Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der heutigen E-Mail möchten wir Ihnen zum Jahresende noch einmal wichtige Informationen zukommen lassen.
Themen:
- Informationen zum Förderverfahren 2022
- Weitere Fördermittel für investive Vorhaben im Haushaltsjahr 2023
- Ausschreibung zur Neuberufung des Kulturbeirates
- Zertifizierung der Raumqualität der Räume für Kulturveranstaltungen
- In eigener Sache – Schließzeit der Geschäftsstelle zwischen Weihnachten und Neujahr
- In eigener Sache – öffentlich zugänglicher Briefkasten + Anschrift
1. Informationen zum Förderverfahren 2023
Der Kulturkonvent des Kulturraumes Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge beschließt in seiner Sitzung am 13.12.2022 die Förderliste für 2023. Diese ist in den kommenden Wochen über (https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/gefoerderte-einrichtungen-projekte) für Sie einsehbar.
Sobald die Bestätigung des SMWK über die Haushaltssatzung 2023 vorliegt und die anschließende Auslegungsfrist abgelaufen ist, werden die Fördermittelbescheide, voraussichtlich im Februar 2023, versandt.
Sollte zur Sicherung Ihrer Liquidität im Januar eine Abschlagszahlung notwendig werden, kommen Sie gern auf uns zu. Das diesbezügliche Vorgehen besprechen wir dann gemeinsam.
2. Weitere Fördermittel für investive Vorhaben im Haushaltsjahr 2023
Das Plenum des Sächsischen Landtages wird voraussichtlich am 19. und 20. Dezember über den Doppelhaushalt des Freistaates 2023 / 2024 entscheiden. Für die im Haushaltsentwurf auf Null gesetzten Investitionen für technische und bauliche Modernisierung (investive Verstärkungsmittel) sollen nunmehr doch jährlich wieder 3,2 Mio. EUR für die Kulturräume bereitgestellt werden.
Sollten Sie in Ihrer Einrichtung im Jahr 2023 Investitionen realisieren wollen und eine Kofinanzierung benötigen, kommen Sie gern auf mich zu. Um Ihre Rückmeldung bis zum 31.01.2023 wird gebeten. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier: https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/foerderung-smwk
3. Ausschreibung zur Neuberufung des Kulturbeirates
Der Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge sucht ab Juni 2023 für einen Zeitraum von fünf Jahren interessierte Kultursachverständige als Mitglied für den Kulturbeirat. Auch für eine mögliche Teilnahme an den Facharbeitsgruppen (FAG) kann die Bewerbung für den Kulturbeirat genutzt werden. Gerne können Sie bereits im Rahmen der Übermittlung Ihrer Bewerbung mitteilen, wenn Sie lediglich die Teilnahme in einer FAG präferieren.
Nähere Informationen finden Sie bereits hier: https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/beirat-des-kulturraumes
4. Zertifizierung der Raumqualität der Räume für Kulturveranstaltungen
Aufbauend auf einem Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen prüft die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft (DTHG) die Räume für Kulturveranstaltungen auf ihre hygienischen Bedingungen und vergibt ein Hygienezertifikat. Mit dem neuen Zertifikat wird bestätigt, dass Hygienevorgaben eingehalten werden und das Risiko aerosolbasierter Infektionen wie beispielsweise mit COVID-19 in den geprüften Räumen minimal ist. Die Antragsteller durchlaufen ein Zertifizierungsverfahren, in dessen Rahmen die Einhaltung fundamentaler Hygiene- und Lüftungsmaßnahmen von einem Expertenteam überprüft wird. Das neue Zertifikat richtet sich in erster Linie an Kulturveranstaltungsorte mit sitzendem Publikum wie Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos. Mit einer Urkunde und einem Logo können zertifizierte Einrichtungen über die erfolgreiche Prüfung informieren. Das Zertifikat soll damit auch einen Beitrag zur Stabilisierung der Branche leisten. Neben der Zertifizierung wurde für die Kultureinrichtungen zugleich die Möglichkeit geschaffen, eine Selbstprüfung ihrer Hygienemaßnahmen vorzunehmen und dies über ein Label zu veröffentlichen.
Die Selbstprüfung erfolgt durch eine digitalisierte Checkliste auf der Web-Site der DTHG. Das Zertifizierungsverfahren wird durch die Beauftragte des Bundes für Kultur und Medien (BKM) im Rahmen von Neustart Kultur in Höhe von bis zu 6 Mio. Euro gefördert, damit die Zertifizierung für Einrichtungen im Grundsatz kostenfrei bleibt. Ergänzende Informationen können abgerufen werden über: https://lueftung.dthg.de.
5. In eigener Sache – Schließzeit der Geschäftsstelle zwischen Weihnachten und Neujahr
Wir bitte um Beachtung, dass die Geschäftsstelle des Kulturraumes zwischen Weihnachten und Neujahr nicht besetzt sein wird. Ab dem 02.01.2023 erreichen Sie uns wieder zu den gewohnten Sprech- und Besuchszeiten. Aktuelle Informationen zu unseren Sprechzeiten finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://www.kulturraum-erleben.de/de_DE/oeffnungszeiten.
6. In eigener Sache – öffentlich zugänglicher Briefkasten + Anschrift
Bisher war die Einreichung von Unterlagen lediglich zu den bekannten Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung möglich. In Abstimmung mit unserem Vermieter konnten wir erreichen, dass ein jederzeit öffentlich zugänglicher Briefkasten an unserer Geschäftsadresse angebracht wurde. Dieser befindet sich im überdachten Eingangsbereich auf der linken Seite. Nunmehr können Sie somit auch Unterlagen außerhalb der Sprechzeiten zustellen.
Vereinzelt kommen weiterhin Briefe an die alte Anschrift im Landratsamt Meißen auf der Brauhausstraße an. Wenngleich eine Weiterleitung der Post erfolgt, möchten wir nochmals auf unsere aktuelle Postanschrift auf der Elbstraße 32, 01662 Meißen hinweisen. Im Falle von Fristsetzungen gilt der Posteingangsstempel der Geschäftsstelle des Kulturraumes. Durch die falsche Übermittlung kann es hier zu Verzögerungen und damit Verfristungen kommen – wir bitten, dies zu beachten.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine schöne Adventszeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Geschäftsstelle
Hausanschrift: Elbstr. 32 | 01662 Meißen
Tel.: +49 3521 489 9710
info@kulturraum-erleben.de | www.kulturraum-erleben.de
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