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Der Kulturkonvent des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge gemäß § 88 c Absatz 2 Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom
29. Mai 2024 (SächsGVBl. S. 500) geändert worden ist, beschlossen. 

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang 2023 wird nach § 88 c Abs. 3 SächsGemO öffentlich ausgelegt und elektronisch unter www.kulturraum-erleben.de > Über uns > Konvent > Auslegungen zur Verfügung gestellt. 

Einwohner und andere Interessenten können den Jahresabschluss inklusive Anlagen nach vorheriger terminlicher Vereinbarung in der Geschäftsstelle des Kulturraumes Meißen – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge, Elbstraße 32, 01662 Meißen, einsehen.

 

Meißen, den 11.12.2024 

 

Ralf Hänsel
Vorsitzender des Kulturkonventes