aus dem Kulturraum.
Folgende Themen werden aufgegriffen:
- Erreichbarkeit der Geschäftsstelle
- Festlegung des Kulturraumes bzgl. des Umgangs mit Ausfallhonoraren ab 2021
- Bundesprogramm zur Förderung der Corona-gerechten Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden
- Veröffentlichung von Neuigkeiten auf der Homepage des Kulturraumes
- Online-Hilfe zum Thema CORONA-Hilfen von KREATIVE SACHSEN
1. Erreichbarkeit der Geschäftsstelle
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die telefonische Erreichbarkeit der einzelnen Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle des Kulturraumes bis auf Weiteres eingeschränkt ist.
Die Geschäftsstelle ist an allen Tagen mit jeweils einer Mitarbeiterin im Wechsel besetzt. Wir bitten Sie, Anfragen hauptsächlich per E-Mail an kulturraum@kreis-meissen.de zu stellen.
Aktuelle Informationen zu unseren Sprechzeiten finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/oeffnungszeiten
Bitte beachten Sie die aktuellen Regelungen des Besucherverkehrs im Landratsamt Meißen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
2. Festlegung des Kulturraumes bzgl. des Umgangs mit Ausfallhonoraren ab 2021
Mit Schreiben vom 07.12.2020 hat das SMWK/der Bund zusätzliche Anwendungshinweise zum Fördervollzug in Zusammenhang mit Corona, hier konkret Regelungen zur Anerkennung von Ausfallhonoraren, getroffen. Demzufolge können ab 2021 schriftlich vereinbarte Ausfallhonorare von bis zu 2.500,00 EUR vom Kulturraum anerkannt werden.
Das SMWK hat dabei folgende Berechnung vorgegeben:
Bei einem Honorar von bis zu 1.000,00 EUR können 60%, max. jedoch 600,00 EUR als Ausfallhonorar anerkannt werden. (Bsp.: 155,00 EUR Honorar = 93,00 EUR Ausfallhonorar / 500,00 EUR Honorar = 300,00 EUR Ausfallhonorar / 1.000,00 EUR Honorar = 600,00 EUR Ausfallhonorar)
Bei einem Honorar von über 1.000,00 EUR können für die ersten 1.000,00 EUR ein Ausfallhonorar von 600,00 EUR UND für den restlichen Betrag 40%, maximal jedoch 1.900,00 EUR anerkannt werden. (Bsp.: 1.155,00 EUR Honorar = [1.000,00 EUR * 0,6 = 600,00 EUR] + [155,00 EUR * 0,4 = 62,00 EUR] = 662,00 EUR Ausfallhonorar / 5.750,00 EUR Honorar = [1.000,00 EUR * 0,6 = 600,00 EUR] + [4.750,00 EUR * 0,4 = 1.900,00 EUR] = 2.500,00 EUR Ausfallhonorar)
Des Weiteren kann das Ausfallhonorar nur anerkannt werden, wenn die Leistung generell nach den Kriterien des Kulturraumes anerkennungsfähig ist und der Vertragsschluss mit dem Honorarempfänger nicht für einen Zeitpunkt vereinbart wurde, wo bereits bekannt ist, dass die Leistung nicht erbracht werden kann.
Bitte beachten Sie die Regelungen zum Ausfallhonorar bei Ihren zukünftigen Vertragsabschlüssen. An dieser Stelle möchte der Kulturraum explizit noch einmal darauf hinweisen, dass generell schriftliche Vereinbarungen mündlichen Abreden vorzuziehen sind.
Seit dem 20. Oktober 2020 kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Bundesförderung für die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung (bestehender) raumlufttechnischer Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten beantragt werden.
Antragsberechtigt sind Länder und Kommunen sowie institutionelle Zuwendungsempfänger, Hochschulen und solche Unternehmen und Träger von öffentlichen Einrichtungen, die durch Beteiligung oder sonstige Weise zu mindestens 50 Prozent vom Bund, von Ländern oder Kommunen finanziert werden. Es gilt das „Windhundverfahren“, d. h. Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Die Förderung ist auf 100.000 Euro pro RLT-Anlage begrenzt. Gefördert werden Um- und Aufbauten an bestehenden Anlagen, beispielsweise der corona-gerechte Filterumbau oder Filterwechsel. Auch Nachrüstungen mit innovativer Technik sind möglich.
Die Pressemitteilung und den Link zur Richtlinie finden Sie hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/10/20201019-500-millionen-euro-fuer-raumlufttechnische-anlagen-in-oeffentlichen-gebaeuden-und-versammlungsstaetten-zur-eindaemmung-des-corona-virus.html.
Details zum Förderverfahren finden Sie auf der Internetseite des BAFA: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Raumlufttechnische_Anlagen/raumlufttechnische_anlagen_node.html
4. Veröffentlichung von Neuigkeiten auf der Homepage des Kulturraumes
Neben unserem Newsletter finden Sie auf unserer Homepage www.kulturraum-erleben.de immer aktuelle Informationen und Neuigkeiten rund um das Thema Kultur und Förderung. Schauen Sie vorbei. Die Homepage lebt von Ihrem Mitwirken. Gern können Sie uns Neuigkeiten aus Ihrem Bereich zukommen lassen. Wir veröffentlichen diese dann gern auf unserer Homepage.
Insbesondere unter https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/neuigkeiten_foerderung finden Sie regelmäßig neue Informationen hinsichtlich neuer Förderprogramme u. -möglichkeiten. Unter https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/herzlich-willkommen und https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/aktuelles-aus-dem-kulturraum wollen wir zukünftig für Besucher und Einwohner des Kulturraumes über unsere Einrichtungen und Projekte berichten.
5. Online-Hilfe zum Thema CORONA-Hilfen von KREATIVE SACHSEN
KREATIVES SACHSEN bietet regelmäßig Online-Gruppensprechstunden zu den aktuellen Corona-Hilfen an, um Orientierung zu bieten und durch den Dschungel der Maßnahmen zu begleiten. Die nächsten Sprechstunden finden am 12. Februar und am 12. März statt. Eine Teilnahme ist nur nach Anmeldung auf der Website möglich.
Zudem hat KREATIVES SACHSEN ein ausführliches Video zu dem Soforthilfe-Zuschuss Härtefälle Kultur erstellt, in dem es gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus und der Sächsischen Aufbaubank Fragen zu dem Programm und dem Antragsformular beantwortet. Mit dem Zuschuss unterstützt der Freistaat Sachsen insbesondere freie Träger im Bereich Kunst und Kultur sowie Unternehmen des Privatrechts in Form von Personengesellschaften, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit infolge der Maßnahmen während der Corona-Pandemie beeinträchtigt ist. Für 2021 ist ein Zuschuss bis zu 10.000 EUR beantragbar, in Ausnahmefällen bis zu 50.000 EUR.
Wir hoffen, dass wir Sie mit den wesentlichsten Fakten in gebotener Kürze informiert haben. Für Ihre weiterführenden Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt auch gern telefonisch zur Verfügung.
Halten Sie durch und bleiben Sie gesund.
Ihr Team der Geschäftsstelle
Hausanschrift: c./o. Landratsamt Meißen / Brauhausstr. 21 / 01662 Meißen
Postanschrift: Postfach 10 01 52 / 01651 Meißen
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