Bekanntgabe des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge über die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge für das Haushaltsjahr 2025
Gemäß § 76 Abs. 1 der Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Mai 2024 (SächsGVBl. S. 500) geändert worden ist, ist der Entwurf der Haushaltssatzung des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit
vom 18. November bis 27. November 2024
in der Geschäftsstelle des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge, Elbstraße 32, 01662 Meißen während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Darüber hinaus ist die Haushaltssatzung im gleichen Zeitraum online unter www.kulturraum-erleben.de / Über uns / Konvent / Auslegungen abrufbar.
Einwohner und Abgabepflichtige können gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO bis Ablauf des 6. Dezember 2024 gegen den Entwurf Einwendungen bei der genannten Stelle erheben.
Meißen, 12.11.2024
Ralf Hänsel
Vorsitzender des Kulturkonventes